Beiträge von ingo74

    Zitat

    Original geschrieben von SteMa

    ..Design und die Haptik ..


    ja das ist die schwachstelle des px8, beim px80 geht es - das menu ist einfach - hat aber auch vorteile ;)


    Nachteil bei LG: LG gewährt 2 Jahre Garantie, allerdings erfolgt die Garantieabwicklung über den Händler, bei dem gekauft wurde und nicht über LG direkt - Panasonic halt 2 jahre vor Ort...

    "Sowohl Wettbewerbsverstöße, wie auch Markenrechtsverstöße können nur bei einem Handeln im geschäftlichen Verkehr geltend gemacht werden."


    http://www.internetrecht-rosto…verkauf-ebay-sperrung.htm


    Zitat:
    Ein Grundproblem für private Verkäufer ist die Frage, bis wann der private Verkäufer im rechtlichen Sinne noch privat ist und ab wann er gewerblich gilt. Die Rechtsprechung ist hier nicht ganz einheitlich. Man wird insbesondere beim vermehrten Verkauf von neuen oder gleichen Waren oder bei einer bestimmten Anzahl von Verkäufen innerhalb eines kurzen Zeitraums davon sprechen können, dass der Verkäufer im Rechtssinne Gewerbetreibender ist. Beim Verkauf von beispielsweise 10 neuen Markenartikeln (Landgericht Frankfurt) bzw. 25 Verkäufen innerhalb von zwei Monaten kann es schon kritisch werden. Vergleichen Sie hierzu bitte unseren Beitrag "Unternehmer wider Willen bei eBay - so schnell kann's gehen".


    Folge ist jedenfalls, dass der plötzlich gewerblich Handelnde private eBay-Verkäufer wettbewerbsrechtlich, wie auch markenrechtlich abgemahnt werden kann.




    http://www.internetrecht-rosto…r-verkehr-uwg-markeng.htm


    Zitat:
    Wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Ansprüche können nicht gegenüber reinen Privatpersonen, sogenannten Verbrauchern geltend gemacht werden. In § 14 Abs. 2 Markengesetz heißt es beispielsweise: "Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr...“
    ...
    Allgemein ist ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei wirtschaftlichen Tätigkeiten gegeben, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszweckes dienen. Der Begriff des geschäftlichen Verkehrs wird weit ausgelegt. Erfasst wird jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt. Eine Gewinnerzielung ist nicht erforderlich, nicht einmal ein Handeln gegen Entgelt. Innerbetriebliche Vorgänge, die sich nicht über den internen Unternehmensbereich hinaus auswirken, gehören nicht zum geschäftlichen Verkehr. Den Gegensatz dazu bildet die Eigenschaft des Verbrauchers, sozusagen der private Verkehr. Privat, was sich im Bereich des Einzelnen außerhalb von Erwerb und Berufsausübung abspielt. Dazu gehören beispielsweise Geschäfte des täglichen Lebens zur Deckung des eigenen privaten Bedarfs oder der privaten Unterhaltung.
    ...
    Nach unserer Erfahrung ist die Grenze zwischen geschäftlichem und unternehmerischen Handeln gerade im Internetauktionshaus eBay nicht leicht zu ziehen. Es kommt nicht darauf an, ob man ein Gewerbe angemeldet hat oder Umsatzsteuer bezahlt. Indizien für ein geschäftsmäßiges Handeln können sein:


    - eine Vielzahl von Transaktionen als Verkäufer innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes (nach LG Berlin ca. 40 innerhalb von 5 Monaten)


    - der Verkauf von ähnlichen Waren


    - der Verkauf von Neuwaren


    - der vermeintlich private Verkauf für den eigenen Betrieb


    - der Verkauf von Waren, die vorher angekauft wurden (Trödel)


    - der Verkauf von Waren für andere


    In der Praxis wird der Abmahner, wenn er einen oder mehrere der vorgenannten Punkte nachweisen kann, eine Handlung im geschäftlichen Verkehr nachweisen können mit der Folge, dass eine Abmahnung, sei es wegen eines Wettbewerbsverstoßes oder einer markenrechtlichen Verletzung, grundsätzlich erst einmal möglich ist. Sicherlich ist es möglich, nachzuweisen, dass eine Vielzahl von Auktionen aus der Auflösung einer Sammlung oder aus einer privaten Erbschaft stammt. In der Praxis werden sich die Gerichte außer bei Zweifelsfällen, nach unserer Auffassung nicht einfach der Ansicht anschließen, ein Handeln sei rein privat gewesen.

    les ich da gerade raus, dass man, wenn man markennamen wie diesel, adidas, yamaha, dell, a&f etc in der artikelbeschreibung - dh man nennt den gegenstand bei seinem namen - verwendet, gegen das markenschutzgesetz verstößt..? das bedeutet ich schreibe nur noch - verkaufe auto, computer fernseher, t-shirt, pullover etc..?
    was ist denn das für ein scheiß... :flop:

    olli - sorry, was du da schreibst ist müll...


    in der preisklasse gibt es keine guten lcd´s die mit der bildqualität des px8/px80 mithalten können, genau das ist fakt..!


    und genau deswegen habe ich keinen lcd empfohlen - gute lcd in der 40" klasse fangen bei 900€ an, aber selbst da hat der panasonic px80 nur vom fernsehbild her vorteile und gerade bei fussball ist in der unter 1000€ klasse der panasonic excellent, gleichbillige lcd´s schlieren halt...
    eventuell findet man irgendwo ein schnäppchen, aber für 600€ bzw 700€ gibt es nunmal meines wissens und auch nach dem wissen vieler anderer leute nichts vergleichbares für tv und film gucken.


    und was willst du mir mit diesel erzählen, da ist noch nicht einmal irgendetwas zu übertragen als vergleich für tv-beratung...
    :flop:


    und ich frage mich die ganze zeitwelchen fernseher du empfiehst - hab ich da was überlesen, oder geht es dir nur um deine persönliche rechtfertigung..?

    der panasonic hat für den preis mit das beste bild, was du haben kannst (siehe diverse testberichte, erfahrungsberichte, forumsmeinungen etc..)


    nenn mir einen lcd der da mit halten kann...


    ich helf dir mal hab grad eh nix zu tun ;)



    und ein zitat von dir natürlich ;)



    und nochmal zu dem was gunnar will vielleicht geht dir dann ein lichtchen auf was und warum ich das oben geschrieben hab:



    und zu dem bericht von chip - lies die drei seiten und DANN kannst du was dazu sagen...

    mein panasonic erkennt das automatisch..


    schwer zu verstehen ist es nicht - nur sollte man es auch beschreiben ;)
    wackelkontakt..? drück die kabel richtig rein - ferndiagnose wird da schwer..


    nein - hama ist sicher kein schrott, aber da hätte auch ein 8€ kabel ausm aldi oder 10€ ausm reichelt gereicht - qualität wird gleich sein..
    und zum ölbach wirst du garantiert keinen unterschied im bild sehen, nur in der haptik ist ein deiutlicher qualitätsunterschied da...