Ist Sonderumtausch möglich bei abgelaufenem Vodafonevertrag ?

  • Drucke dir doch am besten einschlägige Paragraphen bezüglich des Gewährleistungsrechts aus!


    Kunde bist du so oder so, da du das N73 gekauft hast (wie Andere schon gesagt haben!)... ganz nebenbei würde ich das Ganze nun auch anfangen schriftlich zu machen: Sprich: Geh erst in nen Vodafone-Shop und sags Ihnen nochmal, zeig Ihnen die ausgedruckten Paragraphen... wenn die ablehnen lass dir den Namen des Mitarbeiters geben, schicke ein Einschreiben an den Kundenservice, dass du dich auf diesen und jenen Paragraphen stützt und dir das in dem und dem Shop verwehrt wurde (Mitarbeiternamen nicht vergessen...) und sagen dass du innerhalb von 14 Tagen wie in Vodafones AGB festgeschrieben einen "Soforttausch" (bin mir nicht sicher ob dieser gängige VD Soforttausch für rot-angekratzte Handys wirklich so in deren AGBs steht, müsste aber eigentlich... und wenn nicht: Recht auf Neutausch hast du laut Gewährleistungsrecht sowieso) einen Tausch gegen ein neues N73 forderst.


    Im Zweifel noch denn Passus des Nutzungsausfalls mit hernehmen... also so ein Satz wie "Durch die Komplikationen mit dem von ihnen erworbenen Mobilfunkgerät konnte ich Dieses nicht nutzen. Da der Gewährleistungsablauf eindeutig von ihrer Seite aus behindert wurde, verlange ich zusätzlich eine Nutzungsentschädigung von xx€." DIe letzte Sache nicht unbedingt als hieb und stichfest ansehen, aber man weiss ja nie ;)


    Das Wichtigste: Es ist völlig wurscht ob du noch nen VErtrag oder nicht bei Vodafone hast, berufe dich immer auf die 24 monatige gesetzliche GEwährleistungspflicht!!


    Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt nur im Groben wider wie ich mich in vergleichbaren Situationen evenetuell verhalten würde!


    city-koeln: War das ironisch oder meinst dus ernst? :D... sorry, kaputt ist kaputt... auch wenns nur 2 cent gekostet hat und jedes neu erhaltenene Gerät 8mal kaputtgeht...


    P.S.: Noch was: Der Begriff der Wandlung wurde zu Beginn 2002 in Deutschland bei der Gewährleistung abgeschafft!

  • Zitat

    Original geschrieben von Przemek


    Im Zweifel noch denn Passus des Nutzungsausfalls mit hernehmen... also so ein Satz wie "Durch die Komplikationen mit dem von ihnen erworbenen Mobilfunkgerät konnte ich Dieses nicht nutzen. Da der Gewährleistungsablauf eindeutig von ihrer Seite aus behindert wurde, verlange ich zusätzlich eine Nutzungsentschädigung von xx€." DIe letzte Sache nicht unbedingt als hieb und stichfest ansehen, aber man weiss ja nie ;)


    Und spätestens mit so einem Zusatz zieht man eine bis dahin eigentlich sinnvolle Argumentation ins lächerliche. Wenn man also nicht unbedingt der Auslöser für allgemeine Erheiterung der VF-Back-Office Mitarbeiter sein will würde ich mir das verkneifen.


    Der TE hat das Gerät ja nun bereits wieder zur Nachbesserung gegeben, evtl. bekommen die das diesmal geregelt, wenn nicht auf neues Gerät bestehen.
    Im Rahmen der gesetz. Gewährleistung hast Du allerdings nur den Anspruch darauf wieder ein neues N73 zu bekommen, ein Wechsel auf einen anderen Hersteller müsste dir von VF ersatsweise angeboten werden.

  • hallo przemek vielen dank für die informative antwort,


    ich werde mich auf jeden fall nicht geschlagen geben, und das solange weiterverfolgen bis ich mein recht bekomme.


    city-koeln


    also es ist dreist von dir überhaupt sowas zu schreiben.
    es ist mein gutes Recht ein gewandeltes Telefon wiederum zu wandeln, vor allem wenn keine Schuld meinerseits liegt.


    Wenn du das Thema richtig durchgelesen hättest, wüsstest du das die Wandlung nur stattgefunden hatte, weil die Herren von Vodafone mein Telefon verschlampt hatten. Auch wenn ich es für einen Euro bekommen habe, wurde mir 300 Euro Rabatt gewährt.
    Was denkst du denn für was ?



    Die Kundenbetreuung von Vodafone ist so grottenschlecht, da ist kein einziger Mitarbeiter der überhaupt einen Schimmer Ahnung von der Materie hat.


    Da erzählt jeder was anderes in meinem Fall, aber auf gleiche Ergebnis kam kein einziger.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und spätestens mit so einem Zusatz zieht man eine bis dahin eigentlich sinnvolle Argumentation ins lächerliche. Wenn man also nicht unbedingt der Auslöser für allgemeine Erheiterung der VF-Back-Office Mitarbeiter sein will würde ich mir das verkneifen.


    Habs nochmal gelesen, zugegebn, den Passus würde ich nicht ganz so schreiben! Nutzungsentschädigung wirkt lächerlich... eher eine Anspielung darauf dass man schon ewig wartet und man so doch wohl auf keinen Fall wieder Vodafone-Vertragskunde wird...
    Der Rest von mir war aber total ok! (hatte das vorhin in eile geschrieben und hatte so ne Art Grundwut in mir :D).


    ridak75: Hoffe ich konnte helfen! Wie gesagt google einfach ein bisschen, dann findest du die genauen Formulierungen und kannst sie für dich selbst interpretieren ;)

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