MD wird es wissen. Da das Angebot ins Vodafone und Festnetz geht, wirde es vermutlich Vodafone sein....
Gruß Marco
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
MD wird es wissen. Da das Angebot ins Vodafone und Festnetz geht, wirde es vermutlich Vodafone sein....
Gruß Marco
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Ein Glück, denn ansonsten hätte sich O2 wohl mit vielen überfordeten Nobelaspiratnen herumzuschlagen, die schon in den ersten Monaten ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. <-;<
Naja so schlimm ist es auch wieder nicht. Man kann ja den o2o dazu bestellen.
ZitatOb die erste, reguläre Rate auch gleich zu Vertragsbeginn eingezogen wird steht da zumindest nicht. Der Anschlusspreis bezieht sich ja auch auf den Tarif. Machbar wäre für O2 sicher auch, erst nach einem oder x Monaten überhaupt Geld sehen zu wollen. Aber damit würden sie dann auch Kundschaft anziehen, die niemand haben will.
Warum sollte die erste Rate nicht gleich mit eingezogen werden? Sonst wären es 25 Monate.
Übrigens die Einmalzahlung wird erst abgezogen und dann wieder erstattet...
Gruß Marco
ZitatOriginal geschrieben von der.kleine.nick
"Rollierendes Festgeld" ist ein Synonym für "Festgeld mit automatischer Wiederanlage". Ansonsten Diskussion bitte im "Diskussionen [...]"-Thread fortsetzen.
Oder, um die Diskussion hier abzuschließen: Es ist Banken in Deutschland ohne weiteres möglich, Spargeld mit variabler Verzinsung und bis zu dreimonatiger Kündigungsfrist entgegenzunehmen, ohne dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Zinssenkung einräumen zu müssen. Wenn eine Bank dies dennoch tut ist dies also "fair".
Dann ist es aber kein, wie von dir im Eingang geschrieben, Tagesgeld. Du scheinst Sparkonten und Tagesgeld nicht unterscheiden zu können. Des Weiteren gibt es kein "Sonderkündigungsrecht" bei Zinssenkungen.
Aber das hat dir Bart schon versucht zu erklären...
Marco
ZitatOriginal geschrieben von SprayActi
Das sind alleine 649€ für das handy, ein wenig viel oder? Woanders gibt es den vertrag mit handy für 269€
Ich hätte gern PN den Link von dem Angebot. Danke!
Marco
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Timba69
@macro5:
Quatsch, da bewegst du dich ganz schnell und scharf am Beweisverwertungs bzw. Beweiswürdigungsverbot entlang. Auch, wenn du informiert hast. Es kommt immer auf den Sachzusammenhang an. Es ist maximal ein Indiz, mehr nicht.
ich z.b. würde sofort nach Möglichkeit der technischen Unveränderbarkeit der Aufnahme fragen, die du nicht 100% ausschliessen kannst. Damit ist das Ding quasi schon durch.
Ähm, ich habe das nicht geschrieben.... Ausserdem heisse ich weder Marko5 noch macro5. Egal, in dem Punkt scheinen wir uns einig zu sein.
In den Punkt der Widerrufsbelehrung nicht. Da scheint du die o2-Brille aufzuhaben. Der Vertrag wurde, soweit ich es mitbekommen habe, am Telefon umgestellt. Es kam natürlich keine Bestätigung, weder per Mail, noch per Post. Das mit fängt die widerrufsbelehrung nicht an zu laufen, auch wenn o2 es gerne so hätte. Zu deinem einloggen sage ich mal quatsch.
Gruß Marco
ZitatOriginal geschrieben von FraDi
SMS-Benachrichtigung über verpaßte Anrufe eventuell ?
Die sollten aber nur den Anrufer Geld kosten...
Gruß Marco
ZitatOriginal geschrieben von hannessteg
Darum nehme ich solche Gespräche selbst auf, das kann ja heutzutage jedes Handy. Schön als MP3. Safety first.
Hoffentlich informierst du dein Gegenüber vorher das du aufzeichnest, sonst kann das schnell mal zum Bummerang werden
ZitatDas kann man dann im Streitfall seinem Anwalt oder dem Richter vorspielen.
Wie oft hast du das schon gemacht?
Danke und Gruß Marco
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Wenn da mal nicht das Widerrufsrecht abgelaufen ist...
Wenn nichts schriftliches vorliegt, hat es noch nicht einmal angefangen zu laufen....
ZitatOriginal geschrieben von FraDi
Kann das sein weil es sich dabei um ein Alice-Produkt handelt ? :confused:
Kann tatsächlich sein das die ne Extrablaue wurst braten. Unabhängig davon ist es nicht zulässig und mit Sicherheit abmahnfähig.
Gruß Marco
ZitatOriginal geschrieben von Heisenberg88
Die Widerrufsfrist bei Mobilfunkverträgen beginnt mit Vertragsschluss, in der Regel mit schriftlicher Bestätigung des Vertragsschlusses, oder bei Ausbleiben einer schriftlichen Bestätigung, spätestens mit Aktivierung/Freischaltung der SIM-Karte.
Falsch. Eine Freischaltung ersetzt keine schriftliche Widerrufsbelehrung.