Beiträge von Latzel2

    Zitat

    Original geschrieben von Jodimaster
    Keine Einzahlungen möglich obwohl Gurthabenv on 1500 EUR


    Guthaben, oder Verfügungsrahmen?
    Beim Guthaben sollte es dir möglich sein, komplett (bis 10.000 Euro) darüber zu Verfügen; beim Verfügungsrahmen hängt es davon ab, ob du Teil- oder Vollzahler bist und ob Moneybookers aus Deutschland, oder dem Ausland abrechnet:

    200 Euro pro Tag sollten in jedem Falle möglich sein.

    Thomas1250 berichtete, dass er bei Penny mit Unterschrift zahlen konnte, daher kann das Problem nicht grundsätzlich mit dem ELV zusammenhängen, einziger Grund dürfte sein, dass Kaufland eine Plausibilitätsprüfung durchführt, ob das Konto existieren kann.
    Da Kontonummer (5xxxxxxxxx) und BLZ (10050005) nicht zusammenpassen (der Prüfalgorithmus C6 lässt nur Kontonummern zu, die mit 0, 1, 2, 3, 7 oder 9 beginnen), wird die Zahlung verweigert, da die Karte scheinbar eine falsche Kontonummer trägt.
    Offensichtlich hat die LBB eine rechtzeitige Änderung des Prüfziffernalgorithmus für ihre BLZ 10050005 versäumt.
    Die Aussage: "Sie ist überall dort einsetzbar, wo Kreditkarten nicht akzeptiert werden, jedoch eine Bezahlung mit einer ec-Karte möglich ist." ist damit eindeutig widerlegt und wäre für mich ein Grund die Erhebung der Kartengebühr zu beanstanden, sofern das gleiche Problem auch bei einer Zahlung durch mich auftreten sollte.

    Zitat

    Original geschrieben von Betamax
    Was ich jetzt an der ganzen Sache absolut unverständlich find: WARUM nicht direkt so? Die hätten sich eine Menge Papierkram gespart, hätten eine Menge Ärger weniger gehabt und generell hätte der Vorgesetzte den Fall erst gar nicht bearbeiten müssen.


    Eventuell, weil die Post nach potentiell imageschädigenden Beiträgen im Internet sucht und solche Fälle mit besserem Ergebnis löst.
    Durch deine Ortsangabe im Profil, dürfte sich der Fall auch schnell in der DB finden lassen.

    Re: Laut Händler Widerrufsfrist abgelaufen, obwohl fristgerecht geäußert!?


    Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Noch am gleichen Tag habe ich dem Verkäufer eine Mail geschickt und dieser schrieb mir, dass aufgrund des geringen Warenwerts (ca. 20€), auf eine Rücksendung verzichtet werden kann und er mir so ein neues Case rausschickt.


    Kein Widerruf, sondern Verlangen einer Nachbesserung, daher ist die Widerrufsfrist nicht von Belang.
    Nach über 14 Tagen kannst du nicht mehr widerrufen. Da du dich direkt nach dem Erhalt an den Verkäufer gewandt hast und dieser die Anfrage als Geltendmachung von Mängelansprüchen beantwortet und Nacherfüllung (Ersatzlieferung) versprochen hat, solltest du ihm eine Frist setzen, zu der der Mangel behoben sein muss, danach kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen.


    Dies ist keine Rechtsberatung, sondern beschreibt nur, wie ich als juristischer Laie vorgehen würde, wenn ich in die oben geschilderte Situation geraten würde.


    Nachtrag:
    Du hast über Amazon-Marketplace gekauft, dann kannst du auch die "Amazon.de A-bis-z-Garantie" in Anspruch nehmen, wenn der Verkäufer nicht mehr auf deine Rechte eingeht.