Beiträge von Vengo

    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx


    http://www.premium-makler.de/privatehaftpflicht.html


    ...und da es Vorsatz war, war es natürlich nicht versichert.


    Ich bin zwar kein Jurist, aber Vorsatz ist lt. wikipedia das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit... - und da Kinder unter 7 nicht über dieses Bewusstsein verfügen, sind sie deliktunfähig. Dementsprechend kann man ihnen auch keinen Vorsatz unterstellen.


    Wikipedia sagt hierzu:


    "Eine Person, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist danach nicht deliktsfähig. Sie ist also für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht verantwortlich und kann somit auch nicht haftbar gemacht werden. "

    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Zu: C)a)


    Den Verzicht auf die Einrede kann man sich also klemmen, da eh keine Schadenersatzpflicht vorlag.


    Hmmm... - so wie ich das verstanden habe, kann man vertraglich regeln, dass die Versicherung bei Kindern unter 7 Jahre auf die Einrede der Deliktunfähigkeit verzichtet.


    Wahrscheinlich war dies bei dir nicht der Fall, denn sonst hätte die Versicherung meiner Meinung nach zahlen müssen.

    Habe nun auch mal ein paar Fragen an die kompetenten Teilnehmer meines Lieblingsforums.
    :p


    Mir geht es hierbei speziell um Schäden, die durch ein Kind verursacht wurden. Das Kind ist über die Eltern bzw. durch ein alleinstehendes Elternteil familienversichert. Schäden werden ohne Einrede der Deliktunfähigkeit bis zu einer bestimmten Höhe gezahlt.


    Beispiele:


    A. Kind stößt durch Unachtsamkeit eine teure Vase um.


    B. Kind wirft aus Spass mit Steinen gegen Bäume. Dabei wird ein zufällig vorbeikommender Spaziergänger verletzt.


    C. In einem Anfall von Kreativität verziert Kind herumstehende Autos mit Hilfe eines Nagels mit hübschen Strichmännchen.


    D. Aus Wut über die ständigen Beschwerden des Nachbarn werden dessen Fenster mit Steinen eingeworfen.


    Varianten:
    1. Aufsicht haben die versicherten Eltern bzw. der versicherte Elternteil
    2. Aufsicht hat der nicht mit dem Kind lebende Elternteil (z.B. Umgangswochenende).
    3. Aufsicht haben die Großeltern.



    a.) Kind ist unter 7 Jahre
    b.) Kinder ist 7 Jahre oder älter


    Nun meine Frage: Zahlt die bestehende Familienhaftpflicht? Falls sie bei den Varianten 2. und/oder 3. nicht zahlt, können sich die Aufsichtspersonen z.B. durch Abschluss einer eigenen Familienhaftpflicht absichern?


    Vielen Dank!


    Vengo

    Sieben Leben


    Will Smith ist für mich ein großartiger Schauspieler und auch in "Sieben Leben" spielt er seine Rolle wunderbar. Ebenso hat mir Rosario Dawson sehr gefallen. Beide zusammen wirkten sehr authentisch.


    Dennoch war dieser Film absolut nichts für mich. Er hat dermaßen auf die Tränendrüse gedrückt, dass es wehtat!


    Noch einmal würde ich mir das nicht antun.


    2/5

    Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    Was das Vorgeplänkel betrifft, sind ja Wrestlingshows seriöser :rolleyes:


    In einigen Jahren gibt es bestimmt "Die Klitschkos - das Musical!"... :D