Beiträge von Erik Meijer

    Zitat

    Original geschrieben von jingo
    Wir geben unseren Kunden die Hilfe (Empfängerdaten) um die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten zu können.


    D.h. Ihr verletzt wissentlich das Bankgeheimnis?



    Zitat

    Das Traurige ist eben das viele Banken Ihren Kunden sagen Geld falsch überwiesen = Dumm gelaufen.


    Was aber in den Fällen, wo Kontoinhaber und Empfänger der Zahlung übereinstimmen leider stimmt.

    Zitat

    Original geschrieben von jingo
    Zum Thema Bankgeheimnis dir bleibt die Möglichkeit bei deiner Hausbank nach einer Creditbestätigung anzufragen. Dann wird deine Bank dir die Kontonummer und den Zeitpunkt der Gutschrift mitteilen. Dann nimmst du dies und sagst ok. Nen Tag später sagst du dir ist aufgefallen das die Kontonummerfalsch ist die du verwendet hast und das Geld deshalb nicht da ist. Viele Banken machen bei kleinen Beträgen keinen Kontonamensvergleich mehr (da zu teuer). Also wird deine Bank einen Zahlungsrückruf starten müssen. Dieser wird wahrscheinlich erfolglos bleiben da der Empfänger dem nicht zustimmt. Aber dann muss dir die Bank den Namen und die Adresse mitteilen, der das Geld erhalten hat. So kommst du an die Daten. Viele Banken sagen dir Zwar das geht nicht. Aber die müssen die Nachforschung für dich machen. Lass dich nicht abwimmeln ich arbeite bei einer Bank ;)


    Ich arbeite ebenfalls in einer Bank. Beauftragst Du mich mit einer Recherche, übe ich die aus. Du bekommst von mir dann das angenommene Ergebnis der Gutschrift. Wenn Du einen Tag später vor mir stehst und sagst "uuuups, mir ist grade erst aufgefallen, das ist ja auf das ganz falsche Konto gegangen", dann ist es schlicht Pech, überdies würde ich mich fragen, ob Du noch alle Latten am Zaun hast, auch wenn ich es vermutlich charmanter ausdrücken würde. Der Zahlungsrückruf wird in der Tat erfolglos bleiben. Soweit ich weiß ist doch in diesem Fall eine Namensgleichheit gegeben. Aber dass ich dann als Bank verpflichtet wäre, den Namen des Kontoinhabers sowie die Adresse an eine Privatperson herauszugeben, das wäre mir aber mal ganz neu...sowas geht an Ermittlungsbehörden und an sonst niemanden.


    Und Nr. 6, Dein letzter Vorschlag ist nicht weniger kriminell als das, was der Abzocker gemacht hat.

    naja, dass die beiden ersten Male anstandslos das Gerät zurückgenommen wurde und mir beim dritten Mal dann anstandslos das Gerät getauscht wurde, fand ich schon okay. Ich war halt zum einen sagen wir überrascht, dass angeblich die Fristen jetzt neu beginnen würden und bin sehr gespannt, ob man mir den Schaden wirklich in die Schuhe schieben will, zwei Mitarbeiter wollten dies direkt tun..."das muss Ihnen runtergefallen sein"...Replik: "oder jemandem hier im Markt"...blieb dann unbeantwortet, bis man denn doch eingeschickt hat und zumindest auf dem Beleg vermerkt hat, dass der Fehler bereits beim Auspacken bemerkt wurde. Ich bin gespannt.