Beiträge von Latzel2

    Ein Tagesticket (zumindest im VRR und VRS) hat immer einen Geltungsbereich, welcher sich nach dem Tarifgebiet des Entwertaufdrucks richtet.
    Daher ist es kein Problem ein Tagesticket, welches in B gestempelt wurde im gesamten Geltungsbereich des Tagestickets zu nutzen.
    A und C liegen im Geltungsbereich, D liegt nicht im Geltungsbereich.
    Eine Fahrt von A nach C ist möglich sofern der Weg nicht über D führt, auch wenn dabei B nicht durchfahren wird.

    Starkes Erwärmen mit einem Föhn, starkes Abkühlen mit Kältespray (technisches, nicht medizinisches, dieses ist nicht kalt genug) oder spezieller Sekundenkleberentferner (aus dem Baumarkt) könnten als letzte Maßnahme noch helfen.
    Damit wir von dir noch etwas zu lesen bekommen:
    Brennbare Flüssigkeiten und Föhn vertragen sich nicht besonders :D

    Da Frau im Haus: Nagellackentferner, ansonsten Waschbenzin o.ä. mit einem Tuch auftragen und vorsichtig mit einem Spatel die Reste entfernen, vorher an wenig sichtbarer Stelle ausprobieren, ob die Farbe des Bodens angegriffen wird.

    Zitat

    Original geschrieben von antoniya_simyo
    Sie wird auch nicht verlängert, wenn das Guthaben für die neue Buchung nicht ausreicht (weniger als 9,90 Euro).


    Wird sie automatisch wieder aktiviert, wenn ich kurz nach Ablauf wieder auflade, oder bleibt sie bis zu einer erneuten Buchung inaktiv?

    Aktuell habe ich ein ähnliches Problem:
    Einen Vertrag habe ich zum 25.03.2010 gekündigt (schriftliche Bestätigung liegt vor).
    Nun habe ich die Rechnung für den Monat März erhalten, die Grundgebühr wurde voll berechnet. Auf telefonische Nachfrage teilte man mir mit, dass ich am 23.03.2010 den Vertrag telefonisch verlängert habe und mich für ein Guthaben entschieden hätte, welches auf der April-Rechnung gutgeschrieben würde.
    Bisher habe ich keine VVL-Post erhalten, und nutze die Karte seit Mitte März nicht mehr.
    Ich soll nun schriftlich reklamieren und "auf Kulanz" hoffen.


    Muss ich beweisen, dass ich den Vertrag nicht verlängert habe, oder liegt die Beweispflicht bei der Gegenseite?