Hallo mal an alle,
kurzer Sachverhalt
Bin seit 98 Kunde bei Vodafone und bis dato Januar 2006 keine Probleme.
Ab diesem Datum hat sich einiges grundlegend geändert. Im Januar 2006 hab ich mein damaliges Handy Samsung E710 bei einem Vodafone-Shop zum wandeln abgegeben, aber der Händler hatte mein Handy verschlampt.
Nun ja nach langen zehn Monaten und zähen Verhandlungen über Rechtsanwalt habe ich kulanterweise den subventionierten Kaufpreis zurückerstattet bekommen 150€ und ein Handy meiner Wahl in diesem Fall das N73 als Wiedergutmachung für zehn Monate ohne Handy mit einem Sonderrabatt über 300€ zum einmaligen Preis von einem €.
Aber hatte zu dem Zeitpunkt aus Wut meinen Vertrag zum 22. Februar 2007 gekündigt.
Nun ja das besagte Handy kam Ende Oktober und in diesen Zeitraum bis jetzt wurde zwei mal nachgebessert. Heute wollte ich einen Umtausch durchführen, da sagte mir der Shop, das das nicht mehr möglich wäre, weil ich kein Vertragskunde sei und das Recht auf Umtausch verfällt.
Das kann doch nicht so wahr sein, auch wenn mein Vertrag abgelaufen ist, das Gerät ist keine 6Monate in meinem "Besitz", abgesehen von den drei Nacherfüllungen?
Bei einer Wandlung würden mir nur die besagten EIN-EURO zustehen.
Was ist da rechtens?
Entfällt die Gewährleistung mit dem Ende des Vertrages ?
Wer hat solch einen Fall schon mal gehabt?
Wäre für jeden Tipp dankbar
mfg ridak