Beiträge von Latzel2

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    Original geschrieben von Kanefire
    wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, das es ausschliesslich Menschen mit Migrationshintergrund sind, die so vorgehen


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    Original geschrieben von tamhanna
    Das GAB es in Wien, wurde aber wieder eingestellt.


    Also sind wieder die nach Deutschland migrierten Österreicher schuld, dass es mit Deutschland bergab geht. :D

    Dann gelten für beide Seiten die (aktuellen) Kündigungsmöglichkeiten:
    31.10., 15.11. oder 30.11.
    Ob du das Risiko eingehst, schon am 31.10. / 15.11. ohne Beschäftigung zu sein, oder ob du (es ist dein Recht - egal ob fair oder nicht) erst 4 Wochen vor dem Wunschtermin kündigst, musst du wissen.
    Dein Urlaub muss dir gewährt werden. Es könnte auch sein, dass dir zum 15.11. gekündigt wird und du ab 08.11. (5 Werktage vor Kündigungsdatum) nicht mehr erscheinen musst.

    Zitat

    Original geschrieben von tknolle
    Die Gefahr, die ich sehe: wenn ich jetzt zum 30.11. kündige, kann der Arbeitgeber mir dann eher kündigen, nach dem Motto "der geht ja eh bald, dann bekommt er jetzt ne Kündigung von uns, dann kann er schon zum 15.11. gehen" oder sowas...


    Arbeitest du schon länger als 2 Jahre in diesem Unternehmen?
    Dann kann dir nur mit einer Frist von 1 Monat (nicht 4 Wochen) zum Monatsende gekündigt werden (also kann dir ab dem 01. oder 02.10. nur noch zum 30.11. gekündigt werden).
    Du selbst könntest allerdings noch zum 31.10., 15.11. oder 30.11. kündigen. Arbeitest du weniger als 2 Jahre in diesem Unternehmen, gelten für den Arbeitgeber die gleichen Fristen, also würde ich die Kündigung maximal 5 Wochen vor geplantem Termin abgeben.

    Zitat

    Eigentlich wäre es ja nur fair, wenn ich jetzt schon kündige, damit das Unternehmen sich darauf einstellen kann, ich Projekte sauber abschließen kann und die Stelle schon mal ausgeschrieben werden kann, oder?


    Arbeitgeber sind nicht selten unfair, wenn es um gehende Mitarbeiter geht und das Arbeitsverhältnis nicht lange bestand oder nicht besonders gut war.

    Die Rufnummer wird bis zur Vermittlungsstelle des Angerufenen immer übermittelt, erst dort wird sie unterdrückt.
    Wenn zwei unterschiedliche Netze involviert sind, ist hier auch bereits heute eine (kurzfristige) Speicherung notwendig, um die Abrechnung erstellen zu können. Daher wird es hier keine Probleme geben.

    Der von pollin angerissene Artikel lässt eine gesetzlich regulierbare Möglichkeit offen:
    Es darf zunächst das volle Gespräch (zu 42 Cent / Minute) berechnet werden, binnen x Stunden / Tagen muss jedoch eine Gutschrift für die in der Wartezeit verbrachte Zeit erfolgen.
    Dies muss möglich sein, da auf diese Weise auch die Gutschrift bei Post-Paid-Verträgen erfolgen soll. Gespeichert werden diese Daten (auf Grundlage der Vorratsdatenspeicherung nach dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG) bereits.