Beiträge von der_Aachener

    wieso echt der Knaller?


    wer keine Freunde hat, bzw. keinem Nachbarn vertraut soll sich halt Urlaub nehmen...


    alternativ hättest du natürlich sagen können: Och nöö, mein Rohr bitte nicht sauber machen, ich mags wenn der Abfluss nicht abläuft... :rolleyes:


    Nochmal: Die Handwerker arbeiten in DEINEM Interesse und für dich kostenfrei!!!!


    Willst du, das die Handwerker dir auch noch was dafür zahlen, das sie DEINE Siffe aus DEINEM Rohr rausholen??? *kopfschüttel...

    Oh Herr, schmeiss Hirn vom Himmel... :rolleyes:


    Also, noch mal klar, deutlich, langsam und auf deutsch:


    Wer in D einen Anspruch -auf was auch immer- erhebt (juristisch), ist nachweispflichtig, das er den Anspruch zu Recht erhebt! Das ist so, das war so und das wird (hoffentlich) immer so sein...


    By the way: kennst du den Spruch "in dubio pro reo" bzw. weisst du, was er bedeutet?


    Wenn jemand eine Mietminderung vornehmen will, MUSS er das erstens schriftlich tun und zweitens begründen!


    bigblue:
    "Die Miete mindern kann ich, indem ich dem Vermieter nach angemessener Fristsetzung einfach formlos mitteile, dass ich ab demunddem die Miete um soundsoviel mindere und dies dann tue. Einen Anspruch darauf muss ich nicht geltend machen." ==> Quatsch! siehe oben


    pallmall:
    "Beweisen musst du nur, daß es Schimmel gibt, nicht, wo der herkommt-das ist für die Mietminderung erstmal irrelevant. Ist der Vermieter der Meinung, daß der Mieter den Schimmel verursacht hat, dann muss er ihm das nachweisen." ==> Nonsens!


    bigblue:
    "Richtig. Und wer will hier was? Der VERMIETER! Er will nämlich für die von ihm vermietete Mietsache den vereinbarten Mietzins haben."


    Genau! und das ist sein gutes recht, weil das steht so im Mietvertrag, den schliesslich beide Parteien unterzeichnet haben... :)


    bigblue:
    "Die Miete mindern kann ich, indem ich dem Vermieter nach angemessener Fristsetzung einfach formlos mitteile, dass ich ab demunddem die Miete um soundsoviel mindere und dies dann tue. Einen Anspruch darauf muss ich nicht geltend machen.


    Und wenn sich die Mietsache nicht im vereinbarten bzw. einem gesetzlich vorgeschriebenen Zustand befindet, bekommt er halt weniger Miete. Und wenn er die volle Miete will, dann muss er beweisen, dass sich die Mietsache im vereinbarten bzw. dem gesetzlich vorgeschriebenen Zustand befindet."


    Hallo? Geht´s noch? Wollen wir dein Beispiel mal schön zu Ende denken: Stell dir vor, dein Arbeitgeber teilt dir einfach mal so eben formlos mit, das er ab kommenden Monat die Gehaltszahlung an dich einstellt (begründen braucht er das ja nach deiner Auffassung sicher nicht, oder?). Du bist dann der Depp, der den Nachweis erbringen muss, das du in den letzten 31 Tagen deiner Arbeitspflicht in jeder Sekunde nachgekommen bist, was ja sicherlich kein Problem darstellt, da du ja jeden Handgriff fein säuberlich protokollierst und damit jederzeit "gerichtsverwertbar" zur Hand hast? Oder etwa doch nicht??? :D

    Ich dachte gerade mal wieder ich fall vom guten Glauben ab, als ich die Kommentare hier gesehen habe... :rolleyes:



    blackSHARK schreibt:
    "Fristlose sollte machbar sein."


    Jo, machbar schon... dafür braucht man einen Stift und ein Stück Papier! Allein - sie wird in dem Fall leider nicht gültig sein, deswegen kann der TE sich den Aufwand getrost sparen. :flop:


    "Und was auch wichtig wäre, versuche den Vermieter mal auf das Problem anzusprechen."


    Noch so ein toller Tip... wo der TE in seinem Eingangspost geschrieben hat, das der Vermieter schon da war... Wer Lesen kann ist klar im Vorteil! :top:


    Butterfly weiss auch was tolles beizutragen:
    "Eine fristlosse Kündigung ist wahrscheinlich nicht möglich, aber eine Mietminderung könnte möglich sein."


    Auch da ist es gottlob so, das dem Vermieter eine angemessene Frist zum Abstellen des Mangels eingeräumt werden muss. Es ist jetzt Mitte Oktober, zum Jahresende (d.h., in 10 Wochen) zieht er eh´aus... Wenn der TE mag kann, er sich aber gerne mit dem Vermieter herumärgern, ob er jetzt z.B. für die letzten drei Wochen im Dezember die Miete um z.B. 10 % kürzen darf. Und ob der Vermieter dann wirklich einen Teil der Kaution (in gleicher Höhe) wegen irgendwelcher angeblicher Mängel einbehalten durfte :D


    Leider kommt es in der Praxis (was ich dem TE hier keinesfalls unterstellen will) immer häufiger vor, das kurz vor Ende der Mietdauer noch mal eben schnell die Miete gemindert wird, oder angebliche Mängel auftauchen um schon mal "einen Teil der Kaution" in Sicherheit zu bringen... :confused:

    also, erste Anlaufstelle ist ja wohl mal die TK selbst!


    die können dir mit Sicherheit u.a. was dazu sagen, ob die nur gewisse Kurkliniken übernehmen oder ob du sie dir frei auswählen kannst.


    Vielleicht haben die ja selbst Vertragshäuser, die dir einen -wie auch immer gearteten- Vorteil bieten.


    Erst danach macht es überhaupt Sinn, nach Kurkliniken zu suchen! :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von elena661
    Um hier nun nichts falsches zu sagen.... kann es sein das es von Stadt zu Stadt verschieden ist, wo diese Fleyer am Auto angebracht werden dürfen?


    Nö! Aber es ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, OB diese angebracht / verteilt werden dürfen, ohne eine (kostenpflichtige) Genehmigung vom Gewerbeamt einzuholen! In Aachen z.B. braucht man diese offiziell, das verteilen wird aber inoffiziell geduldet. Wir haben das mal angefragt / gemeldet, weil uns ein Konkurrenzunternehmen "auf den Senkel" ging, die Stadt hats zur Kenntnis genommen, aber fands etwas übertrieben da jetzt Schritte zu unternehmen...


    Andererseits ist sie im Sommer diesen Jahres ein paar Wildplakatierern heftigst auf die Füsse getreten (Bussgeldandrohung ca. 10.000 €), obwohl das auch seit Jahren inoffiziell geduldet wurde. Musste wohl mal wieder ein Exempel statuiert werden... :rolleyes:


    Zitat


    Das mit dem "einfach auf den Boden schmeissen" ...kenn ich auch, mach ich auch "aber" nur wenn mich keiner sieht :D , denn es ist Verboten - auf dem Lidlparkplatz wurde ich deswegen angemacht und MUSSTE :o dem fetzen Papier hinterher rennen und entsorgen


    Das "im öffentlichen Straßenraum entsorgen" finde ich noch wesentlich ätzender als das unaufgeforderte anbringen der Flyer selbst. Wenn hier also einer angezeigt gehört, dann der Asi, der "seinen" Flyer mal eben ins Gebüsch pfeffert. Ich werf die Dinger immer auf den Beifahrersitz (oder wenns regnet / sie nass sind in den Fussraum des Beifahrersitzes) und entsorge sie dann zu Hause. Ist doch echt nicht so schwer...

    weiss ja nicht, ob diese Bilder hier schon mal gepostet wurden (hatte keine Lust, 5 Seiten durchzublättern), aber witzig ist´s schon:


    http://bulapictures.com/index.php?l=show&id=50


    war übrigens vorletzte Woche in Florenz, da hatte ich ein, zwei nette Erlebnisse bezüglich Fakes. Ich hatte im Vorfeld gelesen, das der italienische Staat sich die Bekämpfung des Markenmissbrauchs auf die Fahnen geschrieben hätte und mittlerweile rigoros durchgreifen würde. Deswegen sagte ich zu meiner Freundin das in Florenz wohl nicht auf jedem qm freier Bodenfläche ein Schwarzer seine echten Designertaschen verkaufen würde (wie in Rom im Frühjahr 2006).


    Ich war aber höchst amüsiert, die Umsetzung dieser neuen Kampagne in der Praxis zu beobachten: die "afrikanischen Mitbürger" waren rege wie eh und je, nur wenn ein Polizeiauto "umme Ecke" bog rafften sie kurzerhand die vier Ecken ihres Betttuches (= ihr Ladenlokal :D) zusammen und schauten sich pfeifenderweise die Auslagen der Edelboutiquen an... ("Hmmm, welche Rolex nimm ich denn nur...") bis die Carabinieri um die Ecke verschwunden waren. Et voila: das Geschjäft war wieder eröffnet!


    Der Oberknaller war aber: Auf der Piazza Republicca hatten die italienischen Einzelhändler einen Pavillon aus Holz (eine Art Kiosk-Büdchen) aufgebaut, in dem man die "Originale" der begehrenswerten Designerstücke ausgestellt hatte. An den Stellen wo kein Glas war hingen große Plakate, auf denen die Touris gebeten wurden nicht von Straßenhändlern zu kaufen, weil sich nach italienischem Recht nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Käufer strafbar machen würden...


    und wer sass wohl an allen vier Seiten mit seinem Bettlaken vor dem Pavillion??? Ich hab auf dem Boden gelegen vor Lachen! :D