Rasterfahndung bei allen Kreditkarten in D wg. Kinderpornographie-rechtens?

  • Zitat

    Original geschrieben von speakers
    Ja, schade! Aber wie bereits mehrfach in diesem Thread erwähnt, sind nicht alle KK-Inhaber automatisch auch Konsumenten von Kinderpornographie.


    Das ist mir schon klar. Aber darf dann z.B. auch die Polizei http://www.dasoertliche.de nicht benutzen, wenn sie wissen welche Telefonnummer ohne Vorwahl der Täter hatte, nur weil bei der Datenbankabfrage die Rufnummern aller XX Millionen deutschen Telefonanschlüsse durchlaufen werden?Stehen deswegen alle deutschen Teleefonbesitzer gleich unter Generalverdacht?


    Aber was solls, wenn die Polizei eine allgemeine Verkehrskontrolle macht und zufällig Personen auf Alkohol und Drogenkonsum am steuer prüft: Steht dann etwa in der Zeitung "XX Millionen unter Generalverdacht auf Drogenkonsum! Uneingeschränkte Polizeirazzia auf Deutschlands Straßen!" Und auch hier kann man sagen, nicht alle XX Millionen Führerscheininhaber sind Drogenabhängig, was soll der Generalverdacht auf alle Deutschen Autofahrer, es wurden in der Nacht ja nur lächerlichen 5 Personen der Führerschein geknipst....


    Aber ich bin trotzdem dafür das auf den Straßen kontrolliert wird, weil ich überzeugt davon bin, das dies viele Leute davon abhält unter Alkohol zu fahren. Da habe ich auch nix dagegen wenn ich aufgehalten werden und evtl hier unbegründet "unter Verdacht" gerate. Nein, die Polizei tut hier ihren Job, damit ICH ein wenig sicherer sein kann das mir nicht hunderte von Besoffenen auf der Straße entgegenfahren und MICH gefährden.


    Hier liegt ein komplett anderer Sachverhalt vor. Die Personen die hier ermittelt wurden, haben NACHWEISLICH eine Straftat begangen oder standen in irgend einer Weise in Geschäftlichen Beziehungen mit dem Täter! Trotzdem stehen sie dann ersteinmal nur unter Verdacht/bzw sind Zeuge, solange ihnen mehr nachgewiesen werden kann, als diese Zahlung.
    Alle Personen die nie etwas mit diesem einen Konto zu tun hatten waren also davon also garnicht betroffen und kein Mensch hat je ihre Daten zu Gesicht bekommen.


    Zitat


    Man hat Konsumenten von Kinderpornographie zu bekämpfen nicht aber jeden potentiellen Kosumenten eines x-beliebigen Films.


    Wer hat denn behauptet das hier hier um x- beliebige filme geht? Es geht nachweislich um nur verbotenes Material.

  • Habe eben den Bericht zum ersten mal bei "Sat1-Die Nacht" gesehen, und fand das selbst für eine Nachrichtensendung auf den Privaten recht reisserisch. Wie da jedesmal wieder auf´s Neue gezeigt wurde, wie die Polizei die Tür bei diesem Lehrer eingetreten hat.


    Dann wurde natürlich noch der Akte-Reporter benannt und geflimt.


    Bei N-TV war er dann nur noch ein "deutscher Reporter" ;)


    Wird auf jeden Fall schon ziemlich von den Medien gepusht, wobei man Sat1 zu Gute halten muss, auch noch einen Datenschutzbeauftragten zu Worte kommen haben zu lassen.

  • Akte 07 ist halt reisserisch.. deswegen mag ich die Sendung auch, ich steh auf diese Art der Berichterstattung. Auch wenn der Informationsgehalt recht niedrig ist und ich solche Ermittlungen eigentlich nicht gutheiße (solche Razzien von Ermittlungsbehörden sind nichts für die Kamera)... aber gefällt mir halt trotzdem :cool:

  • @webbiler


    das Problem ist, dass man auch anders hätte zum Ziel gelangen können. Die aus datenschutzrechtlicher Sicht "bessere" Vorgehensweise ist nun häufig genug diesem Thread dargelegt worden.


    Wenn Du betrunken mit dem Auto durch die Gegend fährst und die Polizei gegen Dich ermittelt, muss sie deswegen keine bundesweite Rasterfahndung starten...

  • Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    Das ist mir schon klar. Aber darf dann z.B. auch die Polizei http://www.dasoertliche.de nicht benutzen, wenn sie wissen welche Telefonnummer ohne Vorwahl der Täter hatte, nur weil bei der Datenbankabfrage die Rufnummern aller XX Millionen deutschen Telefonanschlüsse durchlaufen werden?Stehen deswegen alle deutschen Teleefonbesitzer gleich unter Generalverdacht?


    Aber was solls, wenn die Polizei eine allgemeine Verkehrskontrolle macht und zufällig Personen auf Alkohol und Drogenkonsum am steuer prüft: Steht dann etwa in der Zeitung "XX Millionen unter Generalverdacht auf Drogenkonsum! Uneingeschränkte Polizeirazzia auf Deutschlands Straßen!" Und auch hier kann man sagen, nicht alle XX Millionen Führerscheininhaber sind Drogenabhängig, was soll der Generalverdacht auf alle Deutschen Autofahrer, es wurden in der Nacht ja nur lächerlichen 5 Personen der Führerschein geknipst....


    Sag mal, was erzählst du denn da? :confused:


    Ich habe unzählige Telefonanschlüsse und habe die Telefonbucheinträge sehr bewusst gesteuert und das konnte ich auch. Jede Telefongesellschaft hat mich gefragt, ob und welche Angaben über mich im Telefonbuch erscheinen dürfen.
    Es ist übrigens sogar selektiv möglich die Rückwärtssuche zu untersagen. Von dieser Möglichkeit habe ich bei allen meinen Anschlüssen Gebrauch gemacht.
    Die von mir jedoch genau zu diesem Zwecke freigegebenen Daten dürfen Polizei, Staatsanwaltschaft, wie auch Gerichte gerne dem Telefonbuch entnehmen.


    Die allgemeine Verkehrskontrolle beruht dagegen auf völlig anderen Rechtsgrundlagen und hat damit einen ganz anderen Stellenwert, als eine Rasterfahndung. Auch eine daraus sich entwickelnde Prüfung auf Drogen und Alkohol hat mit dem vorliegenden Fall rein gar nichts zu tun.



    Die im Rahmen der vorliegenden Aktion ermittelten Personen haben auch nicht nachweislich eine Straftat begangen. Der geneigte Beobachter fängt an dieser Stelle an eine Gefahr der Rasterfahndung zu begreifen. Die ermittelten Personen passen im Moment nur genau in das gesuchte Raster und haben weitere Eingriffe zu erdulden. Der Nachweis einer Straftat wird (oder auch nicht) in einem rechtsstaatlichen Verfahren erbracht.
    Wenn ich bei Ebay den Dampfdrucktopf Emma ersteigere, stehe ich auch in geschäftlicher Verbindung mit dem Verkäufer, obwohl ich nicht seine anderen Produkte (was auch immer das sein mag) erwerbe, diese nicht einmal kenne.
    Ich kann auch nur nochmals betonen, dass in gewissen Bereichen auch der Verdacht bereits äußerst schädlich für das weitere Leben des Betroffenen sein kann. Aus diesem Grunde halte ich auch inhaltlich eher wenig von derart großflächigen Aktionen, selbst wenn in diesem Fall natürlich ein eigentlich gutes Ergebnis erzielt wurde.


    Den Beitrag in Akte 2007 habe ich leider erst gegen Ende bemerkt und daher das genaue Vorgehen bei der Ermittlung wieder nicht erklärt bekommen.
    Ein Zitat aus dem Beschreibungstext zum Bericht kann ich dennoch mit halbwegs schlechtem Gefühl herausgreifen.


    Zitat

    Die Hinweise des AKTE-Reporters waren Grundlage für eine ausgefeilte und umfassende Fahndung, bei der erstmals alle deutschen Kreditkarten nach bestimmten Kriterien unter die Lupe genommen worden sind.


    http://www.sat1.de/ratgeber_ma…en/aktuell/content/18025/

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Jetzt ist mein Post ja doch veröffentlicht :D
    Aber so, wie du geschrieben hast, habe ich deinen vorherigen Beitrag ja doch richtig verstanden :top:
    Was ich sagen wollte: Wenn es möglich ist, verbrannte, mechanisch zerstörte etc. Festplatten wiederherzustellen (wenn auch nicht immer...) glaube ich nicht, dass eine noch so gute Verschlüsselung lange Stand halten würde...


    Die Schwachstelle an jeder Verschlüsslung ist das Passwort, benutzt man dort ein ordentliches, ist es umöglich eine gute Verschlüssung in unter 100J zu knacken.


    http://www.metaner.de/1pw/brute-force.html

  • Zitat

    Die Schwachstelle an jeder Verschlüsslung ist das Passwort, benutzt man dort ein ordentliches, ist es umöglich eine gute Verschlüssung in unter 100J zu knacken.


    Man mag ja von Geheimdiensten halten was man will, aber nicht um sonst gibt es gewisse Verschlüsselungsgrößen, die in einigen EU Ländern nicht überschritten werden dürfen. Habt ihr euch noch nie gefragt, wieso die Verbindung zur Bank nur 128 bit verschlüsselt ist?


    Lest mal, was die NSA so betreibt und das ohne mit 23 und Paranoia zu antworten. :D

  • Ich frage mich bei der ganzen Sache auch, ob nicht ein richterlich Beschluß o.ä. notwenidig gewesen müßte, damit die Banken die Daten rausrücken dürfen oder reicht da schon ne Eingebung der Staatsanwaltschaft?


    Zum Akte-Bericht: Der Staatsanwalt und der Polizist waren ja wohl mal mehr als nur mediengeil, oder kam nur mir das so vor?

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • wenn ich den Bericht richtig verstanden habe, dann war die Bereitstellung der Daten zunächst nur mehr oder weniger freiwillig. Aber mit dem Hinweis versehen, dass es auch nicht freiwillig geht (ist halt nur aufwändiger) und ggfs. sogar gegen die Institute ermittelt werden könnte wegen Behinderung der Ermittlungen etc. pp. Scheint mir Standard zu sein, denn wenn wir von Ermittlungsbehörden wegen einer Straftat angeschrieben werden mit der Bitte um Übermittlung von Daten, dann sind die Schreiben ähnlich aufgebaut.


    Die Alkoholkontrollen sind sicherlich mit der hier durchgeführten Fahndung nicht vergleichbar. Aber nehmen wir an, es veursacht jemand mit einem silbernen Audi A 3 mit Duisburger Kennzeichen einen Unfall und flüchtet, dann stehen zunächst mal auch alle Duisburger Besitzer eines Audi A 3 im Verdacht, unabhängig von der tatsächlichen Beteiligung.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Hallo,


    Ich glaube, die meisten haben den Kern der Problematik nicht erkannt.


    Im vorliegenden Fall waren es wohl einigermaßen konkrete Daten, die zu einer "überschaubaren" Treffermenge geführt haben.


    Aber nehmen wir mal folgenden Fall: Es gibt legale Porno-Sites im Internet. Stellt euch mal vor, so ein Anbieter hat nun *auch* illegales Material auf einer *anderen* Website. Und der Betrag für die illegeale Site ist durch irgendwelche Umstände (Zeitraum wöchentlich/monatlich) gleich hoch wie für legales Material. Dann wird eine solche Suche nach Buchungen von zum Beispiel 19.99 Euro bei Anbieter XY eine größere Treffermenge ergeben. Du kommst heim, Deine Wohnung ist ausgeräumt, Konten gesperrt. Was dann? Du bist unschuldig, bekommst nach 2 Jahren Ermittlung Deine Sachen zurück, bist Deinen Job los, Deine Wohnung, etc...


    Hoffentlich kann dann über eine Rückwärtssuche bei allen städtichen Bauämtern ermittelt werden unter welcher Brücke Du gerade schläfst..


    Hans-Jürgen

    kpadinfo - Neues und Interessantes aus der Welt der Einzelportionssysteme

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!