nein, da ist das Manko durchaus auch die Pauschalisierung, nicht nur die zu deutliche Wortwahl
Beiträge von Erik Meijer
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ja, der gilt.
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Original geschrieben von sandra101
Man kann eigentlich nichts pauschalisierenWarum tust Du es dann?
Zitataber durch meine Erfahrungen trifft es leider Gottes immer mehr zu.
Das sind DEINE Erfahrungen. Und die kann man eben NICHT verallgemeinern.
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jep, genau das. Der Filialleiter ist der richtige Ansprechpartner dafür. Lässt sich das im persönlichen Gespräch dann immer noch nicht klären (ruhiges, sachliches Auftreten hilft dabei ungemein, Rumpoltern ist eher kontraproduktiv
), eine schriftliche Beschwerde aufsetzen an die Geschäftsleitung der Sparkasse. Hilft das auch nicht: Bank wechseln und ein Schreiben an den Ombudsmann der Banken senden. -
Zitat
Original geschrieben von hasenhirn
wieso willst du für eine kontoauskunft oder die bestellung einer neuen ec-karte ein legitimationsdokument? das ist nirgends so vorgeschrieben gem. gesetz, allenfalls eine interne anweisung, was ich ebenfalls bezweifle. dann müsstest du auch für jede auszahlung einen ausweis verlangen - da reicht dir doch auch die ec-karte, und die hat im gegensatz zum führerschein kein lichtbild und könnte auch gestohlen/gefunden sein...Das ist kein Gesetz, hat aber mit dem Bankgeheimnis zu tun und ist nicht nur eine interne Anweisung. Die ec-Karte reicht bei uns nicht aus (auch nicht in Kombination mit Führerschein) und das aus gutem Grund, den Du selbst ja schon nennst. Safety für den Kunden first. Oder wie würdest Du das finden, wenn bei Dir auf dem Konto Geld bar ausgezahlt wird, Du es aber gar nicht warst und Dir Deine Bank dann sagt "sorry, wir wissen auch nicht, wer das war, aber Ihre ec-Karte hat vorgelegen"?
Zitates gibt sehr viel andere möglichkeiten den kontoinhaber zu identifizieren, höhe geldeingang abfragen, daueraufträge etc.
Auch das ist sehr gefährlich. Diese Daten kann auch jeder haben, der mal einen Kontoauszug von nem Kunden aus dem Müll gefischt hat, Onlinebanking gehackt etc. pp.
Zitatausweiskopien werden i.d.R. sehr wohl gespeichert in einem Dokumentenmanagementsystem oder klassisch Kopie im Ordner.
Dann hast Du zumindest von den Abläufen bei uns keine Ahnung
ZitatEbenso wie die Unterschrift, also hätte man da auch ein zusätzliches Mittel den Vorsprechenden zu verifizieren.
Tja, das ist richtig, die sind gespeichert. Aber Unterschriften lassen sich auch sehr schnell fälschen. kurzes OT: wir haben mehr Betrugsfälle mit Überweisungen, wo die Unterschriften gefälscht werden, als Betrugsfälle im Onlinebanking.
Zitatdass karten nicht gleich kontosperre bedeutet weiss doch der normale kunde nicht zu unterscheiden, dazu müsste er die unterschiede ELV, POS etc. kennen. Der denkt doch zurecht: Karte gesperrt --> keiner kann ans Konto.
Sehe ich zwiespältig. Ich würde denken, dass der Kunde den Unterschied zwischen Karte und Konto kennt. Ich mein, Telefonanbieter, Versicherungen und Stromanbieter etc. haben ja alle nix mit der ec-Karte zu tun und buchen trotzdem immer fleissig ab. Ich lasse gelten, wenn jemand, der noch nicht lange mit Konten zu tun hat, so etwas nicht weiß. Aber wenn ich schon über mehrere Jahre ein Konto führe, dann dürfte ich doch auch wissen, dass Konto nicht gleich Karte ist? Mit ELV, POS etc. hat das ja nix zu tun. Die dürften auch bei gesperrter Karte nicht vorkommen.
ZitatDass die Bank das Konto nach der geschilderten Geschichte nicht überwachen muss würde ich ebenfalls nicht so stehen lassen. Da kann man schon über vernachlässigung der sorgfaltspflicht oder eben falschberatung (keine Kontensperre) nachdenken... da muss man am schalter schon nachfragen, warum der kunde die karten sperren will und dann erkennen, dass es damit nicht getan ist.
MÜSSEN tun wir es wie gesagt nicht. Aber der letzte Satz ist entscheidend, das sehe ich genauso. Man darf als Banker auch weiter denken als nur bis zur nächsten Ecke.

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Mit nem vorläufigen Perso sollten die zumindest eine Kontoauskunft geben. Wenn sie das nicht tun, ist das genauso albern wie die Weigerung, auf nen vorläufigen Perso ne neue Karte zu bestellen.
Die Bank MUSS das Konto übrigens nicht überwachen. Wenn sie es aus Servicegedanken tut, dann ist das sicher nicht verkehrt. Es lässt sich ein Kennzeichen setzen (zumindest bei uns), mit der jede Buchung im Nachhinein angezeigt wird. Aber wie schon jemand schrieb: Kartensperre bedeutet nicht zwingend Kontosperre. Und wenn jemand nur seine Karte sperren lässt, dann überwache ich auch nix. Denn dann kann mit der Karte nix passieren.
Den Unterschied kenn ich wohl. Und dennoch: würdest Du als Mensch, der mir am Schalter gegenübersteht, den ich nicht kenne, mit einem Führerschein oder Arbeitsausweis keinerlei Auskünfte von mir bekommen und auch keine neue ec-Karte. Nicht aus Böswilligkeit, sondern deswegen, weil diese beiden Dinger einfach keine Legitimationsdokumente sind. Da geht doch nix draus hervor. Ausweiskopien werden i.d.R. nicht gespeichert, lediglich Ausweisnummer, Ausstellungsort und Datum.
Ansonsten: wenn die Berater sich quer stellen: in der Tat, nächste Ebene einschalten, sprich Chef, ja.
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Original geschrieben von hasenhirn
1. ist es eine frechheit, den kunden solange keine karte auszustellen, bis er einen neuen perso bringt. geht gar nicht. jeder hat wohl einen führerschein, ausweis von arbeitgeber etc., der zwar kein offizielles ausweisdokument ist, aber den die bank akzeptieren kann. denn gem. AO ist eine Legitimation zur Eröffnung gesetzlich vorgeschrieben! Die Bank geht auch kaum ein Risiko ein, denn die Karte wird i.d.R. dem Empfänger zugeschickt, landet also im Postkasten.Warum die Sparkasse keinen vorläufigen Perso akzeptiert ist mir auch ein absolutes Rätsel. Aber ein Führerschein oder Betriebsausweis sind keine Legitimationsdokumente. Wenn man bei der Bank / Sparkasse bekannt ist, dann kann man das sicher mal machen, aber wenn die Bank nicht weiß, wer Du bist (Konto wird quasi nie genutzt), dann reicht das eben nicht aus.
Zitat2. kennt sich die spasse nicht mit den rechtl. vorgaben aus, insbesondere dem lastschriftabkommen. die allg. 6-wochen-frist gilt nur, wenn auch eine einzugsermächtigung erteilt wurde vom kontoinhaber. dies ist hier ja offensichtlich nicht der fall - daher gelten die gesetzl. verjährungsfristen.
Jetzt bin ich kein Jurist, aber in den AGB der Banken und Sparkassen findet sich ja ein Hinweis auf die Prüfung der Rechnungsabschlüsse (i.d.R. vierteljährlich) und einer Einwendungsfrist wg. Unrichtigkeiten. Diese richten sich imho ja nicht nur auf den Abschluss selbst, sondern auch auf alle Buchungen, die dieser umfasst. Nächster Rechnungsabschluss: 30.09. - ergo auf jeden Fall noch ne Möglichkeit, das Geld zurückzubuchen. In der Tat ein wenig Druck ausüben auf die Sparkasse.
Zum Prüfen der Kontoauszüge hätte man in der Tat aber durchaus auch einfach mal in der Sparkasse am Schalter aufkreuzen können. Mann Mann Mann. Sowas verstehe ich nicht.
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Geiz ist halt für viele geil.
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Original geschrieben von 1.BigDaddy
Achtung bei dieser Aktion handelt es sich nicht um den Verkauf des Wagens. Der Wagen wird zum Höchstgebot lediglich für 3 Sekunden an den Höchstbieter vermietet. Ich betone kein Verkauf nur Vermietung. Probefahrt kann selbstverständlich vorher gemacht werden. Fahrzeug steht in Berlin. Für weitere Fragen, Fotos bitte daniplusela@googlemail.comSachen gibts
:flop:Joah, ich glaube, dass das Ding auch keiner rechtlichen Überprüfung standhalten würde oder? Ich mein klar, man muss schon arg bescheuert sein, um da mitzubieten, aber das ist doch von vorneherein auf Abzocke ausgelegt oder? Oder ist hier mal wieder das Problem "Menschenverstand vs. geltendes Recht" und der Anbieter würde mit der Nummer durchkommen?
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Original geschrieben von D-Love Das deutsche Recht wie auch der Jugendschutz gilt für in Deutschland betriebene und gehostete Webseiten, nicht für ausländische Seiten. Das Internet funktioniert nur auf diesem Wege. Wenn jedes Land anfängt ausländische Webseiten zu sperren, die nicht mit den eigenen inländischen Gesetzen und Gepflogenheiten übereinstimmen, dann gute Nacht.
In Amiland darf ich als jemand, der sich hier mit 18,19,20 Jahren theoretisch jeden Tag mit Alkohol zukippen kann, wie ich lustig bin, im gleichen Alter nicht einen Tropfen Alkohol trinken. In Schottland und England sollte ich mich tunlichst nicht mit einer Bierdose auf der Straße erwischen lassen, auch wenn ich es hier (noch) darf. Wo ist das Problem, wenn jedes Land Regeln fürs Internet erlässt? Ja, es würde Verwirrung geben. Aber grundsätzlich hat nuneinmal jedes Land das Recht für sein Land die Gesetze so zu gestalten, wie es das will. Natürlich wäre das wenig praktikabel, gerade beim Internet, keine Frage, aber vom Grundsatz her zumindest nachvollziehbar.
Nichtsdestotrotz kann ich aus der VORLÄUFIGEN Sperrung der Angebote immer noch nicht nachvollziehen, dass da gleich wieder eine Diskussion um die Grundrechte entsteht. Ein wenig mehr Gelassenheit und Abwarten wäre da nicht verkehrt. Noch ist doch noch gar nichts endgültig entschieden.