Beiträge von marco5

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Ein Glück, denn ansonsten hätte sich O2 wohl mit vielen überfordeten Nobelaspiratnen herumzuschlagen, die schon in den ersten Monaten ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. <-;<

    Naja so schlimm ist es auch wieder nicht. Man kann ja den o2o dazu bestellen.


    Zitat

    Ob die erste, reguläre Rate auch gleich zu Vertragsbeginn eingezogen wird steht da zumindest nicht. Der Anschlusspreis bezieht sich ja auch auf den Tarif. Machbar wäre für O2 sicher auch, erst nach einem oder x Monaten überhaupt Geld sehen zu wollen. Aber damit würden sie dann auch Kundschaft anziehen, die niemand haben will.

    Warum sollte die erste Rate nicht gleich mit eingezogen werden? Sonst wären es 25 Monate.


    Übrigens die Einmalzahlung wird erst abgezogen und dann wieder erstattet...


    Gruß Marco

    Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    "Rollierendes Festgeld" ist ein Synonym für "Festgeld mit automatischer Wiederanlage". Ansonsten Diskussion bitte im "Diskussionen [...]"-Thread fortsetzen.


    Oder, um die Diskussion hier abzuschließen: Es ist Banken in Deutschland ohne weiteres möglich, Spargeld mit variabler Verzinsung und bis zu dreimonatiger Kündigungsfrist entgegenzunehmen, ohne dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Zinssenkung einräumen zu müssen. Wenn eine Bank dies dennoch tut ist dies also "fair".

    Dann ist es aber kein, wie von dir im Eingang geschrieben, Tagesgeld. Du scheinst Sparkonten und Tagesgeld nicht unterscheiden zu können. Des Weiteren gibt es kein "Sonderkündigungsrecht" bei Zinssenkungen.


    Aber das hat dir Bart schon versucht zu erklären...


    Marco

    Ähm, ich habe das nicht geschrieben.... Ausserdem heisse ich weder Marko5 noch macro5. Egal, in dem Punkt scheinen wir uns einig zu sein.


    In den Punkt der Widerrufsbelehrung nicht. Da scheint du die o2-Brille aufzuhaben. Der Vertrag wurde, soweit ich es mitbekommen habe, am Telefon umgestellt. Es kam natürlich keine Bestätigung, weder per Mail, noch per Post. Das mit fängt die widerrufsbelehrung nicht an zu laufen, auch wenn o2 es gerne so hätte. Zu deinem einloggen sage ich mal quatsch.


    Gruß Marco

    Zitat

    Original geschrieben von hannessteg
    Darum nehme ich solche Gespräche selbst auf, das kann ja heutzutage jedes Handy. Schön als MP3. Safety first.

    Hoffentlich informierst du dein Gegenüber vorher das du aufzeichnest, sonst kann das schnell mal zum Bummerang werden


    Zitat

    Das kann man dann im Streitfall seinem Anwalt oder dem Richter vorspielen.

    Wie oft hast du das schon gemacht?


    Danke und Gruß Marco

    Zitat

    Original geschrieben von Heisenberg88
    Die Widerrufsfrist bei Mobilfunkverträgen beginnt mit Vertragsschluss, in der Regel mit schriftlicher Bestätigung des Vertragsschlusses, oder bei Ausbleiben einer schriftlichen Bestätigung, spätestens mit Aktivierung/Freischaltung der SIM-Karte.

    Falsch. Eine Freischaltung ersetzt keine schriftliche Widerrufsbelehrung.