ZitatOriginal geschrieben von speakers
Gerade beim Verwendunzweck schreibt doch jeder was er möchte.
Bei einer Kreditkarte hast Du als Zahlungspflichtiger überhaupt keinen Einfluß auf die Angabe des Verwendungszweckes, der wird vom System generiert.
ZitatDafür war der Zahlungsverkehr auf Eckdaten wie Zeitpunkt und Summe überprüft worden.
Das schliesst nicht aus, dass es noch weitere Kriterien gab. In aller Regel legen Ermittlungsbehörden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht immer alle Kriterien offen, die sie benutzt haben.