wenn du das isst was dick macht, wirst du dick, früher oder später - deswegen sollst du ja drauf achten WAS und WANN du was isst ![]()
Beiträge von ingo74
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hey kaan - liest du eigentlich beiträge auch hier, oder überfliegst du die nur..?
wenn du das gelesen hättest was ich und einige andere geschrieben haben, würderst du das nicht fragen..! -
Zitat
Original geschrieben von SteMa
..Design und die Haptik ..ja das ist die schwachstelle des px8, beim px80 geht es - das menu ist einfach - hat aber auch vorteile

Nachteil bei LG: LG gewährt 2 Jahre Garantie, allerdings erfolgt die Garantieabwicklung über den Händler, bei dem gekauft wurde und nicht über LG direkt - Panasonic halt 2 jahre vor Ort...
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"Sowohl Wettbewerbsverstöße, wie auch Markenrechtsverstöße können nur bei einem Handeln im geschäftlichen Verkehr geltend gemacht werden."
http://www.internetrecht-rosto…verkauf-ebay-sperrung.htm
Zitat:
Ein Grundproblem für private Verkäufer ist die Frage, bis wann der private Verkäufer im rechtlichen Sinne noch privat ist und ab wann er gewerblich gilt. Die Rechtsprechung ist hier nicht ganz einheitlich. Man wird insbesondere beim vermehrten Verkauf von neuen oder gleichen Waren oder bei einer bestimmten Anzahl von Verkäufen innerhalb eines kurzen Zeitraums davon sprechen können, dass der Verkäufer im Rechtssinne Gewerbetreibender ist. Beim Verkauf von beispielsweise 10 neuen Markenartikeln (Landgericht Frankfurt) bzw. 25 Verkäufen innerhalb von zwei Monaten kann es schon kritisch werden. Vergleichen Sie hierzu bitte unseren Beitrag "Unternehmer wider Willen bei eBay - so schnell kann's gehen".Folge ist jedenfalls, dass der plötzlich gewerblich Handelnde private eBay-Verkäufer wettbewerbsrechtlich, wie auch markenrechtlich abgemahnt werden kann.
http://www.internetrecht-rosto…r-verkehr-uwg-markeng.htm
Zitat:
Wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Ansprüche können nicht gegenüber reinen Privatpersonen, sogenannten Verbrauchern geltend gemacht werden. In § 14 Abs. 2 Markengesetz heißt es beispielsweise: "Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr...“
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Allgemein ist ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei wirtschaftlichen Tätigkeiten gegeben, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszweckes dienen. Der Begriff des geschäftlichen Verkehrs wird weit ausgelegt. Erfasst wird jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt. Eine Gewinnerzielung ist nicht erforderlich, nicht einmal ein Handeln gegen Entgelt. Innerbetriebliche Vorgänge, die sich nicht über den internen Unternehmensbereich hinaus auswirken, gehören nicht zum geschäftlichen Verkehr. Den Gegensatz dazu bildet die Eigenschaft des Verbrauchers, sozusagen der private Verkehr. Privat, was sich im Bereich des Einzelnen außerhalb von Erwerb und Berufsausübung abspielt. Dazu gehören beispielsweise Geschäfte des täglichen Lebens zur Deckung des eigenen privaten Bedarfs oder der privaten Unterhaltung.
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Nach unserer Erfahrung ist die Grenze zwischen geschäftlichem und unternehmerischen Handeln gerade im Internetauktionshaus eBay nicht leicht zu ziehen. Es kommt nicht darauf an, ob man ein Gewerbe angemeldet hat oder Umsatzsteuer bezahlt. Indizien für ein geschäftsmäßiges Handeln können sein:- eine Vielzahl von Transaktionen als Verkäufer innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes (nach LG Berlin ca. 40 innerhalb von 5 Monaten)
- der Verkauf von ähnlichen Waren
- der Verkauf von Neuwaren
- der vermeintlich private Verkauf für den eigenen Betrieb
- der Verkauf von Waren, die vorher angekauft wurden (Trödel)
- der Verkauf von Waren für andere
In der Praxis wird der Abmahner, wenn er einen oder mehrere der vorgenannten Punkte nachweisen kann, eine Handlung im geschäftlichen Verkehr nachweisen können mit der Folge, dass eine Abmahnung, sei es wegen eines Wettbewerbsverstoßes oder einer markenrechtlichen Verletzung, grundsätzlich erst einmal möglich ist. Sicherlich ist es möglich, nachzuweisen, dass eine Vielzahl von Auktionen aus der Auflösung einer Sammlung oder aus einer privaten Erbschaft stammt. In der Praxis werden sich die Gerichte außer bei Zweifelsfällen, nach unserer Auffassung nicht einfach der Ansicht anschließen, ein Handeln sei rein privat gewesen.
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les ich da gerade raus, dass man, wenn man markennamen wie diesel, adidas, yamaha, dell, a&f etc in der artikelbeschreibung - dh man nennt den gegenstand bei seinem namen - verwendet, gegen das markenschutzgesetz verstößt..? das bedeutet ich schreibe nur noch - verkaufe auto, computer fernseher, t-shirt, pullover etc..?
was ist denn das für ein scheiß... :flop: -
olli - sorry, was du da schreibst ist müll...
in der preisklasse gibt es keine guten lcd´s die mit der bildqualität des px8/px80 mithalten können, genau das ist fakt..!
und genau deswegen habe ich keinen lcd empfohlen - gute lcd in der 40" klasse fangen bei 900€ an, aber selbst da hat der panasonic px80 nur vom fernsehbild her vorteile und gerade bei fussball ist in der unter 1000€ klasse der panasonic excellent, gleichbillige lcd´s schlieren halt...
eventuell findet man irgendwo ein schnäppchen, aber für 600€ bzw 700€ gibt es nunmal meines wissens und auch nach dem wissen vieler anderer leute nichts vergleichbares für tv und film gucken.und was willst du mir mit diesel erzählen, da ist noch nicht einmal irgendetwas zu übertragen als vergleich für tv-beratung...
:flop:und ich frage mich die ganze zeitwelchen fernseher du empfiehst - hab ich da was überlesen, oder geht es dir nur um deine persönliche rechtfertigung..?
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frag im hifi-forum mal nach bei wievielen sich irgendetwas eingebrannt hat bei dem, denke du wirst keine positive antwort bekommen

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nein - selbst nach 7std zdf am stück hab ich kein einbrennen gehabt

und wie gesagt, WENN etwas sein sollte - einfach eine std mit schneebild laufen lassen und weg isssses.. -
der panasonic hat für den preis mit das beste bild, was du haben kannst (siehe diverse testberichte, erfahrungsberichte, forumsmeinungen etc..)
nenn mir einen lcd der da mit halten kann...
ich helf dir mal hab grad eh nix zu tun
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von TMausHB
LCD:
Panel ist von hinten beleuchtet, daher (zumindest bei den bei Geräten im unteren Preissegment) kaum gutes Schwarz erreichbar und Farben insgesamt etwas milchig. Meist eingeschränkter Blickwinkel. Schliereneffekte bei schnellen Bildern wahrscheinlich. Konstanter Stromverbrauch. Kann liegend transportiert werden.Plasma:
Riesiges Farben- und Graustufenspektrum. Speziell bei SD-Signalen (das, was aus der Kabeldose rauskommt ;)) dem LCD überlegen. Großer Blickwinkel. Transport nur stehend (weil 2 Glasscheiben sehr dicht übereinanderliegen, dazwischen die Plasmazellen). Variierender Stromverbrauch: helles Bild -> höherer Verbrauch, dunkles Bild -> niedrigerer Verbrauch (immer wieder gern gehörtes Märchen: "Plasma sind Stromfresser!". Stimmt nicht, Verbrauch nicht höher als bei LCD gleicher Größe!).
Wir haben Plasma im Wohnzimmer. Super zufrieden! :top:
und ein zitat von dir natürlich
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von laudanum
Und du bist ein Fanboy, dementsprechend subjektiv ist deine Aufzählung!
Vorteile LCD:
- robuste Technik
- perfekte Bildgeometrie
- keine Konvergenzfehler
- wenig GewichtNachteile LCD:
- vom Blickwinkel abhängig
- eher dunkelgrau als schwarz
- hoher Preis, ausgezeichnete Geräte beginnen bei 900-1.000 Euro für 32"Vorteile Plasma:
- keine Verzerrungen
- kräftige Farben
- geringe Stellfläche
- hohe Helligkeit
- großer KontrastumfangNachteile Plasma:
- Glaskonstruktion ist sehr empfindlich
- Ohne Schutzfunktion Gefahr des Einbrennens (Ja, auch heute noch!)
- Bild aus der Nähe pixelig
- hohes Gewicht
- Zellen teilweise zu trägeund nochmal zu dem was gunnar will vielleicht geht dir dann ein lichtchen auf was und warum ich das oben geschrieben hab:
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von hamburg
Preislich möchte ich so wenig wie möglich ausgeben.Danke
Gunnar
und zu dem bericht von chip - lies die drei seiten und DANN kannst du was dazu sagen... -
mein panasonic erkennt das automatisch..
schwer zu verstehen ist es nicht - nur sollte man es auch beschreiben

wackelkontakt..? drück die kabel richtig rein - ferndiagnose wird da schwer..nein - hama ist sicher kein schrott, aber da hätte auch ein 8€ kabel ausm aldi oder 10€ ausm reichelt gereicht - qualität wird gleich sein..
und zum ölbach wirst du garantiert keinen unterschied im bild sehen, nur in der haptik ist ein deiutlicher qualitätsunterschied da...