Dann muss in Hessen irgendetwas anders laufen, als hier in NRW:
Tag 1 Unterlagen angefordert,
Tag 2 Unterlagen erhalten und ausgefüllt per Post abgeschickt,
Tag 3 Rückruf erhalten, eine Angabe fehlte im Vertrag,
Tag 4+5 Wochenende,
Tag 6 Anruf von Unitymedia mit Angabe der Technikertelefonnummer, dort Termin für den nächsten Tag vereinbart,
Tag 7 Anschluss wurde eingerichtet.
Dazu gibt es zu sagen, dass der Anschluss jetzt seit fast 6 Monaten störungsfrei und immer in vertragsgemäßer Geschwindigkeit läuft, die Auszahlung war wenige Tage nach genannter Frist (ohne Rückfrage) auf dem Konto.
Beiträge von Latzel2
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Original geschrieben von Lagoon08
im miniSIM-Format zum Herausbrechen -
Ich habe eine vor einiger Zeit eine Meckermail erhalten, da durch eine Hotelgutschrift ein Guthaben entstanden ist.
Daraufhin hob ich den Betrag so passend ab, dass noch ca. 1 Euro auf dem Kartenkonto verblieben, dennoch wurden mir Zinsen für ca. 2 Tage berechnet, nach kurzer Mail wurden mir diese jedoch erstattet.
In diesem Monat nutzte ich die Karte nicht für andere Verfügungen, so dass sich das Konto zu keinem Zeitpunkt im Soll befand. -
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Original geschrieben von Diddi82
Vielen dank für die antworten.
Die mail stammt laut absender sicher von der dkb. Auch die adresse an die ich die karte schicken soll ist deren hausanschrift. Ich werd's einfach mal wagen.
Da die Gültigkeit der Geldkarte nicht online geprüft werden kann, kannst du das Guthaben auch noch bis 6 Monate nach Ablaufdatum der Karte verbrauchen.
Sollte ein geringer Restbetrag bleiben, lässt dieser sich am Briefmarkenautomaten in Wunschwert-Marken umsetzen. -
Du rufst die Nummer der eingelegten SIM-Karte an, das Gerät nimmt den Anruf an und überträgt die Umgebungsgeräusche.
Soweit in der Theorie, ob es in der Praxis funktioniert, wäre ein anderer Teil deiner Frage. -
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Original geschrieben von JaRule
1. Der jetzige Personalausweis ist bei Erstausstellung 5 Jahre gültig. Von 16 - 21 Jahren. Danach wieder 5 Jahre, von 21 - 26. Dann ab 26 sind es dann 10 Jahre Gültigkeit....
PersAuswG
§ 2 Gültigkeit
(1) Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Personalausweise sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der neue Ausweis erhält eine neue Seriennummer. -
Der Verlust des Personalausweises muss zunächst angezeigt werden (im Rathaus), anschließend ist eine Wartezeit von 2 Wochen abzuwarten, ob der alte PA wieder auftaucht.
Ist dies nicht der Fall, muss entweder ein anderer amtlicher Ausweis (auch abgelaufener) oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden, ein Führerschein, Fotokopie des alten Ausweises reicht - wie auch ein privater Ausweis (Dienstausweis, Studentenausweis o.ä.) - nicht aus.
Die Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung des PA erhöht sich um 5 Euro auf 13 Euro, wenn der alte Ausweis mehr als 6 Monate gültig wäre.
Die Gültigkeitsdauer läuft 10 Jahre ab Beantragungsdatum.Ein verlorener Führerschein kann beim Straßenverkehrsamt auch mit einem vorläufigen Personalausweis beantragt werden (dieser kostet im Rathaus 14 Euro und kann direkt nach Verlust ausgestellt werden).
Die Kosten für einen neuen Führerschein im Verlustfall betragen ~70 Euro (ein polizeilich angezeigter Diebstahl des FS reduziert die Kosten um ca. 30 Euro, da die Eidesstattliche Versicherung entfällt). Eine Bescheinigung für die Fahrerlaubnis ohne Führerschein (bis zur Zustellung des neuen Führerscheins) kostet 5 bis 10 Euro (je nach Straßenverkehrsamt).
Insgesamt kosten verlorener PA und FS mit entsprechenden vorläufigen Dokumenten über 100 Euro und 4 biometrische Passbilder. -
Auch über Paypal ist das Land des Zahlungsempfängers entscheidend, dies hat mir eine andere Bank so erklärt, nachdem ich eine Zahlung über meine Kreditkarte in Euro in die USA vornahm und hierfür Gebühren berechnet wurden.
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Die Homezone-Rufnummer kann jederzeit ohne Kündigung portiert werden.
Die Mobil-Rufnummer ist nicht ohne Aufwand portierbar:
Es ist bei o2 möglich die Mobil-Rufnummer auf einen anderen Vertrag zu übertragen. In diesem Falle kann nach Rufnummerntausch die Rufnummer (nach Kündigung des Zweitvertrages) auch portiert werden, ohne dass der (Alt-)Vertrag gekündigt werden muss.
Man muss jedoch einen Hotliner finden, der die Berechtigung zur Rufnummernänderung hat und verliert in jedem Falle die Rufnummer eines der beiden Verträge, da die Rufnummer des Alt-Vertrages auf den neuen Vertrag übertragen werden muss und der Alt-Vertrag zwingend eine neue Rufnummer bekommt.
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=450457
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=446067
http://www.telefon-treff.de/search.php?s=
Mit Suchworten: Kreuztausch o2 -
Zitat
Original geschrieben von tkleyman
Man sollte sich nur bewußt sein, dass man für 10.000 € schon einige Male zum Geldautomaten laufen muss. Falls überhaupt bar gezahlt werden kann. Bei Miete kann ich mir das ja noch vorstellen, aber Studiengebühren?
Sollen es 10.000 Euro im Monat / in einer Summe sein? Ich bin von 10.000 Euro im Jahr (also monatlich etwa 850 Euro) ausgegangen.