ZitatOriginal geschrieben von archie83
Legal ist das vermutlich nicht, aber was willst du dagegen machen?
Jedes Produkt einzeln mit 50 Münzen passend bezahlen ![]()
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von archie83
Legal ist das vermutlich nicht, aber was willst du dagegen machen?
Jedes Produkt einzeln mit 50 Münzen passend bezahlen ![]()
Die Stornierung einer Kreditkartenzahlung ist von den Bedingungen zwischen kartenausgebender Bank und Kunde, sowie Kreditkartenakzeptanzpartner und Händler abhängig.
Kulante Banken schreiben unter Vorbehalt den strittigen Betrag sofort nach Eingang einer eidesstattlichen Versicherung (die besagt, dass der Kunde die Transaktion nicht nachvollziehen kann) gut. Andere Banken warten die Argumentation des Händlers ab.
Kurz umrissen sieht es so aus, dass der Kunde jede Transaktion anzweifeln kann und der Händler gezwungen ist einen Beleg vorzulegen, dass diese Transaktion berechtigt ist.
Einfach ist es, wenn der Händler den unterschriebenen Beleg vorlegen kann und die Unterschrift mit der Unterschrift im Vertrag übereinstimmt.
Bei Onlinezahlungen wird es schwieriger:
Kann der Händler eine Rechnung und den passenden Auslieferungsbeleg vorweisen, gilt auch hier das gleiche Prinzip wie oben.
Bei Fehllieferungen (andere Ware, Menge oder Ziegelsteine im Paket) gerät der Kunde in Beweispflicht und muss vorab mit dem Händler in Kontakt getreten sein.
Bei jeder Reklamation wird eine wirtschaftlich handelnde Bank die Karte sperren und die Kosten für die neue Karte und die Bearbeitung des Falls dem Verursacher in Rechnung stellen, welche normalerweise im Vertrag oder dem Preis- / Leistungsverzeichnis festgelegt werden.
ZitatOriginal geschrieben von digi1
Derjenige der überwiesen hat
, hat den Überweisungsauftrag erteilt und ist somit auch derjenige, dessen (elektronisches) Geld nicht am Ziel angekommen ist.
Und damit kann auch nur er den Nachforschungsauftrag erteilen.
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Wenn man sich's recht überlegt sollte eigentlich am Ende eines jeder 0180/0900 zumindest die annehmende Person entscheiden müssen, ob der doofe Kunde selbst oder die eigene, ebenso doofe Firma das zu lösende Problem provoziert hat.
Dies wäre auch durch vertragliche Vereinbarung über eine direkte Rechnung zwischen Firma und Kunden möglich. Dazu eine normale Festnetzrufnummer und keiner dürfte etwas zu bemängeln haben.
Die 1&1-Hotline war vor einiger Zeit eine 0900-Rufnummer, welche je nach Anliegen (jedoch nur aus dem Festnetz) kostenlos oder gebührenpflichtig war. Aus den Mobilfunknetzen wurde ein pauschaler Minutenpreis abgerechnet, da dies angeblich technisch nicht anders zu lösen wäre.
Ich glaube, dass du übersiehst, dass man nicht ohne Gebühren bzw. Zinsen an die 8000 Euro kommt...
Ich habe für ein Sammlerstück auch eine Anfrage aus UK (ähnlicher Wortlaut wie oben, der Ort war jedoch ein anderer) erhalten und den Verkauf erfolgreich abgeschlossen.
Als Sicherheitsmaßnahme habe ich den Verkäufer um eine Festnetzrufnummer gebeten, unter der ich ihn angerufen habe.
Die Zahlung über Paypal enthielt als Versandadresse die vorher schon vom Verkäufer angegebene Adresse.
Der Versand ist jetzt über ein Jahr her. Die letzte E-Mail von ihm bestätigte mir den Erhalt des Artikels.
Daher kann man unter bestimmten Umständen auch ohne betrogen zu werden ins Ausland verkaufen.
Wäre mir vom Verkäufer keine Telefonnummer oder eine abweichende Adresse genannt worden, hätte ich die Transaktion an der Stelle abgebrochen.
Im Falle eines nicht vorhandenen Heimnetzes wird ein Fremdnetz genutzt.
Wird dann eine Überprüfung durchgeführt, ob die Karte noch aktiv ist, oder liegt hier eine Schwachstelle des Gesetzes und es kann mit deaktivierten Karten jedes Fremdnetz (aber nicht das ehemalige Heimnetz) zum Absetzen eines Notrufes genutzt werden?
Da es kein nationales Roaming (mehr) gibt, müsste es trotzdem eine direkte nationale Schnittstelle zwischen den Netzen geben um eine Aktivitätsabfrage für Notrufe durchzuführen. Gibt es diese?
http://www.lidl-shop.de/de/Mul…/Lidl-Mobile-Starterpaket
Kostenpunkt: 9,95 + 3,95 Euro Versand
Warum braucht es für den Vorgang Portierung + Auszahlung des Restguthabens zwei Formulare?
Es könnte auch einfacher gehen, in dem die Verzichtserklärung um diesen Punkt erweitert wird.
Wahlweise besteht in diesem Formular auch die Möglichkeit den Vertrag nur zu kündigen und das Guthaben auszahlen zu lassen.
Mal als Anregung:
Bei Fonic funktioniert eine Auszahlung des Guthabens auch ohne Kündigung, ohne Formulare und ohne Rücksendung der Karte.