ZitatOriginal geschrieben von PhilipK-Obh
Lieber Ingo.
Bitte lies auch das von Dir angegebene Aktenzeichen. Da wurde eben gerade der erweiterte Gewaltbegriff AUFGEHOBEN und nicht bestätigt.
Diese Entscheidung wurde danach zwar nochmals abgeändert und lässt sich mittlerweile so verstehen, dass solche Sitzblockaden, die eine Kolonne von Fahrzeugen an der weiterfahrt hindern eine Nötigung darstellen, aber das von Dir angegebene Aktenzeichen 1 BvR 718/89 stellt genau das Gegenteil fest.
du hast recht, ich hab in der schnelligkeit das falsche urteil zitiert, hier nachzulesen (allerdings gibt es - wie von dir angedeutet - entscheidungen, die die nötigung also den straftatbestand von sitzblockaden bestätigen):
http://www.123recht.net/articl…rer~teil_sitzblockade&p=1
nochmal - es gibt hier mehrere konflikte, zum einen der einsatz der polizei, ob er verhältnismäßig war (und ich glaube das kann hier keiner abschließend beurteilen - ein blutender mann oder gewisse aussagen können alles "beweisen" oder auch nichts..), das wird sicher auch noch geklärt werden..
zum anderen gibt es aber die sogenannten demonstranten, die sich wochenlang auf den - zivilen widerstand (tolles wort) - vorbereitet haben, dh anketten etc geübt haben, zu straftaten aufgerufen haben und letztendlich begangen haben und jetzt meinen, sie hätten "friedlich" demonstriert und genau das ist es meiner meinung nach eben NICHT, eine friedliche demo sieht anders aus und hat bereits mehrfach in stuttgart auch so stattgefunden, das was gestern passiert ist auf seiten der demonstranten hatte mit einer friedlichen demo sehr wenig zu tun...