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http://www.lidl.de/de/Tarif
Mit der Kosten Fair-Rate zahlen Sie nie mehr als € 40 pro Monat für Gespräche und SMS in alle deutschen Netze.
Die Kosten für eventuelle Flatrates kommen dazu.
Eine 200MB-Flatrate wird von Lidl nicht angeboten, für 8,99 gibt es 500 MB pro Monat mit anschließender Drosselung und für 14,99 gibt es 5 GB pro Monat (täglich begrenzt auf 500 MB) mit anschließender Drosselung.
Eine Internetdrosselung erfolgt nicht durch Erreichen der Kosten-Fair-Rate.
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Was du suchst ist eine Stiftbirne.
Zu kaufen gibt es sie in Baumärkten und manchen Warenhäusern.
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Direkt im Markt musstest du wohl nichts bezahlen, aber Weg und Zeit sind auch etwas wert, oder gab es dafür eine Entschädigung?
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Original geschrieben von elknipso
Eine Verkäuferin hat bei einem Kunden vor mir in der Schlange behauptet, dass sie seinen 5 Euro Schein nicht mehr annehmen muss weil es dadurch, dass darauf wohl einiges von Hand notiert wurde, kein offizielles Zahlungsmittel mehr wäre. Stimmt das?
Um solche Tricks komplett zu vermeiden. Denn, welcher klar denkende Chef / Polizist würde einem Kunden mit ganz genauer Beschreibung des Geldscheines nicht glauben.
Wie es gesetzlich aussieht: Keine Ahnung.
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Danke für diese ausführliche Antwort!
Kurz und knapp: Die Mahnung wurde durch einen Systemfehler verschickt, da "der Computer" meine Rücksendung als Widerruf angesehen hat und dann die Versandkosten zu zahlen wären.
Für meinen Aufwand würde man mir noch einen Gutschein über 15 Euro zukommen lassen, den ich bis Ende 2012 einlösen kann.
Ende gut, alles gut!
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Ich denke, dass du alles mögliche getan hast, das Gerät vom Lieferanten abholen zu lassen und bin der Ansicht, dass das Gerät nun zwar nicht in dein Eigentum übergegangen ist, jedoch "Selbst die vorsätzliche Beschädigung und Veräußerung [...] nicht strafbar [ist]."
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Original geschrieben von THWS
Versandkosten sind nicht gerechtfertigt, da du ja mehrere Artikel bestellt hast und somit regulär keine Versandkosten angefallen wären.
Damit wäre die Mahnung hinfällig.
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Du musst den kompletten Rechnungsbetrag bezahlen, auch wenn der Artikel defekt geliefert wurde - hier hat der Händler das Recht auf Nachbesserung.
Laut Rechnung: "Bei Teilrücksendungen überweisen Sie bitte nur für behaltene Waren und Frachtkosten."
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Die erste Mahnung ist im Normalfall eine "Zahlungserinnerung", in der man den Kunden die evtl. vergessene Zahlung nochmal ins Gedächtnis ruft - folglich wird hier im Normalfall auch keine Mahngebühr erhoben. Ich kann dir allerdings nicht sagen, ob man diesen Weg auch auf die bei dir angewandte Art und Weise beschreiten kann.
Wäre auch unwichtig, wenn die Versandkosten nicht berechnet werden dürfen und Rechnungen von mir grundsätzlich bei Erhalt bezahlt werden. Ich werden morgen mal die Hotline kontaktieren.
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Ich habe als Privatkunde im Versandhandel einen teuren Artikel und mehrere Kleinteile gekauft um über die Versandkostenfreigrenze zu kommen.
Nun wurde der teure Artikel defekt geliefert, von mir zurückgeschickt und um Lieferung eines neuen Artikels gebeten. Den Kleinkram habe ich behalten und am gleichen Tag bezahlt.
Nach knapp 3 Wochen habe ich eine Mahnung über den Betrag der Versandkosten zzgl. einer Mahngebühr von 11,50 Euro erhalten.
Auf die Lieferung des neuen Artikels warte ich noch, jedoch ist laut Onlineshop der Artikel nicht lieferbar.
Bevor ich beim Händler reklamiere:
Ist es so, dass
1. die Versandkosten zu bezahlen wären,
2. die Mahngebühr für die erste Mahnung (mit 55 Cent frankiert, also kein Einschreiben) 11,50 Euro betragen darf?
In den AGB finde ich keinen Hinweis zu Mahngebühren, auch ist auf der ursprünglichen Rechnung kein Hinweis zu Versandkosten bei Teilretouren enthalten, genauer steht dort sogar, dass bei Retouren der Rechnungsbetrag um zurückgeschickte Ware gekürzt werden soll.
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Ob die ersten 1,99 Euro direkt nach Buchung abgebucht werden, oder erst bei der ersten Nutzung, kann ich nicht sagen.
Sonst ist es richtig.