Beiträge von Erik Meijer

    Re: Re: Bankkundin haftet nach ec-Karten-Diebstahl wegen grober Fahrlässigkeit


    Zitat

    Original geschrieben von chung77



    so stünde doch demnach aussage, gegen aussage und dann im zweifelsfall für die bank???


    Die Regel heisst "im Zweifel für den Angeklagten" und nicht "im Zweifel für den Kunden"...da die Frau gegen die Bank geklagt hat, ist dem Grundsatz "in dubio pro reo" Genüge getan. Und wenn die Frau die Karte 24 Stunden nach Diebstahl immer noch nicht gesperrt hat, sorry, aber dann glaube ich dieser Frau das nicht, dass die PIN nicht doch irgendwo notiert wird, wenn vielleicht auch ganz ganz toll und sicher verschlüsselt...


    Im übrigen bleibt der Kunde nicht immer auf dem Schaden sitzen. Nach Sperre zahlt ohnehin die Bank. Und in Fällen, in denen die PIN über Kamera ausspioniert wurde, muss auch die Bank zahlen, weil sie für ihre Geräte verantwortlich ist. War bei ner Sparkasse im Pott meine ich vor nicht allzulanger Zeit der Fall.


    Insofern ist man nicht immer der Schuldige. Kommt mir bei manchen Einträgen so vor, als solle die Bank zum Hauptschuldigen gemacht werden. Nur: warum soll die Bank für etwas haften, was sie nicht zu verantworten hat? PIN-Aufbewahrung und sorgfältiger Umgang mit der PIN z.B. der Eingabe ist nicht mehr im Einflußbereich der Bank.

    Zitat

    Original geschrieben von katinkamaus
    Am Ende macht man vielleicht ein paar Euro gut, die den ganzen Bank-Wechsel-Stress imho gar nicht wert sind, und solche super Konditionen bleiben doch eh nicht lange bestehen, weil sie sich anscheinend nur kurzzeitig für eine Bank rentieren. ;)


    Die rentieren sich für die Bank nur dann, wenn sie Dich langfristig dann als Kunden gewinnen. Und das schaffen sie nur, wenn auch der "Rest" des Paketes stimmt, sprich langfristig gute Angebote, gute Beratung und guter Service. Klar, "Zinshopper", die immer nur die kurzfristigen Angebote abgreifen machen kurzfristig immer tolle Geschäfte, die wirds auch immer wieder geben, aber die begreifen nicht, dass das keine strukturierte Vermögensanlage ist, mit der sich letztendlich noch mehr Geld verdienen lässt. Und zwar sowohl für den Kunden als auch für die Bank. Das sind die einzig guten Geschäfte, von denen beide Seiten etwas haben. Und zwar langfristig.

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    Original geschrieben von Skyliner
    Und genau das ist z.B. bei meiner Bank sehr schwierig.
    Der Geldautomat steht in einem sehr kleinen Vorraum der Bank.
    Wenn jemand am Automaten steht, kann gerade noch eine Person diskret dahinter warten.


    Nunja, aber Du hast doch zwei Hände...halt doch mit der einen etwas über die Tastatur und gib mit der anderen die PIN ein, dann kann Dir auch einer über die Schulter gucken und er bekommt nix mit.

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Auch das ist zu einfach gedacht. Es gibt heute weitaus bessere (technische) Möglichkeit, die PIN auszuspionieren, von kleinen Kameras über den Automaten bis hin zu gefakten Kartenschlitzen.


    In der Tat, die gibt es. Aber es kommt nicht so häufig vor, wie man mittlerweile aufgrund der inflationären Fernsehberichte meinen könnte.


    Aber das war im zugrundeliegenden Fall imho ohnehin nicht gegeben. Und dann gibt es in der Tat keine andere Schlußfolgerung, als dass irgendwo die PIN notiert war oder ausgespäht wurde. Ich habe bei uns auch schon Kunden erlebt, die vor dem Gerät stehen und die Zahl beim eingeben aufsagen. Weiterhin Kunden, die vor mir standen und mich fragten, ob ich Ihre PIN rauskriegen könne, sie wüssten nicht mehr ob das 1234 wäre oder 4321...


    Es gibt leider immer noch viel zu viele Leute, die sowas von leichtfertig mit der PIN umgehen. Schön, dass das jetzt endlich höchstrichterlich letztlich auch mal bestätigt wurde. Es gibt ja auch viele Experten, die die Nr. tatsächlich nicht im Portemonnaie aufbewahren, sondern "gut verschlüsselt" im Adreßbuch als Telefonnummer notieren o.ä. Sind ja auch Sachen, die solche Diebe bestimmt nicht rauskriegen...


    Was das Tastenfeld angeht, das abzudecken, dass niemand der hinter oder neben einem steht, ist nirgendwo gesetzlich festgehalten, klar. Aber dass ich nicht besonders sorgfältig bin, wenn ich da nicht drauf achte, ist doch klar. In Tankstellen z.b. decke ich das Eingabefeld immer mit dem Portemonnaie ab, dann hat auch ein betrügerischer Tankwart mit der oben installierten Kamera keine Chance.

    ich empfehle die Lektüre dieses Threads, da steht genau zu diesen Argumenten nämlich bereits einiges drin ;)


    Schon interessant z.B. dass die Stiftung Warentest nur von der garantierten Verzinsung spricht... und nur von der Kapitallebensversicherung... (aber auch zu der wurde hier ja bereits einiges gesagt...)

    Nunja, das man was machen sollte für die AV ist wohl unstrittig. Mit der gesetzlichen Rente wird niemand mehr hinkommen später. Und insofern würde ich durchaus sagen: die Chancen, die es jetzt noch gibt nutzen.


    Wenn man allerdings schon ausreichend abgesichert ist, dann macht es keinen Sinn mehr, klar. Man sollte ja auch nicht nur deswegen jetzt schnell ein Haus bauen oder kaufen, nur weil es noch Eigenheimzulage gibt... muss schon alles passen, logisch.


    Dass ich bei 20-30 oder auch 40 Jahren (wie bei mir) Sicherheit im Hintergrund wissen will, klar, aber ein Hegdefond mit Ertragsgarantie? Widerspricht sich imho, auch wenn ich Hedgefonds generell auch interessant finde. Aber bei einer derart langen Anlagedauer kann ich mit einer Kombi aus Aktien- und Rentenfonds auch nicht viel falsch machen. Auf lange Sicht sind Aktien trotz der letzten drei Jahre immer noch die renditestärkste Alternative. Aber gut, das ist immer auch eine Sache der persönlichen Risikomentalität, ein generelles "richtig" oder "falsch" gibt es da nicht.

    wenn Du das Risiko von nem Hedgefonds eingehen willst...Deine Entscheidung. Kann man übrigens auch bei der Skandia machen. Imho im Bereich der Investmentpolicen einer von mehreren guten Anbietern (nein, ich arbeite woanders;-)


    Aber was auch klar sein sollte: diese Garantiekonstruktionen klingen toll, bieten Sicherheit, fressen aber unheimlich viel Kosten für die Absicherung und somit hat das negative Auswirkungen auf die Rendite. Wenn ich Sicherheit will würde ich dann mit Rentenfonds operieren oder eben ne klassische RV machen. Wenn ich mutig bin, brauche ich keine Garantie.


    Was stimmt, ist dass lediglich die Auszahlung in einer Summe versteuert wird. Bei Auszahlung einer lebenslangen Rente bleiben die Erträge steuerfrei.


    "Ach ja, ein Vorteil bei den ausländischen Angeboten, selbst bei monatlicher Auszahlung im Alter verfällt der Betrag im Todesfall nicht, sondern der Restbetrag wird in einmal an die Erben ausgezahlt!"


    Es gibt auch in Deutschland Versicherungsgesellschaften bei denen dies möglich ist.

    das kommt dann auch auf das festverzinsliche WP an. Eine argentinische Staatsanleihe ist auch ein festverzinsliches WP ;)


    Btw: banküblich sind zwei Varianten:


    a) Sparkonto mit Verpfändungserklärung.


    Sparbuch wird angelegt auf den Namen des Mieters, das Guthaben aber z.G. des Vermieters verpfändet. Sparbuch erhält i.d.R. der Vermieter, beide Seiten erhalten eine Ausfertigung der Verpfändungsvereinbarung. Was passiert nun, wenn es zum Streit kommt? Der Vermieter kommt mit dem Sparbuch und Ausfertigung der Verpfändungserklärung zur Bank und verlangt Auszahlung. Die Bank informiert den Mieter, der nun vier Wochen Zeit hat, dem ganzen zu widersprechen - und zwar auf zivilrechtlichem Wege! Nach Ablauf der 4 Wochen zahlt die Bank dem Vermieter das Geld üblicherweise aus. Die Bank prüft nicht die Berechtigung des Anspruches. Ein Widerspruch des Mieters ggü. der Bank alleine genügt nicht, es bedarf hier einer einstweiligen Verfügung (oder wie heißen die Dinger doch gleich?;-))
    Wenn der Mieter kommt, kann er nur mit Zustimmung des Vermieters an das Geld, der muss das Guthaben dann freigeben, damit der Mieter dran kann.
    D.h. verhindern lässt sich der Zugriff des Vermieters letztlich mit dieser Variante nicht komplett, der Mieter hat aber nach Auszahlungsverlangen des Vermieters immerhin 4 Wochen Zeit, um dagegen vorzugehen.


    b) Mietbürgschaft / Mietaval


    vollkommen anders geregelt. Der Mieter geht zu seiner Hausbank und bekommt - bei entsprechender Kreditwürdigkeit - eine Bürgschaftsurkunde. Diese besagt, dass die Bank auf Verlangen des Vermieters umgehend die Auszahlung leistet bis zu einer festgelegten Höhe. Danach holt sich die Bank das Geld beim Mieter wieder. Nachteil: es kostet Gebühren, meist 2 % der Bürgschaftssumme und es gibt keine Frist für den Mieter, die Auszahlung zu stoppen. Vorteil: der Mieter muss das Geld nicht auf den Tisch legen.

    Zitat

    Original geschrieben von lart
    der typ an der hotline hatte nur absolut keine ahnung! :mad: )


    Meinst Du, der hätte mehr Ahnung gehabt, wenn er Dir ne e-mail schickt? ;) Ruft direkt in einer Filiale in Eurer Nähe an, da sitzen in aller Regel kompetentere Leute als an der Hotline.