ZitatOriginal geschrieben von StebuEx
http://www.premium-makler.de/privatehaftpflicht.html
...und da es Vorsatz war, war es natürlich nicht versichert.
Ich bin zwar kein Jurist, aber Vorsatz ist lt. wikipedia das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit... - und da Kinder unter 7 nicht über dieses Bewusstsein verfügen, sind sie deliktunfähig. Dementsprechend kann man ihnen auch keinen Vorsatz unterstellen.
Wikipedia sagt hierzu:
"Eine Person, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist danach nicht deliktsfähig. Sie ist also für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht verantwortlich und kann somit auch nicht haftbar gemacht werden. "