Zitat
Original geschrieben von Ericsson Fan
und noch eins drauf .
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[I]"Allianz Gewinn-Beteiligung drastisch gekürzt
Nur noch 5,3 Prozent auf den Spar-Anteil
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Und noch was drauf: zeig mir einen konservativen Sparplan, bei dem Du derzeit 5,3 % Rendite erhältst. Ja, ich weiß, die sind nicht garantiert. Aber die Allianz gehört zu einer Gruppe von Versicherern (soweit ich weiß auch die Asstel, Victoria u.a.), die es immer geschafft haben, ihre Prognosen zu erfüllen bzw. zu übertreffen.
Im übrigen werden bei steigendem Zinsniveau und auch wieder steigenden Aktienkursen auch die Höhen der Überschussbeteiligung wieder nach oben gehen. Die Überschußbeteiligung wird Jahr für Jahr neu festgesetzt.
@webengel: der Beitrag Deiner LV teilt sich auf in einen Sparanteil, einen Kostenanteil und eine Risikoprämie - die eben für den Todesfall. Es ist bei einer Kapital-LV in der Tat schwer zu übersehen, was die sich da im Monat für anzwacken an Risikoprämie, das kommt bei einer reinen Risiko-LV deutlicher zum Vorschein. Und zur Altersvorsorge kannst Du dann eine normale Rentenversicherung abschliessen. Kapital-LV und auch Risiko-LV machen nur dann Sinn, wenn Du jemanden zu versorgen hast, der im Todesfall finanziell mau dasteht, sprich Frau und Kinder z.B. Wenn dasheute nicht der Fall ist, schließ eine Rentenversicherung ab, bei der Du bzw. Deine Erben im Todesfall die eingezahlten Beiträge wiederbekommen. Ggfs. kannst Du dann später falls erforderlich eine reine Risiko-LV abschliessen.
Todesfallsumme ist bei Kapital-LV und Risiko-LV festgeschrieben. Bei Risiko-LV kannst Du Dich bedarfsgerecht absichern und zahlst ne Prämie. Bei Kapital-LV rechnet man eher mit dem Beitrag den Du zahlen kannst und die Gesellschaft guckt, was sie Dir dafür dann an Absicherung bieten kann.
Auch bei einer Rentenversicherung kannst Du Dir übrigens das Kapitalwahlrecht bei Vertragsabschluss einräumen lassen, dass Du am Ende der Laufzeit eben nicht die monatliche Rente haben willst, sondern eingezahltes Kapital + Verzinsung + Überschußbeteiligung auf einen Schlag. Überhaupt kein Problem.
Wenn Du nach Rentenbeginn stirbst, kommt die sog. Rentengarantiezeit zum Tragen. Die vereinbarst Du bei Vertragsabschluß schon und liegt üblicherweise zwischen 1 und 14 Jahren. Bezieht sich nur auf die monatliche Rentenzahlung, denn wenn Du alles auf einen Schlag nimmst, hast Du ja sowieso Dein Kapital.
Rentengarantiezeit ist die Zeit nach Renteneintritt, in der die Rente auch im Falle Deines Todes gezahlt wird. Wenn Du z.B. 1 Jahr nach Renteneintritt stirbst, dann bekommen Deine Erben - wenn Du z.B. eine 5 jährige Garantiezeit vereinbart hast - weitere 4 Jahre die monatliche Rente ausgezahlt. Ich würde daher immer die längstmögliche Rentengarantiezeit wählen, das macht in der monatlichen Auszahlsumme vielleicht 2-3 Euro Unterschied aus zu ner kürzeren Laufzeit. Wenn Du noch 50 Jahre nach Renteneintritt lebst, bekommst Du Dein Geld ja sowieso lebenslang ausgezahlt.