man sollte Garantiebedingungen immer genau durchlesen, wie ich festgestellt habe... 40 % Eigenbeteiligung auf Materialkosten ab gewisser Laufleistung. Nun gut, wer vorher liest ist klüger, empfehl ich meinen Kunden ja auch immer *grummel*
Aber die Frage, die sich mir dennoch stellt...falls es hier Auto- und Rechtsexperten gibt: Dichtungsringe im Getriebe fallen lt. erster telefonischer Auskunft meiner Werkstatt nicht unter die Garantie?
Wortlaut der Garantiebedingungen: "im Umfang enthalten .... Getriebegehäuse und alle Innenteile einschliesslich Drehmomentwandler"...da gehört doch imho dann wohl auch ein Dichtungsring o.ä. zu?
unter Ausschluß finden sich zwar "Dichtungen und Dichtungsmanschetten". andererseits aber heisst es einen Absatz weiter: "Tritt ein garantiepflichtiger Schaden ein, umfasst die Garantieleistung auch Wellendichtringe, Dichtungen, Dichtungsmanschetten"... ja watt denn nu? Was ist denn nun ein garantiepflichtiger Schaden? Einer, der zwar nicht durch eine kaputte Dichtung verursacht wird, aber wo die Dichtungen mit ausgetauscht werden müssen?
Nähere Aussage der Werkstatt ist noch unklar, da sie erst das Getriebe auseinandernehmen müssen...aber da wollen sie vorher von mir eine Kostenübernahme zugesagt haben...nur: bin ich jeck? Ohne zu wissen, was dann evtl. auf mich zukommt?
Watt mach ich denn jetzt? Ich mein, reparieren lassen muss ich den Wagen ja so oder so, ich brauch das Auto (Skoda Octavia Kombi Bj. 2001, gebraucht gekauft am 18.03.05 - Gebrauchtwagengarantie). Bei einer Dichtung zieht ja vermutlich nicht die Gewährleistung oder? *grübel*
Wenn jemand so einen ähnlichen Fall schonmal hatte oder Ahnung, was hier sinnvoll ist wäre ein entsprechendes Posting schön. Versuche zwar auch schon via ADAC Unterstützung zu bekommen, aber da durchzukommen ist nicht ganz einfach...