Rasterfahndung bei allen Kreditkarten in D wg. Kinderpornographie-rechtens?

  • Die Argumente von Udo Vetter treffen die Problematik sehr gut.


    Er hat die beiden schwerwiegenden Probleme herausgegriffen, die sich bei dieser Aktion ohne Zweifel stellen. Das ist zum einen die fehlende richterliche Anordnung und zum anderen der Anhaltspunkt für einen erhebliche Straftat bzw. Anfangsverdacht.


    Tatsächlich wurde nur das illegale Angebot im Ausland festgestellt und unterstellt, dass es doch in Deutschland auch Kunden geben muß. Wusste man nicht, nahm man aber an und erzeugte den Verdacht, den man für die Maßnahme eigentlich benötigt durch die Maßnahme selbst. Man bedenke den Worst Case, nämlich die Überprüfung aufgrund des bloßen Bestehens eines Angebotes ohne Ergebnis.


    Die sicherlich unzähligen kostenpflichtigen Angebote illegaler Art würden nach dieser Vorgehensweise tatsächlich eine Dauerüberwachung bzw. sehr regelmäßige Prüfung rechtfertigen, sollte das Vorgehen Bestand haben.


    Und eines muß ich noch zu bedenken geben.
    Selbst wenn die Maßnahme aus Sicht der Datenschützer aufgrund der konkreten Durchführung unproblematisch ist, besagt das nichts über deren Rechtmäßigkeit. Es ist auch datenschutzrechtlich unbedenklich einen erwiesenen Täter bei der Vernehmung zu foltern. Dennoch bestehen ganz erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit.


    Problematisch bei dieser Argumentation ist allerdings der schwammige bzw. weite Anwendungsbereich von §98a StPO. Der Straftatenkatalog ist nicht abschließend, sondern über das GVG erweitert. Die Ermittlung der Erfolgsaussichten anderer Vorgehensweisen wird die Aussage der Ermittlungsbehörde herangezogen usw.
    Auch der Begriff "Gefahr im Verzug" ist sehr auslegungsbedürftig.


    Alles in allem gut argumentiert, wobei der Ausgang dennoch ungewiß bleibt.



    Zum Abschluß noch ein kleiner Artikel rund um die Rasterfahndung und der Rolle der Datenschutzbeauftragten:
    http://www.forum-recht-online.…2/202warntjen_kissler.htm

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  • Erfolg bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Thailand


    Oben ein weiterer Link zu dem Thema. Diesen hatte ich auch heute Vormittag entdeckt und auch die Vermutung, dass evtl. ein Zusammenhang besteht. Wenn ich hier lese, dass die Fahndung angeblich bereits seit September begonnen hat, würde ein ggf. bestehender Zusammhang auch die Razzia in Deutschland in einem anderen Licht erscheinen lassen.


    Dennoch muss man feststellen, dass diese Meldung 2006 an mir jedenfalls vorbeigegangen ist, weil sie mich zumindest nicht direkt persönlich betrifft. Ohne hier die Vorgehensweise im Detail zu kennen, empfinde ich die Presseitteilung qualitativ sehr viel besser. Hier wird vor Ort ein Täterkreis getroffen und insbesondere den Kindern geholfen. Dies würde ich als Fahndungserfolg werten - eindeutig. Hier spreche ich auch meinen Respekt den beteiligten Fahndern aus.


    Dennoch bleibe ich dabei, dass diese sog. Operation Mikado mich sehr bedenklich stimmt was den Datenschutz betrifft. Ich hoffe jedenfalls, dass niemand falsch verdächtigt wurde - weil das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dessen Ende wäre.

  • Zitat

    Original geschrieben von speakers
    Wie gesagt ich finde es richtig, dass gegen Kinderpornographie vorgegangen wird. Ob es aber zweckdienlich ist, Methoden wie den Pranger aus Zeiten des Mittelalters i.V.m. dem Internet anzuwenden, möchte ich bezweifeln.


    Der einzige, der an den Pranger geliefert wurde, war der Pädophile, der im Beitrag gezeigt wurde. Wenn es Nachbarn gibt oder Menschen, die das Haus kennen, dann wissen die auch, wer das war. Das aber liegt mehr am sensationsgeilen Fernsehen als an den Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft.


    @ DaFunk: zum Thema rechtlich bedenklich / datenschutztechnisch i.O. und der von Dir angebrachten Folter...nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.


    Und zum guten Dr. Vetter: die juristische Seite seiner Einlassung kann ich nicht beurteilen. Das werden dann wohl Gerichte tun müssen. Mit dieser Einlassung ist aber auch noch nicht gesagt, ob er auch Recht hat oder nicht. Das ist aber auch gar nicht der Punkt. Nur: auf der einen Seite anzuprangern, wie hier mit dem Datenschutz umgegangen wird und auf der anderen Seite, im Internet öffentlich bekannt zu machen, bei welchen Unternehmen er Kreditkartenkunde ist, das passt für mich nicht zusammen. So jemanden kann ich nicht wirklich ernst nehmen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer


    @ DaFunk: zum Thema rechtlich bedenklich / datenschutztechnisch i.O. und der von Dir angebrachten Folter...nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.



    Ich habe lange darüber nachgedacht, ob ich dieses Beispiel bringen soll. Letztendlich habe ich mich dafür entschieden, weil dieser Fall für jeden offensichtlich den Datenschutz nicht tangiert, dennoch eine rechtswidrige Handlung beinhaltet, die von einer Behörde durchgeführt wurde, ohne auf eine Ermächtigung gestützt zu sein.


    Die Grundaussage dahinter ist aber doch klar. Auch wenn die Überprüfung aus Sicht der Datenschützer in Ordnung ist, sagt dies rein gar nichts über die Rechtmäßigkeit aufgrund anderer Gesichtspunkte aus.




    Zur Aktion von Udo Vetter kann ich nur noch anmerken, dass ein deutlicher Unterschied besteht, ob er aufgrund eigener Entscheidung Teile seiner Daten veröffentlicht, oder ob ein Zugriff auf seine Daten von Außen geschieht.

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  • Ich finde das Verhalten der Kreditkartenunternehmen sehr unverständlich, -nämlich dass diese Aufgrund einer unverbindlichen Anfrage der Ermittlungsbehörden tätig wurden und die angesuchten Daten ihrer Kunden ohne Weiteres an die Behörden übermittelt haben.


    Stelle mir die normale Vorgehensweise so vor dass die Staatsanwaltschaft einen unabhängigen Richter finden muss der unter Abwägung der Umstände entscheidet ob ein derartiger Eingriff in ein verfassungsrechtlich geschützten Berreich, -ähnlich wie bei Hausdurchsuchungen, Verhängung der U-Haft,etc, gerechtfertigt ist, und dem Antrag des Staatsanwaltes stattgibt oder nicht.


    Der Staatsanwalt hat in diesem Fall anscheinend diesen Weg umgangen und dachte -Fragen kostet nix-, wenn die Kreditkartenunternehmen die Informationen nicht freiwillig herausgeben, kann er immer noch versuchen einen Richter zu finden der die KK-Unternehmen durch einen Beschluss veranlasst es zu machen.


    Die KK-Unternehmen haben hier ihre Kunden, von denen Sie leben "verraten und verkauft". -Ich rede nicht von den 322 Kriminellen die man durch diese Aktion herausforschen konnte sondern von den 22 mio Bürgern die nichts mit dieser Causa zu tun hatten.-


    Ich finde der Zweck heilligt nicht immer alle Mittel, und ein Kreditkartenunternehmen dem die Kunden Ihre Daten, etc. anvertrauen, sollte nicht eigenmächtig entscheiden dürfen ob er diese Daten an Dritte weitergibt oder nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von lorant43
    Der Staatsanwalt hat in diesem Fall anscheinend diesen Weg umgangen und dachte -Fragen kostet nix-, wenn die Kreditkartenunternehmen die Informationen nicht freiwillig herausgeben, kann er immer noch versuchen einen Richter zu finden der die KK-Unternehmen durch einen Beschluss veranlasst es zu machen.


    Mit einem richterlichen Beschluss wäre es wohl nichts geworden, weil man dafür zumindest einen Anfangsverdacht braucht, und die Tatsache eine oder mehrere Kreditkarten zu besitzen macht niemanden zu einem potetiellen Bezieher von Kinderpornografie. Einen richterlichen Beschluss hätten sie nie und nimmer bekommen.


    Geschickt gewählt hat die Staatsanwaltschaft die Operation insofern, da bei Kinderpornografie fast wie bei Mord und Totschlag die Bevölkerung für deren Aufklärung fast alles zulässt.


    Wenn es bei der Aktion nicht um Kinderpornografie sondern um irgendwelchen Betrug gegangen wäre, hätten sowohl Datenschützer, als auch breite Bevölkerungsschichten wie auch bestimmte Parteien, z.B. die FDP schon lange aufgeschrien.

  • Zitat

    Mit einem richterlichen Beschluss wäre es wohl nichts geworden, weil man dafür zumindest einen Anfangsverdacht braucht, und die Tatsache eine oder mehrere Kreditkarten zu besitzen macht niemanden zu einem potetiellen Bezieher von Kinderpornografie. Einen richterlichen Beschluss hätten sie nie und nimmer bekommen.


    Das stimmt genau und es ist gut so. Die Gewaltentrennung in drei voneinander unabhängige Instanzen hat eben seine Gründe.


    Den Anfangsverdacht hat die Staatsanwaltschaft durch diese Aktion erst geschaffen.
    Dass Sie angenommen hat dass es in Deutschland ebenfalls Kunden dieser illegalen Webseite geben könnte ist aus den Fingern gesogen(hier traf es "zufällig" zu) und berechtigt den Staatsanwalt nicht ein Grundrecht auszuhebeln und den vorgesehenen Rechtsweg zu umgehen.


    Wenn ein Staatsanwalt sich nicht an Gestetze hält, -diese Umgeht-, was soll mann dann noch von einem Normalbürger erwarten ?


    Ich frage mich ob diese Aktion geheim geblieben wäre, wenn die Datenabfrage ergeben hätte dass kein einziger deutscher Kreditkartenbesitzer Geld an den genannten Webseitenbetreiber überwiesen hat.
    In diesem Fall hätten sich weder die Staatsanwaltschaft noch Landespolitiker profillieren können...

  • Ich bin erschüttert !


    Hier stellen einige die persönliche Freiheit, die informelle Selbstbestimmung und Ihren puren Egoismus über den Schutz von KINDLICHEM LEBEN ! :( Diese Personen können keine Kinder haben, anders kann man diese Aussagen nicht interpretieren ! Ich kann mich da einfach nicht zurückhalten. :mad:


    So, jetzt gelobe ich Besserung und werden den Thread nicht mehr besuchen !

  • VFBler: Irgendwie habe ich den Eindruck, du willst das einfach nicht verstehen. Jeder hat hier eindeutig zu verstehen gegeben, daß jedes einzelne Leben schützenswert ist!
    Aber die Art und Weise wie hier mit den persönlichen und ebenfalls schützenswerten Daten umgegangen wird, das Rechtsgrundsätze unserer Demokratie mit Füssen (Staatsanwalt und Banken haben keinen richterlichen Beschluß) getreten werden, wie verblendet Politiker durch die emotionstreibenden Medien sind, ist ebenfalls nicht länger hinnehmbar und einzig darum geht es hier.


    Es stellt keiner "persönliche Freiheit, die informelle Selbstbestimmung und Ihren puren Egoismus über den Schutz von KINDLICHEM LEBEN !". Der Tenor war doch allgemein, daß der Staatsanwalt sich alles notwendige rechtmäßig hätte besorgen müssen und somit international wohl viel mehr erreicht hätte wie jetzt bei einem kleinen auf Deutschland beschränkten nicht-gesetzeskonformen Zugriff.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat

    Original geschrieben von lorant43
    ....Den Anfangsverdacht hat die Staatsanwaltschaft durch diese Aktion erst geschaffen.
    Dass Sie angenommen hat dass es in Deutschland ebenfalls Kunden dieser illegalen Webseite geben könnte ist aus den Fingern gesogen(hier traf es "zufällig" zu)...


    Wenn ich der Argumentation folge, müsste ja auch jede Radarfalle illegal sein. Auch da nimmt z.B. die Polizei an, dass es Autofahrer geben könnte, die sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten (trifft dann bei den Messungen auch "zufällig" zu). Müssen jetzt auch alle x Millionen Autofahrer aufschreien, da sie ja ebenfalls unter Generalverdacht gestellt werden?


    Gruß


    Pitter

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