Ist Sonderumtausch möglich bei abgelaufenem Vodafonevertrag ?

  • Hallo mal an alle,


    kurzer Sachverhalt


    Bin seit 98 Kunde bei Vodafone und bis dato Januar 2006 keine Probleme.


    Ab diesem Datum hat sich einiges grundlegend geändert. Im Januar 2006 hab ich mein damaliges Handy Samsung E710 bei einem Vodafone-Shop zum wandeln abgegeben, aber der Händler hatte mein Handy verschlampt.


    Nun ja nach langen zehn Monaten und zähen Verhandlungen über Rechtsanwalt habe ich kulanterweise den subventionierten Kaufpreis zurückerstattet bekommen 150€ und ein Handy meiner Wahl in diesem Fall das N73 als Wiedergutmachung für zehn Monate ohne Handy mit einem Sonderrabatt über 300€ zum einmaligen Preis von einem €.


    Aber hatte zu dem Zeitpunkt aus Wut meinen Vertrag zum 22. Februar 2007 gekündigt.


    Nun ja das besagte Handy kam Ende Oktober und in diesen Zeitraum bis jetzt wurde zwei mal nachgebessert. Heute wollte ich einen Umtausch durchführen, da sagte mir der Shop, das das nicht mehr möglich wäre, weil ich kein Vertragskunde sei und das Recht auf Umtausch verfällt.


    Das kann doch nicht so wahr sein, auch wenn mein Vertrag abgelaufen ist, das Gerät ist keine 6Monate in meinem "Besitz", abgesehen von den drei Nacherfüllungen?


    Bei einer Wandlung würden mir nur die besagten EIN-EURO zustehen.
    Was ist da rechtens?


    Entfällt die Gewährleistung mit dem Ende des Vertrages ?


    Wer hat solch einen Fall schon mal gehabt?


    Wäre für jeden Tipp dankbar


    mfg ridak

  • Support erfolgt dann trotzdem über VF, sofern du eine Rechnung vom Austauschdatum hast bzw. wenn nicht wohl über Nokia.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • hallo galahad,


    danke für die schnelle Antwort.


    ja habe eine Rechnung vom 26.Oktober über besagten einen Euro.


    es wäre ja blöd wenn ich nur einen lumpigen euro zurückbekomme, da dieser Kundenrabatt für das abhandengekommene Handy war.


    Da wird man ja zwei mal bestraft.


    was meinst du mit Support ?


    Bei der Kundenbetreuung posaunt da jeder was anderes, der letzte meinte vorhin, ich soll das mit dem Shop regeln.


    Der hat gemeint, Handy nicht vom Shop, geht ihn nichts an

  • Erkundige dich nach den Gewährleistungsbestimmungen!



    Das Handy muss dir getauscht werden! Sprich du müsstest ein Neues für dein Kaputtes bekommen solange es sich in der 24 monatigen Händlergewährleistungszeit befindet!


    Druck machen, es ist dein gutes Recht!

  • Danke für die Antwort,


    in meinem Fall könnte ich nicht mal das Handy weiter veräußern, weil das Gerät laut den Aussagen der Kundenbetreuung keiner Gewährleistung entspricht.


    In meiner Not hab ich das dritte Gerät zur vierten Nacherfüllung heute abgegeben, aber würde gerne ein ganz anderes Gerät von einer anderen Marke nehmen.


    Das war reine Erpressung in meinen Augen, entweder Handy abgeben und einen Euro zurückbekommen !!! oder auf Vodafone-deutsch "Swappen".


    Bin echt am Ende mit meinen Nerven.
    Wieder zig Monate mit einem Rechtsanwalt um mein Recht klagen ?


    Weiss net ob ich das aushalte und vor allem ob Rechtsschutz das übernimmt ?

  • Rechtlich gesehen bist Du mit Vodafone zwei Verträge eingegangen. Einen über die Dienstleistung Netznutzung etc. über z.B. 24 Monate oder wieviele auch immer. Ein anderer Vertrag über das Gerät ist ein ganz normaler Kaufvertrag. Auch wenn Vodafone oder ein anderer NB diese Gerät subventioniert und für einen geringen Betrag verkauft, so kannst Du ganz normal innerhalb der Garantiezeit das Gerät zur Reparatur geben. Nach 2 mal Reparatur ist jedoch die Schmerzgrenze für den Normalkunden erreicht und eine Reparatur ist gegen z.B. Wandlung möglich. Aber Du kannst auch weiterhin auf eine Reparatur bestehen. Du kannst auch auf Tausch gegen ein gleiches Gerät des selben Modells bestehen, denn es handelt sich hierbei um eine Leistung aus einer Menge von gleichen Produkten die immer noch hergestellt werden. Ich würde auf den kompletten Neutausch bestehen, denn sonst gibts rein praktisch gesehn wieder nur gezerre und Ärger ohne Ende mit viel Kosten. Musst halt mal abwägen was so geht.
    MfG.

  • danke für die Antwort sogar,


    ja so gesehen hab ich ja ein Recht auf einen Neutausch, aber dies wird abgelehnt, weil ich kein Vertragskunde mehr wäre und somit keinen Handlungsbedarf in Form von "Sonderumtauschrecht" nach AGB von Vodafone.


    Ich kann nur das Geld zurückverlangen, was ich entrichtet habe, nämlich einen Euro, aber dieser Preis kam deshalb zustande, als Wiedergutmachung.


    Der Anwalt ist glaub die einzige Hoffnung um da mit Recht auf ein anderes Gerät rauszukommen.

  • Du solltest genau überlegen was die für Dich effektivste Lösung erscheint. Die Vorgeschichte ist ja klar und auch durch üble finanzielle Lehrpunkte gekennzeichnet. Aber Vodafone hat diesbzgl. Unrecht. Nur weil Du kein Kunde mehr bist, kann Dir das Recht des Umtauschs nicht genommen werden. Wenn ein anderer das Telefon jetzt privat von Dir kauft, dann geht er auch zu Vodafone im Falle eines Defektes. Vodafone hat aber dahin gehend evtl. Recht, wenn Du ein komplett anderes Telefon willst. Das ist meiner Meinung nach aus dem Kaufvertrag des Gerätes nicht herzuleiten, zumindest nicht mit den normalen hotlinern oder Kundenberatern im Geschäft. Du solltest eher ein neues N73 nehmen. Den einen Euro zurück oder die Kulanz, das kommt auf die Beweise an. Hast Du genügend Papiere zusammen? Dann beginnt aber wieder das Gerenne und Gequatsche. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Tausche das Gerät und verkaufe es als neu. Soll sich doch der Nächste mit der Qualität des Produktes auseinander setzen.
    MfG, sogar.

  • Zitat

    Original geschrieben von ridak75
    in meinem Fall könnte ich nicht mal das Handy weiter veräußern, weil das Gerät laut den Aussagen der Kundenbetreuung keiner Gewährleistung entspricht.


    Wieso denn das nicht (ich gehe mal davon aus, daß du Privatmensch bist)? Eine Gewährleistung kann man als privater Verkäufer wirksam ausschließen.


    Gruß full moon

  • Ich finde es einfach nur dreist, ein gewandelteltes Telefon, dass es für einen Euro gegeben hat nocheinmal wandeln zu wollen! Echt unverschämt! Und wenn man das Recht dazu hat, schlimme Rechtsprechung sowas! Du bist nichtmal Kunde des Unternehmens, nutzt das System aber komplett nur zu Deinem Vorteil aus.
    Echt unverschämt von Dir! Muss ich mal loswerden!

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