Beiträge von Erik Meijer

    Gut. Gehen wir den Fall weiter. Du hast die Abrechnung nicht bekommen. Ausgerechnet die eine. Natürlich. Meine Kunden bekommen auch immer erst die Androhung der Kontokündigung, erste und zweite Mahnung sind bei denen nie angekommen. ;)


    Aber gehen wir mal davon aus, Du hast die Abrechnung nicht bekommen. Dann hattest Du irgendwann eine Belastung im Kontoauszug, die Dir spanisch vorkommen dürfte. Dann kannst Du immer noch eine Kopie der Abrechnung anfordern. Und sollte aus irgendwelchen Gründen auch das unterblieben sein, dann kann es dazu kommen, dass Dein PC beschlagnahmt wird. Und bitte: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer derartigen Kette von Unwahrscheinlichkeiten kommt? Klar kann man das nicht ganz ausschliessen. Dann wird sich aber ja auch herausstellen, ob Du entsprechendes Material auf dem Rechner hast / hattest oder nicht. Wenn nicht, dann bist Du zwar kurzzeitig falsch verdächtigt worden, aber "Opfer"? Opfer, das sind die Kinder auf den Bildern!


    Im übrigen: falsche Verdächtigungen gibt es auch bei den althergebrachten Ermittlungsmethoden.

    Es macht doch keinen Sinn, jetzt 25 Millionen unwahrscheinliche eventuelle Ausnahmefälle zu konsturieren, nur um die Kritik aufrecht erhalten zu können. Allmählich wirds abenteuerlich.


    Abschnitt 1)


    Familie xy wird ja dann irgendwann mal eine Kreditkartenabrechnung erhalten haben, mit der sie nichts anfangen kann. Dementsprechend dürfte sie da längst widersprochen haben. Jedenfalls kann man davon ausgehen, dass man so ne Kartenabrechnung nicht ungeprüft durchwinkt. Insofern dürfte Familie xy überhaupt nicht belangt / näher untersucht werden, wenn sie damit gar nichst zu tun hat. Denn dann ist die Zahlung beim Kreditkartenunternehmen längst storniert und die Familie taucht im Datensatz überhaupt nicht mehr auf.


    Ja, sicher, jetzt könnte man die Frage stellen, was passiert, wenn der Postbote ausgerechnet die eine Abrechnung, die die fragliche Abbuchung enthält, nicht zugestellt hat und man somit gar keine Möglichkeit hatte, das ganze zu überprüfen. Aber das willst Du jetzt nicht wirklich auch noch als Argument verwenden oder?


    Abschnitt 2)


    Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die Daten werden doch maschinell geprüft und selektiert und nicht manuell.



    Zur Frage der Rückwärtsselektion auch noch eine Anmerkung. Wenn die Gelder ins Ausland geflossen sind - so habe ich die Berichte jedenfalls verstanden - dann ist eine Rückwärtsselektion gar nicht mehr so einfach, wie hier vielfach erwähnt, zumal die Gelder ja als "Pool" von den Kartenunternehmen weitergeleitet werden und nicht als einzeln rückverfolgbare Summen.


    @hj


    Dein Zitat

    Zitat

    Du kommst heim, Deine Wohnung ist ausgeräumt, Konten gesperrt. Was dann? Du bist unschuldig, bekommst nach 2 Jahren Ermittlung Deine Sachen zurück, bist Deinen Job los, Deine Wohnung

    halte ich zwar einerseits für eomotional nachvollziehbar, aber dennoch für falsch. Ganz so schnell geht es ja nun auch nicht. Es sitzen ja nun jetzt auch nicht von jetzt auf gleich 322 Verdächtige auf der Straße und haben ihren Job verloren.


    Dass bei einem fälschlichen Verdacht dennoch immer ein Makel haften bleibt, das ist sicherlich so, ja.


    Aber die Frage ist: was sollen Ermittler denn Eures Erachtens tun? Wie soll man an die ganzen Daten denn herankommen? Wenn man des Anbieters schon nicht habhaft werden kann, dann muss man wenigstens versuchen, den Konsumentensumpf trocken zu legen. A) weil das nicht minder kriminell und ekelhaft ist und b) weil weniger Konsumenten auf Dauer auch das Geschäft kaputt machen.

    Zitat

    Original geschrieben von speakers
    Gerade beim Verwendunzweck schreibt doch jeder was er möchte.


    Bei einer Kreditkarte hast Du als Zahlungspflichtiger überhaupt keinen Einfluß auf die Angabe des Verwendungszweckes, der wird vom System generiert.


    Zitat

    Dafür war der Zahlungsverkehr auf Eckdaten wie Zeitpunkt und Summe überprüft worden.


    Das schliesst nicht aus, dass es noch weitere Kriterien gab. In aller Regel legen Ermittlungsbehörden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht immer alle Kriterien offen, die sie benutzt haben.

    wenn ich den Bericht richtig verstanden habe, dann war die Bereitstellung der Daten zunächst nur mehr oder weniger freiwillig. Aber mit dem Hinweis versehen, dass es auch nicht freiwillig geht (ist halt nur aufwändiger) und ggfs. sogar gegen die Institute ermittelt werden könnte wegen Behinderung der Ermittlungen etc. pp. Scheint mir Standard zu sein, denn wenn wir von Ermittlungsbehörden wegen einer Straftat angeschrieben werden mit der Bitte um Übermittlung von Daten, dann sind die Schreiben ähnlich aufgebaut.


    Die Alkoholkontrollen sind sicherlich mit der hier durchgeführten Fahndung nicht vergleichbar. Aber nehmen wir an, es veursacht jemand mit einem silbernen Audi A 3 mit Duisburger Kennzeichen einen Unfall und flüchtet, dann stehen zunächst mal auch alle Duisburger Besitzer eines Audi A 3 im Verdacht, unabhängig von der tatsächlichen Beteiligung.

    Zitat

    Original geschrieben von speakers
    Ja, schade! Aber wie bereits mehrfach in diesem Thread erwähnt, sind nicht alle KK-Inhaber automatisch auch Konsumenten von Kinderpornographie. Man hat Konsumenten von Kinderpornographie zu bekämpfen nicht aber jeden potentiellen Kosumenten eines x-beliebigen Films.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es aber doch bei den untersuchten Buchungen um einen Bezahldienst für eine Kinderpornoseite oder nicht? Insofern ist es ja nun eben nicht x-beliebig, sondern sehr zielgerichtet, was hier passiert ist.


    Ob es nun Kinderpornographie ist oder was auch immer, das eigentliche Thema dieser Diskussion ist ja der Datenschutz. Der - zumindest so wie man liest, auch von den entsprechenden Beauftragten, die nun weiss Gott nicht im Verdacht stehen, obrigkeitshörig zu sein - scheint ja hier eben nicht mit Füssen getreten worden zu sein. Die Daten - bis auf die 322 Buchungen - sind komplett bei den Banken geblieben.


    Ist nicht eigentlich auch eine Aufforderung der Bevölkerung zur Abgabe von Speichelproben so etwas ähnliches, wie das, was hier passiert bzw. zumindest moniert wird? Da habe ich noch nie jemanden hier schreien hören oder auch sonst in einer Diskussion den Ruf nach dem Datenschutz vernommen. Aber da werde ich ja alleine dadurch verdächtig, dass ich nicht erscheine. Auch wenn die Abgabe freiwillig ist. Sobald aber es um irgendwelche Aktionen geht, die sich im Internet abspielen, ist das Geschrei immer groß. Ich kann die Unterscheidung nicht wirklich nachvollziehen.

    Zitat

    Original geschrieben von speakers
    Zunächst sollte festgestellt werden, dass "falsch" kein Argument ist, sondern ein Eindruck.


    Zitat

    Der Kern der Frage, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde zielt jedoch auf die Vorgehensweise ab - und die ist hier zweifelsfrei grundsätzlich falsch.


    sorry, fürs doppelt posten, aber die Vorlage konnte ich mir nicht entgehen lassen. Ich fänds ganz schön, wenn man Aussagen, die man anderen gegenüber trifft, auch für die eigene Wortwahl als Grundlage nehmen würde. Oder ist "falsch" nur bei mir kein Argument? ;)

    Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Wie kommst du denn darauf? Im Spiegelartikel kann man dazu nichts finden.


    Dass die Datenschutzbeauftragten nichts zu meckernhaben, das findet sich im Spiegel-Artikel. Im Radio (Antenne Düsseldorf) war eben ein Interview mit ich meine einer/einem Datenschutzbeauftragten in NRW. Dieser hat die Zulässigkeit der Aktion auch noch einmal bestätigt. Er hat da auch irgendwelche Paragraphen zu erwähnt, allerdings habe ich die so schnell nicht notieren können.


    Die Banken haben m.E. nicht rechtswidrig gehandelt. Nach dem, was ich von unseren internen Abläufen und Anfragen so mitbekomme, sind die Banken verpflichtet, bei begründetem Verdacht Daten zu liefern. Natürlich ist der Begriff "begründeter Verdacht" ein sehr dehnbarer, aber eine Widerspruchsmöglichkeit der Banken sehe ich imho nicht.


    Wenn eine Anfrage vor allen Dingen so konkret begrenzt ist, so klar zielgerichtet, dann finde ich es auch vollkommen in Ordnung. Etwas anderes wäre es für mich gewesen, wenn man pauschal alle Kundendaten verlangt hätte und dann selbst hätte rastern/verfolgen wollen.


    edit: noch eine Ergänzung:


    "Bizer betonte, unzulässig sei eine Massenprüfung von Kreditkarten-Daten dann, wenn die Verdachtslage vage und die Suchkriterien nicht hinreichend konkret sind. Im vorliegenden Fall sei dies aber offenbar nicht der Fall."


    ich denke, das bezieht sich nicht nur auf das Verfahren an sich, sondern auch auf die Vorgehensweise.