Beiträge von kia

    Ja, so alt fühle ich mich auch...


    Als ich studiert habe, hatte man als normaler Student weder PCs noch Notebooks, die Arbeiten musste ich im Zweifingersystem auf einer mechanischen Schreibmaschine schreiben.
    Welcher Student kann sich so etwas heute noch vorstellen?


    Heutzutage arbeite ich als Lehrer und habe ca. 5 Jahre mit einem Pocket PC (Sagem WA 3050) gearbeitet, um Daten über Unterricht und Schüler zu sammeln und zwischen Schule und Arbeitszimmer zu transportien.


    Seit ca. 1/2 Jahr habe ich den Asus EEE 701, der lässt sich problemlos im normalen Rucksack transportien lässt und entgegen der Pocket PCs eine richtige Tastatur zur Eingabe hat.

    Das stimmt auch nicht ganz so.
    Ich habe einen GdB von 50 %, bin Landesbeamter in NRW und muss pro Woche bei einer Vollanstellung 2 Stunden weniger arbeiten.


    Ebenso hast du die Möglichkeit, jedenfalls zur Zeit noch, eher in Rente zu gehen ohne Abschäge. Das sind im Moment 2 Jahre, die man eher aufhören kann.


    Auf dem Schwerbehindertenausweis steht lediglich der Grad der Behinderung (GdB), sowie eventuell noch zuerteilte Merkzeichen (hilflos, blind, Rundfunkbefreiung,...). Zeigt man irgendwo den Ausweis, um eventuelle Vorteile zu bekommen, weiß keiner, was man hat.
    Lediglich auf dem schriftlichen Bescheid des Versogungsamtes stehen auch die Behinderungen.


    Jedoch muss man - auch bei der Arbeit - nie den Bescheid vorlegen, sondern immer nur den Ausweis.

    Dann müsstest du Hamburg aber sehr größräumig umfahren.
    Es sind eingentlich immer Staus in und um Hamburg.
    Gerade zu deiner avisierten Uhrzeit sehe ich keine Möglichkeit über die Autobahnen ohne Stauungzu kommen.


    Ganz früh morgens oder abends eine ganze Zeit nach Geschäftsschluss geht es besser oder noch besser: nachts.

    Freu dich doch über das bisschen grün neben den Betonplatten im Hof - und sei froh, dass sich jemand dafür verantwortlich fühlt.


    Sieh es so: Es ist ein Gemeinschaftshof aller Mieter und für dessen Pflege haben auch alle zu zahlen - auch wenn du meinst, dass sie zu viel gießt.

    Ich denke auch, dass man vor Beginn des Mähens die Wiese inspizieren muss.


    Ist bei mir sogar im eingefriedeten Reihenhausgrundstück auch nötig, die Enkel haben eventuell Spielzeug liegen lassen oder mein Hund Stöcke auf die Wiese gelegt. Erlebe ich immer wieder.


    Um so mehr kann so etwas (auch ein größerer Stein) auf einer offenen Rasenfläche geschehen.
    Ich denke schon, dass man vorher die Wiese - zumindest grob - in Augenschein nehmen muss.

    Herbizide möche ich nicht anwenden, nehm ich in meinem Garten auch nicht.


    Es geht mir eigentlich gar nicht darum, wie man das Unkraut wegbekommt, sondern wer in der Garageneinfahrt dafür zuständig ist.


    Und noch dreimal im Jahr ca. 20€ für den Hausmeister drauflegen, dann wär mir die Garage ehrlich gesagt zu teuer (40 € mtl.), da ich auch noch einen Stellplatz vor meinem Haus habe...

    Ich habe eine Garage in einem Mietshaus gemietet. Ich selber wohne nicht in diesem Haus.
    Im Mietvertrag steht: "Der Mieter ist zuständig für die Sauberhaltung der Einfahrt zur Garage."


    Also fege ich ab und zu mit dem Besen, entferne im Herbst das Laub und kümmere mich um Eis und Schnee auf dem Bürgersteig für die Breite der Einfahrt.


    Zwischwen den Steinen blühlt das Unkraut und das nicht zu wenig.


    Heute sprach mich der Hausmeister an und meinte, ich müsse es entfernen, wer das denn sonst machen solle.


    Meiner Meinung nach gehört dies nicht zur "Sauberhaltung der Einfahrt zur Garage", sondern zur Pflege und Instandhaltung der Außenanlagen und ist Aufgabe des Vermieters.


    Ich werde wohl die Garage kündigen, da ich keinen Ärger mt dem Hausmeister wünsche (eigentlich ein ganz netter alter Mann), aber wie seht ihr diese Sache.


    Nicht, dass ihr meint, mach doch mal schnell, es würde bestimmt mehrere Stunden dauern und das "Unkraut" ist dann in 2-3 Monaten wieder da.

    Schilder auf oder an einem Privatgelände darf man so viele aufstellen, wie man will, sie haben keinerlei rechtliche Wirkung!


    Siehe: "Privatweg" - wenn nicht eingefriedet, oder "Kein Winterdienst"


    Also versprech dir nicht zu viel davon, dass du Schilder hast.
    Allderdings bist du meiner Meinung nach vollkommen im Recht und brauchst deine Hündin auf deinem Grundstück nicht anzuleinen.