Beiträge von ridak75

    hallo przemek vielen dank für die informative antwort,


    ich werde mich auf jeden fall nicht geschlagen geben, und das solange weiterverfolgen bis ich mein recht bekomme.


    city-koeln


    also es ist dreist von dir überhaupt sowas zu schreiben.
    es ist mein gutes Recht ein gewandeltes Telefon wiederum zu wandeln, vor allem wenn keine Schuld meinerseits liegt.


    Wenn du das Thema richtig durchgelesen hättest, wüsstest du das die Wandlung nur stattgefunden hatte, weil die Herren von Vodafone mein Telefon verschlampt hatten. Auch wenn ich es für einen Euro bekommen habe, wurde mir 300 Euro Rabatt gewährt.
    Was denkst du denn für was ?



    Die Kundenbetreuung von Vodafone ist so grottenschlecht, da ist kein einziger Mitarbeiter der überhaupt einen Schimmer Ahnung von der Materie hat.


    Da erzählt jeder was anderes in meinem Fall, aber auf gleiche Ergebnis kam kein einziger.

    danke für die Antwort sogar,


    ja so gesehen hab ich ja ein Recht auf einen Neutausch, aber dies wird abgelehnt, weil ich kein Vertragskunde mehr wäre und somit keinen Handlungsbedarf in Form von "Sonderumtauschrecht" nach AGB von Vodafone.


    Ich kann nur das Geld zurückverlangen, was ich entrichtet habe, nämlich einen Euro, aber dieser Preis kam deshalb zustande, als Wiedergutmachung.


    Der Anwalt ist glaub die einzige Hoffnung um da mit Recht auf ein anderes Gerät rauszukommen.

    Danke für die Antwort,


    in meinem Fall könnte ich nicht mal das Handy weiter veräußern, weil das Gerät laut den Aussagen der Kundenbetreuung keiner Gewährleistung entspricht.


    In meiner Not hab ich das dritte Gerät zur vierten Nacherfüllung heute abgegeben, aber würde gerne ein ganz anderes Gerät von einer anderen Marke nehmen.


    Das war reine Erpressung in meinen Augen, entweder Handy abgeben und einen Euro zurückbekommen !!! oder auf Vodafone-deutsch "Swappen".


    Bin echt am Ende mit meinen Nerven.
    Wieder zig Monate mit einem Rechtsanwalt um mein Recht klagen ?


    Weiss net ob ich das aushalte und vor allem ob Rechtsschutz das übernimmt ?

    hallo galahad,


    danke für die schnelle Antwort.


    ja habe eine Rechnung vom 26.Oktober über besagten einen Euro.


    es wäre ja blöd wenn ich nur einen lumpigen euro zurückbekomme, da dieser Kundenrabatt für das abhandengekommene Handy war.


    Da wird man ja zwei mal bestraft.


    was meinst du mit Support ?


    Bei der Kundenbetreuung posaunt da jeder was anderes, der letzte meinte vorhin, ich soll das mit dem Shop regeln.


    Der hat gemeint, Handy nicht vom Shop, geht ihn nichts an

    Hallo mal an alle,


    kurzer Sachverhalt


    Bin seit 98 Kunde bei Vodafone und bis dato Januar 2006 keine Probleme.


    Ab diesem Datum hat sich einiges grundlegend geändert. Im Januar 2006 hab ich mein damaliges Handy Samsung E710 bei einem Vodafone-Shop zum wandeln abgegeben, aber der Händler hatte mein Handy verschlampt.


    Nun ja nach langen zehn Monaten und zähen Verhandlungen über Rechtsanwalt habe ich kulanterweise den subventionierten Kaufpreis zurückerstattet bekommen 150€ und ein Handy meiner Wahl in diesem Fall das N73 als Wiedergutmachung für zehn Monate ohne Handy mit einem Sonderrabatt über 300€ zum einmaligen Preis von einem €.


    Aber hatte zu dem Zeitpunkt aus Wut meinen Vertrag zum 22. Februar 2007 gekündigt.


    Nun ja das besagte Handy kam Ende Oktober und in diesen Zeitraum bis jetzt wurde zwei mal nachgebessert. Heute wollte ich einen Umtausch durchführen, da sagte mir der Shop, das das nicht mehr möglich wäre, weil ich kein Vertragskunde sei und das Recht auf Umtausch verfällt.


    Das kann doch nicht so wahr sein, auch wenn mein Vertrag abgelaufen ist, das Gerät ist keine 6Monate in meinem "Besitz", abgesehen von den drei Nacherfüllungen?


    Bei einer Wandlung würden mir nur die besagten EIN-EURO zustehen.
    Was ist da rechtens?


    Entfällt die Gewährleistung mit dem Ende des Vertrages ?


    Wer hat solch einen Fall schon mal gehabt?


    Wäre für jeden Tipp dankbar


    mfg ridak