ZitatOriginal geschrieben von Mephisto
Tja, da stell ich dann einfach nochmal meine Frage in den Raum: warum nicht einfach besagtes Konto unter die Lupe nehmen und die Zahlungseingänge zurückverfolgen? Wär' doch a) einfacher b) effizienter unc c) wesentlich unbedenklicher gewesen, als 22.000.000 accounts zu screenen...
Weil möglicherweise die Gelder en bloc von den Kreditkartengesellschaften weitergeleitet werden und somit eine Rückwärts-Einzelverfolgung doch gar nicht so einfach ist.
Habt Ihr wirklich den Verdacht / die Befürchtung, dass da mehr hintersteckt? Aber was? Was sollten die Strafverfolgungsbehörden mit einem solchen Wust von Daten anfangen können? Mit welchem Ziel?
Den sie übrigens gar nicht zu sehen bekommen haben. Die Überprüfung haben die Banken / Kartengesellschaften vorgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat lediglich die 322 Daten erhalten. Die 22 Mio. Accounts mit den dazugehörigen Daten kannten die Banken wohl auch vorher schon und kennen sie auch weiterhin.
mannesmann: rechtswidrig war das ganze wohl nicht, wenn man die Meldungen liest. Selbst die Datenschutzbeauftragten haben nichts zu meckern. Eher waren die Banken sogar in der Pflicht zu liefern.