Beiträge von Erik Meijer

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    Original geschrieben von hjreggel
    Ich bin übrigens auch der Meinung, dass hier etwas nicht rechtmäßiges nachträglich dank der Emotionalität der Sache für Rechtmäßig erklärt wurde.


    Es lag in diesem Fall keinerlei Legitimation vor, nur ein großspuriges Anwaltsschreiben. Und die "Sachbearbeiter" bei den Kreditkartenunternehmen haben gekuscht, und in vielen Fällen mit Sicherheit ihre Kompetenzen überschritten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das intern abgesegnet war.


    Wenn eine Anfrage so großen Ausmasses kommt, dann landet die ganz sicher nicht bei irgendeinem Sachbearbeiter. Sowas wird i.d.R. von der Rechtsabteilung geprüft respektive falls es da nicht landet vom Vorstand / Geschäftsführung abgesegnet, bevor es ausgeführt wird.


    Ob dabei Kundendaten veruntreut wurden...ich denke nach wie vor, dass nein. Denn ausser den Datensätzen mit den fraglichen Merkmalen hat die Staatsanwaltschaft ja nichts zu Gesicht bekommen. Allerdings deht sich die Diskussion an diesem Punkte dann in der Tat im Kreise, das stimmt. Das hatten wir schon öfter hier im Thread.


    Leicht kundbar sind Kreditkarten aber doch so oder so? Quasi jederzeit von heute auf morgen? Das hat doch jetzt mit diesem Fall nix zu tun?


    Ich habe im übrigen nach wie vor das Vertrauen in unsere Gerichtsbarkeit, dass Urteile da nicht nach Emotionalität oder öffentlichem Druck gefällt werden, sondern eben nach der Rechtslage. Das habe ich jedenfalls des öfteren schon so erlebt.

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    Original geschrieben von Matrix-Spucky
    Kleiner Hinweis noch zur Adresse: In der Regel steht auf dem Kontoauszug an der betreffenden Abbuchung die Adresse der Firma, welche abgebucht hat. Falls nicht, hat man immernoch die Möglichkeit, sich bei der Bank zu erkundigen. Denn wer abbucht, will nicht mehr anonym bleiben und hat auch seine Adressdaten bei der Bank zu hinterlegen. In jedem Fall übernimmt die Bank die 100%ige Haftung für Buchungen per Lastschrift.


    Darf ich mal fragen, worauf Du diese Aussagen begründest? Ich habe noch in keinem Kontoauszug die Adresse der bei mir abbuchenden Firmen gesehen. Bei meinen Kunden ist dies ebensowenig der Fall. I.d.R. sieht man lediglich den Namen der abbuchenden Firma. Als Kunde, bei dem eine Belastung erfolgt, hast Du ggü. der Bank keinerlei Ansprüche, die Adresse zu bekommen. Zumal die die i.d.R. auch nicht weiß, sondern höchstens prüfen kann, wo das Geld hingegangen ist. Die Bekanntgabe hiervon wiederum an den Kunden würde das Bankgeheimnis verletzen. Was gehts den Kunden an, wo die Firma ihre Konten hat. Daher gibt es ja die Regelung mit der 6-Wochen-Frist bei Lastschriften mit Einzugsermächtigung.Wenn da was zurückgeht, wird sich das Unternehmen schon bei einem melden. Die andere Variante sind Abbuchungsaufträge, hierfür muss aber zwingend eine Unterschrift des Kunden der Bank vorgelegt werden. In so einem Fall dürfte man vom Vertragsabschluss wisssen. In 99 % der Versicherungsverträge wird aber das EE-Verfahren angewandt.

    der Mensch braucht Illusionen, denen er nachrennen kann. ;)


    Was das Röber-Interview angeht: sorry, aber gerade den halte ich nicht mehr für glaubwürdig. Der hoppt doch von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz und sollte mal lieber überlegen, warum er bei seinen letzten Stationen allesamt nach relativ kurzer Verweildauer geflogen ist!

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    Original geschrieben von RzwoD2
    Hab' ich auch gedacht. Allerdings gilt das nicht für Minder-Minderjährige (sprich: unter 12 Jahren). :mad:
    Ich bin derzeit noch am Ball: Postbank geht nicht, Sparda warte ich noch auf Antwort... .


    Das hätte ich nicht gedacht. bei uns ist das ejdenfalls altersunabhängig bei Minderjährigen.



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    Dann kann ich allerdings auch beim Festgeld mit 4% für ein Jahr bleiben... .


    Jep.


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    Südafrika fand ich auch mal interessant (hab allerdings derzeit deren Bonität nicht gecheckt.)


    Sicherlich nicht so sicher wie Deutschland, aber auch nicht so unsicher wie Argentinien.

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    Grundsätzlich ja; allerdings liegen doch derzeit Zinserhöhungen in der Luft. - Und das ist doch Gift für den Kurs, oder?


    Grundsätzlich richtig. Aber wenn Du das Papier bis zum Laufzeitende behältst, ist es ja wurscht wie sich der Kurs während der Laufzeit entwickelt. Die Rückzahlung zum Laufzeitende ist unabhängig vom Zinsniveau bei 100 %.

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    Wobei das derzeit auch in Frage gestellt wird, oder? :confused:


    Ich hab' da etwas von Abgeltungssteuer munkeln hören :mad: ... .


    Ja, die soll wohl kommen, bis dato sieht es aber so aus, dass bestehende Papiere eine Art "Bestandsschutz" geniessen. Wäre auch ein Unding, wenn man das auch rückwirkend einführen würde. Ich denke eher, dass es darauf hinausläuft, dass es einen Stichtag geben wird, zu dem Papiere im Bestand gewesen sein dürfen, um steuerfrei auszugehen. Klar ist das allerdings noch nicht.


    Was das Girokonto der Diba angeht: sieht gut aus, man sollte aber zumindest als Bereits-Diba-Kunde beachten, dass die Guthabenverzinsung entfällt und der Dispozins steigt. Für Neukunden natürlich total unerheblich, die kennen es nicht anders.