Beiträge von Latzel2

    Nochmal als Zusammenfassung:
    Solange ausreichend Verfügungsrahmen (ggf. auch durch Guthaben) auf dem Visa-Konto zur Verfügung steht wird davon belastet. Ist der Verfügungsrahmen erschöpft lässt sich mit der Karte nicht mehr mit der Visa-Karte zahlen und kein Bargeld abheben.
    Bei Limitüberschreitung durch Offlinezahlungen (z.B. Ritschratsch-Gerät) wird der das limitüberschreitende Betrag direkt vom Girokonto belastet.
    Um den 22. eines jeden Monats wird das Visa-Konto bei negativem Saldo automatisch vom Girokonto ausgeglichen und der volle Verfügungsrahmen steht zur Verfügung.


    Eine Umbuchung Girokonto -> Visa-Konto ist nur erforderlich, um die höheren Guthabenszinsen nutzen zu können, oder der Verfügungsrahmen nicht ausreichend ist.

    Zitat

    Normalerweise bestätigt man mit der Verzichtserklärung, dass jegliches Restguthaben mit der Portierung verfällt.


    Nein, dies bestätigt man nicht zwingend, seit einiger Zeit hat man einen rechtlichen Anspruch auf das Guthaben, welches "normal" aufgeladen wurde (Startguthaben, Boni sind rechtlich noch nicht erstritten worden, bzw. sind mir keine solchen Urteile bekannt). Ggf. muss eine anderslautende Passage gestrichen werden.
    Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis sind mir aktuelle Erfahrungen mit abgehenden o2-, Free&Easy- und Simyo-Portierungen bekannt.
    Den Kundenservice mit Hinweis auf einschlägige Urteile kontaktieren, dann kommt von E-Plus bzw. Simyo ein Formular, mit welchem die Sim-Karte eingeschickt werden musste, nach ca. 4 Wochen war das Geld da.
    Bei o2 genügte ein formloses Schreiben mit Angabe der Bankverbindung, die Überweisung kam nach 2 Wochen ohne weitere Nachfrage.

    Dies steht im Widerspruch zu den AGB:

    Zitat

    5 Rechte und Pflichten des Kunden
    (2) Der Kunde kann nach Benachrichtigung durch die Deutsche Post die Sen-
    dungen am Paketautomaten abholen. Die Ausgabe am Paketautomaten
    erfolgt nur, wenn er durch individuelle Kundennummer und PostPIN seine
    Empfangsberechtigung nachweist.


    Ist hier eine Änderung angekündigt worden? Ich habe den aktuellen Newsletter noch nicht erhalten, würde mich also über ein Zitat der entsprechenden Passage freuen.

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Im Fyve-Kündigungshelfer wird BILDmobil sogar ausdrücklich als bisheriger Anbieter genannt, das sieht mir nicht danach aus, als würde Fyve BILD-Kunden nicht haben wollen.


    Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil und vermute (rechtlich unverbindlich), dass ein Gericht bei dieser Beweislage sogar zu Gunsten des Kunden urteilen würde.
    Sofern beide Tarife über Hardware der ehemaligen allMobility Deutschland GmbH realisiert werden, dürfte es eigentlich unproblematisch sein, einen einfachen Tarifwechsel zu ermöglichen.
    Sofern man eine strikte Trennung wünscht, ggf. in Verbindung mit einem Kartentausch.
    Meine oben genannte These war nur ein Beispiel, wie Bildmobil vor Gericht argumentieren könnte, warum sie eine Portierung zu Fyve nicht ermöglichen.

    Fyve ist nicht gezwungen die Rufnummer anzunehmen. Da diese Problematik Bildmobil bekannt ist, ist es nur freundlich bereits vorab darauf hinzuweisen. Ich sehe hier keine rechtliche Verpflichtung von BildMobil einen direkten Wechsel zu Fyve ermöglichen.