Beiträge von Erik Meijer

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    Original geschrieben von webbiller
    Ich kenne mich im Bankgeheimnis nicht aus, aber muss eine Bank schweigen, wenn sie gesicherte Kenntnis hat, das ein Bankgeschäft offensichtlich einem illegalen Zweck dient?


    Gute Frage. Ich sage mal so, wenn ich alles das, was ich weiß, wo wissentlich Ämter beschissen und betrogen werden, an Finanzbehörden / Sozialämter etc. pp. weitergeben würde, dann hätte ich eine ganze Menge zu tun. Ich bin aber Bankangestellter und somit dem Bankgeheimnis verpflichtet. Wenn diese Ämter aber auf die Bank zukommen und um Auskunft "bitten", dann erfolgen diese Auskünfte auch.


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    Es ist so, dass sich gelegentlich das, was der gesunde Menschenverstand eingibt, von dem was Recht ist unterscheidet. Gelegentlich kommt man auch als Jurist an den Punkt, an dem man das, was Recht ist, von dem was man persönlich für richtig hält klar trennen muß.


    Ja, das ist klar. Aber wie gesagt, ich argumentiere hier nicht vom juristischen Standpunkt aus.


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    Teilweise. Vieles ist durch unbestimmte Rechtsbegriffe so offen gehalten, dass man auch den modernen Entwicklungen noch gut Herr wird. Seltsame Auswüchse, wie etwa Online-Durchsuchungen von PCs lasse ich da aber bewusst außen vor. Wäre das Gesetz sehr klar und abgeschlossen formuliert, müssten wir uns an dieser Stelle jetzt nicht mit Begriffen wie Anfangsverdacht, Gefahr im Verzug usw. und deren Bedeutung herumärgern, sondern könnten Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der Maßnahme sofort ohne Zweifel herauslesen.


    Deswegen meine ich ja, dass man eben durchaus konkretisieren muss, anpassen oder wie auch immer man das nennen will.

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    Original geschrieben von Sencer
    So geschickt wie du am Kern von BigBlue's Argument vorbeiredest könnte man meinen du bedienst dich gezielt der Sophistik. Nochmal die kernpunkte erwähnt:
    "Autofahren [...] ist ein Privileg [...] vom Staat verliehen".


    Deine Beispiele [allgemeine gesetzestreue, Internetuser, Pizzabäcker] sind weder das eine noch das andere. Aber netter Versuch...


    Nein, das war keine Absicht. Es mag sein, dass ich juristisch hier nicht kompetent bin und mit der juristischen Wertung falsch liege. Was ich darstelle ist für mich auf meinem Menschenverstand, meinen Werten basierend und daraus resultiert meine Meinung. Und daher ist es für mich vollkommen unerheblich, ob das nun ein Privileg ist mit dem Autofahren, noch dazu vom Staat verliehen oder nicht. Insofern bin ich da auch nicht näher drauf eingegangen. Juristisch mögen die Fälle unterschiedlich gelagert sein, im Ergebnis finde ich das menschlich nicht sehr unterschiedlich.



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    Ich frag mal anders: Wäre es für dich ok, wenn Autos kontinuirlich Vitalwerte der Fahrer in einer zentralen Datenbank halten, und die Polizei - über einen privaten Dienstleister - ohne Kenntnis und Einwiligung der Personen die Vitaldaten von 22 Millionen Autofahrern nach bestimmten Kriterien abgesucht hätte?


    Ich find das faszinierend. Meine Vergleiche sind also immer falsch und nicht tragbar, wenn von der Fraktion der Gegner dieser Aktion ein Vergleich kommt, dann sind die automatisch richtig?


    Es kommt ganz auf den Hintergrund der Aktion an. Nicht pauschal. Versteh mich nicht falsch, ich habe das weiter vorne in der Diskussion auch schonmal geäußert. Ich bin auch nicht dafür, dass jeder pauschal machen kann, was er will und wie er lustig ist. Aber ja, ich bin der Meinung, dass es Fälle gibt, in denen so etwas gerechtfertigt ist. Es wäre sicherlich gut, wenn es hierzu eine Diskussion und auch Festschreibung gäbe, wann so etwas erlaubt ist und wann nicht. Wenn aber niemand einen Nachteil aus einer solchen Aktion hat - und den kann ich beim besten Willen bei den Kreditkartennutzern nicht erkennen - und der Hintergrund der Aktion es rechtfertigt (wobei man darüber trefflich lang und breit diskutieren kann, was wir ja bereits tun), dann halte ich es für absolut in Ordnung. Natürlich kann jemand falsch beschuldigt werden / ins Visier geraten. Das aber kann auch bei jeder normalen Fahndung auch passieren.


    Nehmen wir nochmal das Beispiel mit der Speichelprobe. Es wird ein Verbrecher gesucht, dessen man hiermit u.a. näherkommen will. Jetzt bist Du zum Zeitpunkt der Abgabe im Urlaub, auf Dienstreise oder sonstwo. Damit gerätst Du automatisch auch erstmal ins Fadenkreuz der Ermittler und kannst u.U. fälschlich verdächtigt werden. Bei Speichelproben habe ich hier aber noch nie einen derartigen Aufschrei durchs Forum gehen sehen, wie es hier (und früher auch schon) passiert, sobald es um Dinge geht, die mit dem Internet selbst zusammen hängen.


    Ich denke, dass es mit dem Fortschreiten der technischen Entwicklungsmöglichkeiten auch notwendig ist, nachzudenken, inwieweit die Gesetze so noch den Realitäten gerecht werden. Nein, dass ist jetzt nicht die Aufforderung, alle Gesetze so zu ändern, dass es einem passt à la Schäuble bei der Flugsicherung. Aber viele Gesetze wurden zu einer Zeit erlassen, da es viele Problemstellungen, die es heute gibt, damals noch gar nicht gab. Dementsprechend ist es vielleicht oft unzulänglich, nicht präzise genug, was Gesetzestexte hergeben, weil sie mit der Realität einfach zu wenig zu tun haben. --> Möglicherweise, das sage ich bewusst, weil ich es natürlich nicht genau weiß. Aber das ist halt grad mein Gedankengang, betrifft aber nicht nur den Datenschutz, sondern auch viele andere Bereiche wie das Urheberrecht etc. pp. Dass diese Überprüfung sehr sensibel geschehen muss und die Frage der Möglichkeiten und Grenzen sehr eingehend erörtert abgewogen werden muss, das ist für mich klar.



    [quote]
    Erstens sind, wie ich bereits erwähnt hatte, Datenschutzbeauftragte nicht das Maß aller Dinge. Das Bundesverfassungsgericht hat Aktionen als rechtswidrig erachtet, gegen die einige Datenschutzbeauftragte keinerlei Einwände hatten.


    Zweitens ist eine umfassende rechtliche Überprüfung standard, daher verstehe ich nicht, warum man sich lediglich auf den Datenschutz beschränken sollte. Als die Diskussion anlief, lagen rudimentäre Informationen über den Vorgang vor. Daher war durch die Meldung "22 Mio Kreditkarten überprüft" natürlich ein Problem in Bezug auf Datenschutz naheliegend. Nach einigen Entwicklungen in den Nachrichten rückten dann andere Gesichtspunkte in den Vordergrund.


    Drittens ist auch eine ablehnende Entscheidung des Antrages nur beschränkt aussagekräftig. In diesem Fall bleibt zu prüfen, warum der Antrag gescheitert ist.[quote]


    Nun, es mag sein, dass es auf Dich nicht zutrifft. Aber ich habe es eben oft erlebt, dass in Diskussionen, die sich um den Datenschutz drehten, gesagt wurde: "seht, die Datenschutzbeauftragten prangern das an, das ist nicht in Ordnung, also kann die Aktion selbst auch nicht in Ordnung sein". Hat der Datenschutzbeauftragte auf einmal eine ander Meinung als die eigene, lässt man sie nicht mehr gelten bzw. schränkt sie ein. Das ist zumindest inkonsequent. Das ist das, was ich damit sagen wollte.


    Wenn die rechtliche Überprüfung ergibt, dass die ganze Aktion nicht legal war, dann werde ich das auch akzeptieren und eingestehen, dass ich juristisch Unrecht hatte - auch wenn ich menschlich dann wohl immer noch anderer Meinung bin. Aber dann werde ich nicht sagen "ja, man muss ja auch schauen, wie das Urteil zustandegekommen ist", um dann evtl. Gründe zu finden, warum ich vielleicht doch noch meine Meinung als die richtige durchdrücken kann. Das ist das, was mich an dieser vorab bereits einschränkenden Argumentationsweise stört.

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    Original geschrieben von BigBlue007
    Doch, lorant43 ist dazu weiter oben eingegangen und hat den Unterschied völlig zutreffend beschrieben.


    Hatte ich tatsächlich überlesen.


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    Zu dem Vergleich mit Geschwindigkeitsmessungen und Alkoholkontrollen nur soviel:
    Es gibt kein Grundrecht aufs Autofahren, -es ist vielmehr ein Privilleg das mit Rechten und Pflichten, -vom Staat verliehen-, einhergeht.
    Zu den Pflichten gehört es eben dass sich Autofahrer ohne konkreten "Anfangsverdacht" von der Exekutive überprüfen lassen müssen dass Sie sich an die Bestimmungen der Strassenverkehrsordnung halten.


    Gehört es aber nicht auch zu den Pflichten eines jeden Bürgers, die Gesetze zu achten? Warum soll eine Überprüfung ohne Anfangsverdacht beim Autofahren in Ordnung sein, im hier vorliegenden Fall aber nicht? Ich sehe da nach wie vor keinen Unterschied. Rechte und Pflichten habe ich auch als Internetuser, Pizzabäcker oder sonstjemand.



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    NICHTS, auch kein vergewaltigtes oder getötetes Kind und eben auch kein entführter Millionärssohn berechtigt Polizei oder Ermittlungsbehörden, den Pfad der Rechtsstaatlichkeit zu verlassen.


    Das sehe ich auch so. Aber an dem Punkt, ob dieser Pfad hier verlasen wurde oder nicht, da scheiden sich eben unsere Geister.

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    Original geschrieben von lorant43
    Wenn es keinen Anfangsverdacht gibt, -darf der Staat nicht aufgrund von Mutmassungen und Vermutungen Grundrechte beschneiden, bloss "weil es ja sein könnte dass doch...".
    Ich finde es besser, 10 "Hühnerdiebe"laufen zu lassen als einen Unschuldigen in die Mühlen der Ermittlungsbehörden kommen zu lassen.


    Das ist keine Antwort auf die Frage, wie man es denn sonst hätte machen sollen. Der einzige, der hierauf bislang eingegangen ist, ist BigBlue.


    Aber an dem Punkt, an dem Du der Meinung bist, dass man dann eben in den sauren Apfel beissen muss und nichts machen kann, an dem Punkt bin ich eben anderer Meinung. Ich glaube, da können wir auch lange drumherum diskutieren und uns gegenseitig versuchen zu überzeugen. Es würde imho nicht viel bringen.


    Ihr seid der Meinung, dass 22 Millionen Menschen unter Generalverdacht standen. Ich bin anderer Meinung. Ich habe mich nie verdächtigt gefühlt oder in meinen Grundrechten beschränkt.


    Speaker: wenn ich Polemik will, dann melde ich mich. Was das Ignorieren von Argumenten angeht, da solltest Du den Ball übrigens ganz flach halten. Deine Links jedenfalls sind zwar sehr interessant, aber kein Beleg dafür, dass Du Recht hast. Es ist Deine Interpretation der Quelle. Wenn schon Haarspalten, dann richtig.


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    So kannst Du die Frage doch nicht stellen. Der Umkehrschluss als solcher ist auf jeden Fall Fakt! Inwieweit das dann tatsächlich angewendet werden würde, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Darum geht es allerdings nicht.


    Nicht, ich dachte schon, dass da eben große Angst vor besteht, dass er angewendet wird und dass einer der Gründe in der Argumentation kontra ist.


    Aber wenn Du nochmal auf den Generalverdacht abhebst: dann ist wirklich jede Alkoholkontrolle z.B. illegal. ich habs schonmal erwähnt, ist aber niemand drauf eingegangen. Da wird jeder, der angehalten wird bei einer solch größeren Aktion mit Straßensperre, pauschal unberechtigt unter Generalverdacht gestellt. Das ist dann doch wohl auch ein Eingriff in die Grundrechte oder? Und sagt mir nicht, dass man das nicht miteinander vergleichen kann. Das ist dieselbe Vorgehensweise bei lediglich unterschiedlichen, aber ähnlich gelagerten Sachverhalten. In dem einen Fall werden Kreditkartenbesitzer unter Generalverdacht gestellt, in dem andern Autofahrer. Ist der Autofahrer nicht schützenswert? Wo ist das Verbot von Alkoholkontrollen? Wo der Anfangsverdacht, mit dem ich bei einer Straßensperre aufgehalten werde?


    "Täter" sind übrigens sehr wohl auch die Konsumenten der Kinderpornographie. Das Argument, dass kein einziges Kind weniger Opfer ist, würde für mich kein Grund, dass man sowas gar nicht mehr versuchen soll.

    Heisst denn der Umkehrschluß so oder ist das vielleicht nur eine Befürchtung, dass dieser Umkehrschluß gezogen und in die Tat umgesetzt wird? Ich weiß nicht, aber die Befürchtung nach einem Polizeistaat, die kann ich nicht nachvollziehen. Den Ermittlungsbehörden bekannt geworden sind lediglich 322 Datensätze. Nicht 22 Millionen. D.h. der ganze Rest hat nicht ein einziges Mal unter Verdacht gestanden, sondern lediglich die, die diese anhand verschiedener Kriterien klar definierte Buchung ausweisen.


    Ich glaube, der wesentliche Unterschied ist der, dass ich und der ein oder andere noch so etwas wie Vertrauen in den Staat haben, und die "Gegenfraktion" offenbar nicht mehr so wirklich.


    Ich bin nach wie vor gespannt, wie die Argumentationen aussehen, wenn die Vorgehensweise als rechtens angesehen werden sollte. Ist das Vertrauen dann in die Justiz auch weg?


    Deine Bemerkung hinsichtlich des Umbringens übrigens, die ist in der Tat zynisch, nein, mehr als das. Sorry, das ist total daneben.


    Insgesamt also dreht es sich jetzt eher um den konkreten Anfangsverdacht, in diesem Fall, der fehlte oder eben nicht fehlte?


    Nun. Das ist natürlich die große Frage, inwieweit das konkret ist oder nicht. Sicher ist es erst mal nur eine Vermutung, dass es bei so einer Internetseite auch deutsche User gibt. Aber eine, bei der man imho mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass sie zutrifft. Dafür muss man m.E. nicht viel konsturieren oder erfinden.


    Wie hätte denn Euer Meinung nach ein Anfangsverdacht in so einem Fall entstehen können? Woher hätte das kommen sollen, wenn nicht aus der naheliegenden, aber Euch offenbar nicht ausreichenden Schlußfolgerung, dass es bei so einer Seite auch User in Deutschland gibt?

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    Original geschrieben von speakers
    Deine Beiträge lassen diesen Thread länger werden, aber nicht besser.


    Bist Du an einer sachlichen Diskussion interessiert? Wenn ich so einen Satz lese, eher nicht... ich versuche es trotzdem, sachlich zu bleiben.


    Wenn Du meinst, die Radarfalle hinkt, dann nimm eine Alkoholkontrolle. In der Zeit der Weihnachtsfeiern hat die Polizei eine Hauptverkehrsstraße komplett gesperrt und jeden Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Die stehen dann also auch mal erst alle unter Generalverdacht. Soll ich jetzt Beschwerde einlegen, weil ich mich unzulässig als möglicherweise angetrunkener Autofahrer verdächtigt gefühlt habe?



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    DaFunk hat den Sachverhalt sehr richtig dargestellt: nicht alles was ordnungsgemäß oder gar in Ordnung ist, ist auch rechtmäßig oder rechtens.


    Wie gesagt, ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis der Beschwerde von Anwalt Vetter. Letztlich halte ich das aber für Wortklauberei.


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    Erik, Du redest hier von Kindern denen geholfen worden sein soll. Wo bitte finde ich eine Quelle die dies schriftlich belegt.


    Hm. Wo finde ich, dass ich das gesagt habe? Und wo finde ich Deine Goldwaage, um sie mal beiseite zu stellen und an den gesunden Menschenverstand zu appellieren? Mann Mann Mann. Bei so Aussagen fällt es mir echt schwer, sachlich zu bleiben.


    Dass EINE solche Aktion nicht ausreicht, ist klar. Da werden leider schneller als einem lieb sein kann, neue Angebote entstehen etc. pp. Aber wenn es keine Konsumenten gibt, die sich solch widerwärtige Dinge anschauen, dann braucht man irgendwann auch kein "Angebot" mehr bereitzustellen. Das wiederum dürfte den missbrauchten Kindern doch deutlich weiterhelfen denke ich.


    Übrigens: wenn Du schon so viel wert aufs Schriftliche legst: wo finde ich denn eine Quelle, die schriftlich belegt, dass die Aktion rechtlich nicht in Ordnung war? Dass Dr. Vetter und andere dieser Meinung sind, bedeutet auch noch nicht, dass es so ist.


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    Man kann nicht einfach 22 Mio. Menschen die eine KK besitzen in einem Rechtsstaat anprangern.


    Ich wiederhole mich da auch gerne. 21.999.678 Menschen sind NICHT angeprangert worden. Und ich glaube kaum, dass es Azubis waren, die die Analyse vorgenommen haben. Möglicherweise möchtest Du wissen, woher ich das weiß? Nun, fragen wir mal andersherum: woher weisst Du denn, dass es Azubis waren?

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    Original geschrieben von lorant43
    Die KK-Unternehmen haben hier ihre Kunden, von denen Sie leben "verraten und verkauft". -Ich rede nicht von den 322 Kriminellen die man durch diese Aktion herausforschen konnte sondern von den 22 mio Bürgern die nichts mit dieser Causa zu tun hatten.


    Das ist doch Blödsinn. Die Daten von 21.999.678 Bürgern sind an niemanden weitergegeben worden. Da ist nichts und niemand verraten und verkauft worden!


    Pitters Antwort finde ich ebenfalls absolut korrekt. Es wäre imho unwahrscheinlicher, dass es keine Nutzer einer solchen Seite in Deutschland gibt.


    Und wenn jemand davon redet, dass der Zweck die Mittel nicht immer heiligt, dann stellt er imho den Datenschutz sehr wohl über die Unversehrtheit der Kinder. Es ist durchaus eine Frage der Verhältnismässigkeit in meinen Augen.


    Ich finde nur manche Argumente dennoch traurig. Erst wird auf den Datenschutz abgehoben. Dann stellt sich heraus, dass nicht einmal die Datenschutzbeauftragten etwas an der Aktion auszusetzen hatten. Dann wird auf einmal die rechtliche Zulässigkeit der Aktion in Frage gestellt. Ich bin gespannt, wie argumentiert wird, sollte das Ansinnen von Dr. Vetter abgelehnt werden.

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    Original geschrieben von speakers
    Wie gesagt ich finde es richtig, dass gegen Kinderpornographie vorgegangen wird. Ob es aber zweckdienlich ist, Methoden wie den Pranger aus Zeiten des Mittelalters i.V.m. dem Internet anzuwenden, möchte ich bezweifeln.


    Der einzige, der an den Pranger geliefert wurde, war der Pädophile, der im Beitrag gezeigt wurde. Wenn es Nachbarn gibt oder Menschen, die das Haus kennen, dann wissen die auch, wer das war. Das aber liegt mehr am sensationsgeilen Fernsehen als an den Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft.


    @ DaFunk: zum Thema rechtlich bedenklich / datenschutztechnisch i.O. und der von Dir angebrachten Folter...nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.


    Und zum guten Dr. Vetter: die juristische Seite seiner Einlassung kann ich nicht beurteilen. Das werden dann wohl Gerichte tun müssen. Mit dieser Einlassung ist aber auch noch nicht gesagt, ob er auch Recht hat oder nicht. Das ist aber auch gar nicht der Punkt. Nur: auf der einen Seite anzuprangern, wie hier mit dem Datenschutz umgegangen wird und auf der anderen Seite, im Internet öffentlich bekannt zu machen, bei welchen Unternehmen er Kreditkartenkunde ist, das passt für mich nicht zusammen. So jemanden kann ich nicht wirklich ernst nehmen.