Beiträge von Vengo

    Noch ein Hinweis:


    Die Schiffsführung der" Costa Concordia" versuchte, das Schiff nahe des Hafens Giglio Porto zu stabilisieren. Die Küste fällt an der Stelle steil ab. Das Wasser ist dort zwischen 50 und 100 Meter tief. Zwischen 21.40 und 22.30 Uhr lief das Schiff noch eine Schleife, um so dicht wie möglich an die Hafeneinfahrt zu kommen. Deshalb zeigte der Bug am Ende in südliche Richtung.


    Weitere Details: http://www.esys.org/news/sos.html

    Macht Amazon zu Weihnachten immer so. Nennt sich Kundenservice :p


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    http://www.amazon.de/gp/help/c…isplay.html?nodeId=504958

    Zitat

    Original geschrieben von Fishboneman
    wenn du erst 10 tage vor anreise stornierst, musst du alles zahlen.
    stornierst du 50 tage vor anreise, musst du die hälfte zahlen.


    stornierst du 51 tage vor anreise oder noch früher, musste nichts zahlen.


    So würde ich es im Zweifel auch auslegen, doch üblicherweise wird das so formuliert:


    bis zum 51 Tag kostenfrei
    ab dem 50 Tag 50%
    ab dem 10 Tag 100%

    Habe nun doch noch eine Alternative gefunden. Ist zwar rund 30% teurer, aber dafür auch etwas besser. Was mich jedoch verwirrt, ist folgende Vertragsklausel bzgl. der Stornierungskosten:


    "Bei einer Absage von bis zu 50 Tagen vor Mietbeginn 50% der Miete. Bei einer Absage von bis
    zu 10 Tagen vor Mietbeginn 100% der Miete."


    Wie ist denn das bitte zu verstehen?! Normalerweise würde das bedeuten, dass ich mind. 50% der Miete zu zahlen hätte. Doch dann macht der zweite Satz keinen Sinn...


    :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    was steht denn in den Rücktrittsklauseln des Vertrages?


    Der Mietvertrag ist relativ einfach strukturiert.


    Er enthält lediglich Angaben zum Mietobjekt + weiteren Leistungen, zum Mietzeitraum und zu den Zahlungsmodalitäten. Bis auf die Empfehlung, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, enthält er keinerlei Klauseln zum Rücktritt.

    Hallo,


    ich habe vor einigen Wochen für meine Familie eine Ferienwohnung (von Privat) gemietet und hierfür auch eine Anzahlung geleistet. Gerade eben teilte mir die Vermieterin dieser FeWo mit, dass sie vom Vertrag zurücktreten müssen, weil die FeWo verkauft wurde und der neue Eigentümer nicht mehr vermietet.


    Ich bin nun ein wenig sauer und enttäuscht, weil ich mich wirklich auf den Urlaub gefreut habe und wir jetzt für diesen Zeitraum (und für die Dauer) kaum eine annähernd gleichwertige Wohnung zu diesem Preis erhalten werden


    Kann der Vermieter denn so ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten?


    PS: Ja, ich weiss, es ist keine "typische" Frage für eine Handy-Forum, aber ich bin ansonsten in keinem anderen Forum nennenswert aktiv. Und da hier alle irgendwann mal urlaubsreif sind, dürfte diese Frage für den einen oder anderen auch interessant sein.

    Ich kann deinen Unmut wirklich verstehen.


    Ich war bereits zweimal in so einer Situation.


    Einmal bin ich jemandem an einer Kreuzung leicht aufgefahren. Es handelte sich dabei auch noch um einen relativ neuen 6er BMW. Der Fahrer stieg aus, schaute sich sein Auto kurz an und wir wechselten ein paar Worte zum "Unfall". Dann sagte er, dass seine Stossstange ja noch ganz ist und verabschiedete sich nett.


    Ich war völlig verblüfft.


    Ca. zwei Jahre später fuhr mir jemand an einer Ampel rückwärts (Gang falsch eingelegt) gegen mein Auto (damals rund 5 Jahre alt). Der Fahrer entschuldigte sich sofort und wir sahen uns den Schaden an. Neben oberflächlichen Kratzern an der Stoßstange, waren hauptsächlich mein Nummernschild und der dazugehörige Halter beschädigt.


    Ich erinnerte mich an den netten BMW-Fahrer... - und so war die Sache für mich mit 10 EUR erledigt.


    Für mich - und wahrscheinlich für die Mehrzahl der Autofahrer - ist ein Auto ein Gebrauchsgegenstand... - und da die Stossstange nun mal primär dazu da ist, um vor Stößen zu schützen, ist der hier geforderte Betrag für eine "Schönheitsreparatur" in meinen Augen völlig unverhältnismässig.


    Es käme doch auch keiner auf die Idee, jemandem, der einem aus Versehen auf die Füße tritt, die Beseitung der Kratzer auf den Schuhen in Rechnung zu stellen.


    Das sind einfach normale Spuren, die beim Gebrauch entstehen.