das problem ist wohl dass da verschiedene abteilungen involviert sind..
was hast du widerrufen - die sofortige einrichtung..? oder hast du nur "normal" die bestellung widerrufen..?
geht ja um die 14-tage frist, ob du die hast oder nicht...
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
das problem ist wohl dass da verschiedene abteilungen involviert sind..
was hast du widerrufen - die sofortige einrichtung..? oder hast du nur "normal" die bestellung widerrufen..?
geht ja um die 14-tage frist, ob du die hast oder nicht...
ZitatOriginal geschrieben von koebi
Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 Paar Stiefel!
unser (un)rechtsystem hervorragend auf den punkt gebracht :top: ![]()
haste die abschirmung nicht richtig umgebogen..?
nur das innere kabel darf in den stecker und die abschirmung darf da nichts berühren....
steht in § 14 Abs. 2 Markengesetz...
zum thema geschäftlicher verkehr:
Die Vorinstanz des BGH, das OLG Köln (OLG Köln, Urteil v. 18.03.2005, Az. 6 U 12/01) hatte aber zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs, von anderen Rechtsgebieten freilich unbeachtet, im Jahr 2005 schon die kühne These aufgestellt, dass rein private Tätigkeiten zwar vom geschäftlichen Verkehr ausgenommen seien, der Verkauf durch Private bei Hinzutreten bestimmter Umstände durchaus geschäftsmäßig sein könne. Hiervon sei im Interesse eines wirksamen Markenschutzes insbesondere dann auszugehen, wenn Ware außerhalb des Privatbereichs einer unbestimmten Vielzahl von Personen - nicht notwendig gegen Entgelt - angeboten wird.
Im letzten Satz liegt der Hase im Pfeffer. Denn im Internet werden Dinge immer einer unbestimmten Vielzahl von Personen „angeboten“.
Legte man diese Definition dem im neuen 97a UrhG verwendeten Begriff des „geschäftlichen Verkehrs“ zugrunde, liefe die Vorschrift wohl völlig leer. Denn die von der Politik angeprangerten bösen Abmahner fischen zu einem überwiegenden Teil natürlich im Netz.
Daher heißt es nun, die Entscheidung des BGH abzuwarten. Falls dort ein gleich strenger Maßstab an den geschäftlichen Verkehr angelegt würde, kann man den Abmahndeckel getrost vergessen.
zitat: http://www.lampmann-behn.de/lb…m-geschaftlichen-verkehr/
oder hier:
http://www.internetrecht-rosto…r-verkehr-uwg-markeng.htm
oder kurz definiert hier:
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland, d.h. einem Land außerhalb der EG, sind grundsätzlich
Zoll,
Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %) und
gegebenenfalls besondere Verbrauchsteuern (nur bei hochsteuerbaren Waren, wie z.B. Alkohol oder Zigaretten)
zusätzlich zu entrichten.
Ausnahmen von der Abgabenerhebung gibt es bei Kaufgeschäften nur für Waren mit geringem Wert. So werden keine Einfuhrabgaben erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
alkoholische Erzeugnisse,
Parfüms und Eau de Toilette,
Tabak und Tabakwaren.
http://www.zoll.de/faq/postver…ndex.html#internethandel1
ZitatOriginal geschrieben von Johnny B.
Club Sounds 48 erscheint zwar erst am 20. Februar, kann aber aktuell für € 3,49 vorbestellt werden.
"Guten Tag,
wir haben eine Nachricht zu Ihrer aktuellen Bestellung.
Der Artikel 'Club Sounds Vol.48' (ASIN B001OKZJ7O) wurde von uns auf der Website irrtümlich mit EUR 3.49 statt EUR 21.99 ausgezeichnet.
Bitte entschuldigen Sie den Schreibfehler!
Daher haben wir den Titel aus Ihrer Bestellung gestrichen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis - vielleicht haben Sie sich ja schon selbst über die Ungewöhnlichkeit dieses Preises gewundert.
Laut unseren AGB kommt der Kaufvertrag über ein Produkt immer erst mit Absenden der Versand-Mail zustande. Hilfsweise erklären wir jedoch die Anfechtung wegen Irrtums.
Unseren Katalog werden wir umgehend aktualisieren.
Den aktuellen Stand Ihrer Bestellung können Sie jederzeit über 'Mein Konto' auf unserer Website (http://www.amazon.de) abrufen.
Wir danken für Ihr Verständnis."
ZitatOriginal geschrieben von elknipso
Finde so eine Garantie auch unnötig. Kann ja selber selbst sich kurz nen Überblick über die Preise verschaffen.
:confused: :confused: :confused:
überblick..???
du konntest die gleichen preise bei dvd´s, cd´s etc bei amazon bekommen, wie sie irgendein händler in deutschland hatte...
tja - hat sich wohl nicht gelohnt ![]()
und only shipping inside germany ![]()
aber was soll passieren, wenn du das geld vorab überwiesen bekommst..?
Re: Welcher Schlafsack für kaltes Wetter?
ZitatOriginal geschrieben von halphas
ich bin auf der Suche nach nem Schlafsack, mit dem man auch ggf bei Minusgraden mal im Zelt draussen schlafen kann.
bei minustemperaturen kann ich dir aus langjähriger erfahrung den bw-schlafsack NICHT empfehlen...
ansonsten:
http://www.tippscout.de/schlaf…st-wichtig_tipp_2951.html
http://www.schlafsackladen.de/default2.html
http://www.globetrotter.de/de/…h.php?suchfeld=Schlafsack