ich würde ja jetzt mal ne Mautbrücke vermuten.
Beiträge von Erik Meijer
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Original geschrieben von AdministratorDr
Wieso? Möchtest du gerne als Exempel für Raubkopierer statuiert wird? Nur weil man damit andere abschreckt? Kannst dich ja gerne freiwillig melden
Naja, sagen wir so, wenn ich selbiges tun würde, dürfte ich mich zumindest nicht beschweren...manchmal ist so ein Exempel gar nicht so verkehrt.
Was die Begründung angeht: Printus Beitrag gibt meine Meinung hierzu ganz gut wieder, wobei es bei mir noch nicht mal der Kostenaspekt ist, der zu meiner Meinung führt genausowenig wie sein Status als Asylbewerber. Wenn er sich normal benommen hätte er gerne Asyl bekommen können. So aber nicht. Die Taten an sich, die er sich hier geleistet hat, disqualifizieren ihn für einen Aufenthalt hier. Mordaufruf und Haßpredigten. So jemand hat einfach kein Asyl zu erhalten.
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Original geschrieben von AdministratorDr Meiner Meinung wollten die lediglich ein Exempel statuieren.
Selbst wenn es nur dass gewesen wäre: es wäre auch dann genau die richtige Entscheidung gewesen.
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stell Dich vor die nächstbeste Filiale von denen...
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Die Postbank erhöht übrigens die Einkommensgrenze für kostenlose Konten auf € 1.250 zum 01.11.2004.
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frag mich nicht genau wann, aber die verjähren. Wenn Du dann aber ne Ratenvereinbarung mit denen getroffen hast werden solche Meldungen auch als "erledigt" gekennzeichnet. Mahnungen allerdings kommen nicht in die Schufa.
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Re: Re: Durchführung der Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung für Kinderlose?
ZitatOriginal geschrieben von muli denn es gibt genug unfreiwillig kinderlose Personen, die von der Belastung ebenfalls betroffen sind.
Gruß
muli
die im übrigen sowieso schon höhere Steuern zahlen...
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Zitat
Original geschrieben von Martyn Manchmal geht doch nichts über Real-Life...

Real-was? Neue Eigenmarke der realkette? Seltsam

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Weil PIN für den Händler teurer ist als das ELV-Verfahren. Steckt mehr Aufwand dahinter. Aber letztlich weniger Schadensfälle. Ich als Unternehmer, der ja das Risiko dann trägt würde doch lieber das PIN-Verfahren nehmen...
Der nachweis einer Kamera ist nicht absolut einfach, aber zumindest bei uns werden die GAs einmal täglich kontrolliert auf Rückstände von Klebestreifen o.ä. Denn die Geräte hinterlassen Spuren und soviel Mühe, die zu verwischen machen sich die Täter oft nicht.
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Re: Re: Re: Re: Bankkundin haftet nach ec-Karten-Diebstahl wegen grober Fahrlässigkeit
ZitatWidersprichst du dir da nicht irgendwie selbst?
Nein, warum? Die PIN ist kein Gerät, auf das die Bank nach Erstellung und Mitteilung an den Kunden noch irgendeinen Einfluß hat. Ich als Kunde habe da aber sehr wohl Einfluß drauf, das Eingabefeld abzudecken, die nirgends zu notieren (z.B. als Geburtsdatum verschlüsselt, ganz "toller" Trick...) etc.
Kameras und aufgesetzte Eingabeschlitze zum Auslesen des Magnetstreifens lassen sich übrigens nachweisen. Stellt die Bank das fest, geht eine Anzeige an die Polizei und damit ist das dann registriert, dass da ggfs. ein entsprechendes Gerät war. Da kann sich die Bank dann nicht rausreden. Und da bei jeder Abhebung auch aufgezeichnet wird, an welchem Automaten zu welcher Uhrzeit Geld abgehoben wird, kann man die Daten dann ja sehr einfach miteinander abgleichen. Entweder war da eben eine Kamera oder nicht. Auch wenn diese Form des Ausspähens zunimmt und man unbedingt aufpassen sollte, ob auf einmal ein Prospektständer da ist wo vorher nie einer war z.B., ist noch lange nicht an jedem Automaten eine Kamera installiert gewesen.
Ich will gar nicht abstreiten, dass es auch diese Fälle des ec-Karten-Mißtbrauches gibt und dass diese Form auch zunimmt. Aber in der deutlichen Mehrzahl der Fälle ist der Umgang mit PIN einfach nur sorglos.