Hallo andi2511,
Du widersprichst Dir in gewisser Weise selbst:
ZitatNur wenn alle Kriterien erfüllt waren, erfolgte eine Weitergabe der entsprechenden Datensätze an das LKA. Eine sich daran anschliessende Hausdurchsuchung geschieht logischerweise mit einem richterlichen Beschluss und der ergeht sicher auch nicht ganz ohne hinreichenden Tatverdacht
Meine Frage war, was *außer* der Kreditkartenrechnung in diesen Fällen als Tatverdacht herangezogen wurde. Die Buchungen waren das Einzige.
Auch wenn es in diesem Fall stichhaltig war, Tatsache ist, dass anhand einer bestimmten Kreditkartenbuchung Hausdurchsuchungen erfolgt sind.
Es gibt genug Zwischenanbieter für Kreditkartenabrechnungen. Was ist, wenn über einen Anbieter "harmlose" und "nicht-harmlose" Dinge abgerechnet werden? Bei manchen Abbuchungskommentaren habe ich lange gerätselt, was das denn für eine Transaktion war, der "Verwendungszweck" ist also im Allgemeinen auch kein sicheres Kriterium. Und wenn ich manchmal meine eigene Kreditkartenabrechnung nicht zuordnen kann, wie soll es dann das BKA?
Hans-Jürgen