das dürfte Raucher weniger freuen:
[URL=http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,531990,00.html]Eilantrag gegen Rauchverbot abgelehnt[/URL]
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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das dürfte Raucher weniger freuen:
[URL=http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,531990,00.html]Eilantrag gegen Rauchverbot abgelehnt[/URL]
und da ist die Bestätigung...in Kürze wohl kein Normalbenzin mehr:
[URL=http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,531989,00.html]SPON-Bericht[/URL]
es macht sicherlich einerseits Sinn, wenn Behinderte entsprechend betreut werden. Aber ich finde es einen schmalen Grat zwischen "Bündeln in einer Einrichtung" und wegsperren...aus den Augen aus dem Sinn...Hauptsache ich habe damit kein Problem. Behinderte gehören zu unserer Gesellschaft dazu und sollten in meinen Augen auch das Recht haben, mitten unter uns zu leben. Sicher, wenn man sich permanent belästigt fühlt, ist das doof, ohne Zweifel, schwierige Abwägung von Interessen, deswegen würde mich ja in diesem Fall hier zunächst aber eben auch interessieren, wie das abgelaufen ist. Wenn jemand direkt den Weg zum Anwalt gewählt hat, dann spricht sowas für mich Bände. Wenn nicht, ist es sicher was anderes.
Und um damit mal wieder den Bogen zum TE zu schlagen: ich würde erstmal beim Nachbarn klingeln...ist der kürzeste Weg, dann weisst Du mehr und kannst danach ggfs. weitere Überlegungen anstellen.
ZitatOriginal geschrieben von JMQ
Natürlich könnte ich auch ablehnen
ok, das war mir halt unklar
ZitatUnd die Gegenfragen ist, was würdest Du machen, wenn im Haus ständig ein Behinderter schreit und das Haus verschmutzt, das Du nachst nicht schlafen kannst und selber den Dreck wegmachen musst, weil der Gegner im Rollstuhl sitzt?
Frage: hat es Versuche des Mandanten gegeben, sich mit der Gegenparteí auseinanderzusetzen (also quasi "unter vier Augen") oder ist er direkt bei Dir aufgeschlagen? Ich würde zunächst mal ersteres versuchen. Und ich glaube ganz ehrlich: bevor ich einen Behinderten (!), der für sein Verhalten vermutlich nichts kann, dem es eh schon beschissen genug geht, aus seiner Wohnung klage, würde ich selbst ausziehen.
meine Frage war nicht, was der Richter dazu gesagt hat, sondern meine Frage war, ob Du aufgrund irgendwelcher standesrechtlichen Vorschriften dazu verpflichtet bist, jeden Mandanten zu vertreten, unabhängig von seinem Anliegen oder ob Du die Wahlfreiheit hast, auch Mandanten abzulehnen. Da würde mich eine Antwort mal interessieren.
ZitatOriginal geschrieben von JMQ
Das sehe ich nicht so!
Das Amts- und Landgericht Duisburg hat den Mandanten Recht gegeben. In der ersten Instanz hat sich der Gegner zu erst selbst vertreten und bekam dann einen Anwalt beigeordnet. Der Kollegen hat in Duisburg einen sehr guten Ruf und gilt als sehr fähiger Anwalt. Anwälte sind keine Richter!
Wenn es eine rechtliche Pflicht gibt, solche Mandaten zu vertreten, okay. Aber wenn man die Wahl hat, ob man ein Mandat annimmt oder nicht, dann macht man es sich mit Sprüchen wie "Anwälte sind keine Richter" zu einfach. Da schiebt man bequem jede Verantwortung von sich. Ich bin in der Bank auch nicht das Sozialamt oder die Schuldnerberatung. Verantwortung habe ich trotzdem und nehme sie auch wahr.
ZitatOriginal geschrieben von JMQ
Das ist unprofessionell!
Jeder hat das Recht auf anwaltliche Vertretung. Ich muss den Mandanten nicht mögen oder sein Anliegen gut finden. Er hat aber den Anspruch dass seine Sache rechtlich so gut wie möglich vertreten wird.
Ich berate hier in der Bank auch nicht jeden Kunden. Auch wenn mir dann möglicherweise Geschäft entgeht. Es gibt imho für alles Grenzen. Und bei so einem Mandanten sehe ich eine Grenze überschritten.
ZitatOriginal geschrieben von JMQ Ich habe auch schon erfolgreich einen Behinderten aus der Wohnung geklagt, weil er die Nachbarn gestört hat. Ich vertrete die Interessen meines Mandanten und ich richte nicht darüber ob sein Anliegen gut oder fair usw. ist. Ich vertrete die Sache so gut es geht und gesetzlich und standesrechtlich machbar ist. In diesem Fall hat mir das Amts- und Landgericht recht gegeben. Natürlich war die Sache "herzlos" aber das war nicht persönlich sondern mein Job.
Du bist ja nicht gezwungen, so einen Mandanten zu vertreten...
ZitatOriginal geschrieben von JMQ
Anzeigen wenn weiter Lärmbelästigungen auftreten und zusätzlich zivilrechtlich eine Unterlassungsverfügung anstreben. Tourette ist eine sehr selten Krankheit und meistens sind solche Nachbarn nur Pack. Selbst wenn er Tourette hätte, ist das kein "Freifahrtschein" die Nachbar zu terrorisieren.
Vielleicht kann man ja auch einfach mal beim Nachbarn klingeln und MIT ihm reden anstatt ÜBER ihn... oder ist das zu abenteuerlich?
Dein Posting hat jedenfalls nur eins verdient: :flop:
ähnlichen Fall hab ich letztes Jahr gehabt, mir ist im Stau einer hinten drauf getischt. Kratzer in der lackierten Stoßstange. Habe zunächst ihm die KVA zugeschickt (lagen bei ca 400 Euro), da hat er dann angefangen rumzumoppern "so viel Geld für so n kleinen Kratzer, den kannste doch fast drinlassen, fällt doch nicht auf" - da habe ich dann nicht lange gefackelt, Kennzeichen hatte ich, dann über den Zentralruf der Versicherer den Versicherer rausgesucht, Schaden gemeldet und Feierabend. Wenn ER MIR drauffährt ist das definitiv nicht MEIN Problem, wenn er den Schaden zu hoch findet. Ich möchte mein Auto in Schuß haben, egal ob das 6 Jahre (wie meins zu dem Zeitpunkt) oder 20 Jahre alt ist. Mit 200 Euro kommst Du imho jedenfalls noch günstig weg.