Beiträge von Erik Meijer

    Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Es wird nichtmal diesen einen Euro geben, seht selbst:


    http://www.mdr.de/nachrichten/reformen/1534268.html


    Für die Kosten (Arbeitskleidung, Monatsticket etc.) müssen die Hartz IV Betroffenden selbst aufkommen.


    Schwarzmalen ist ja auch soooo schön! Monatsticket haben doch sehr sehr viele Menschen - auch die von ALG II betroffenen, insofern kommt da nicht zwingend eine neue Ausgabe auf sie zu. Genauso bei der Berufskleidung. Es gibt a) doch noch ne ganze Menge Berufe, wo man keine bestimmte Berufskleidung haben muss, einige Berufe, wo die Kleidung vom Arbeitgeber gestellt wird. Natürlich auch Berufe, in denen man selbst Kleidung kaufen muss. Aber so zu tun als würde das sowieso alles nix bringen und immer nur die negativen MÖGLICHEN Auswirkungen zu nennen ist typisch deutsch. Hauptsache pessimistisch und alles schwarzmalen.

    gut möglich, ja. Aber vielleicht bekommt dann auch jeder Arbeitslose mehr Betreuung als im bisherigen Fließbandverfahren. Wäre jedenfalls wünschenswert. Ich kann mir schon vorstellen, dass, wenn der Betreuer beim Arbeitsamt mehr Zeit hat, sich zu kümmern, er auch besser suchen kann, was evtl. wo frei ist, was paßt, einfach bessere Unterstützung leisten und vllt. so helfen zumindest die offenen Stellen, die da sind mit arbeitsfähigen udn arbeitswilligen Bewerbern zu besetzen.

    na ich weiß nicht. Ich mein, klar, ich mach mir da auch nicht wochenlang Gedanken um so was, aber einen Tag vorher finde ich persönlich doch arg spät. Wenn ich Personaler wäre und würde die gute "Vorbereitung" merken, dann hätte sie schlechte Chancen. Denn sowas zeigt doch auch, mit welcher Einstellung man an so eine Sache rangeht. Ich will als Chef doch auch, dass man sich mit dem Unternehmen identifiziert? Und selbst wenn sie "nur" Verkäuferin wird - meist unterschätzter Beruf, die ackern ganz deftig teilweise - dann ist sie ja gerade das erste Gesicht, was der Kunde zu sehen bekommt. Und da sollte dann alles stimmen. Vor allem die Einstellung. Aber okay, führt vom Thema weg, die erste Antwrot war schon recht gut von den Summen her.

    Also die Überweisungsrückfrage (ich kenn sie nur unter diesem Begriff aus der Praxis, frage aber morgen nochmal nach bei unseren Experten im zahlungsverkehr) ist von Bank zu Bank unterschiedlich teuer. Zwischen 2,50 € und 15 €, auch abhängig davon, ob es eine Inlands- oder Auslandsüberweisung ist, um die es geht.


    Hab grad auch mal gegooglet, unter ÜberweisungsNACHfrage was gefunden, das entsprciht aber nicht dem, was ich meine. Aber geben tut es das. Ich mach das ein bis zweimal im Monat. Undmorgen weiß ich auch, wie das korrekt heißt;-)

    Re: Re: Re: Bofinger: Hartz IV löst die Probleme nicht


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    Original geschrieben von matze929
    Wer in Zukunft eben nicht mehr bereit etwas zutun wird gnadenlos ausgetauscht gegen den der es tut. Jeder ist ersetzbar. Das wird jetzt klar.


    Kommt darauf an, was man untwer "Bereitschaft etwas zu tun versteht". Prinzipiell erst mal richtig. Dass allerdings jeder ersetzbar ist, ist richtig. Das wr auch schon bei weniger Arbeitslosen so undbei der hohen Zahl, die wir jetzt haben, erst recht.


    Was mich nach wie vor neugierig macht, ist warum Merz und Clement beide sagen / gesagt haben, Hartz IV würde die Kosten nicht senken. Hängt das evtl. mit den Anfangsinvestitionen zusammen? Und amortisiert sich erst nach gewisser Zeit?

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    Original geschrieben von flori-joe
    Aber das mit dem Girovertrag ist interssant. Ich frage mich, ob es nicht vielmehr Risiko der Bank sein muss, wenn sie gefälschte Überweisungen nicht erkennt und stattdessen ausführt.


    Wenn die Bank im Nachhinein einen fehlerhaften Auftrag feststellt, ist sie verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Und wenn dazu gehört, dass eine Überweisung wieder rückgängig gemacht wird, dann muss das sowohl auf dem Auftraggeberkonto als auch auf dem Empfängerkonto geschehen. Innerhalb einer gewissen Frist (die ich auch nicht auswendig weiß) kann sie das ohne Einverständnis des Empfängers tun, aber der Empfänger ist grundsätzlich verpflichtet, der Rücküberweisung zuzustimmen, die ihm fälschlicherweise überwiesen wurden. Tut er dies nicht, kann der Auftraggeber den Empfänger auf zivilrechtlichem Wege auf Herausgabe des Geldes verklagen.


    Gut, jetzt denkt der Empfänger im ersten Moment, "wieso irrtümlich, ist doch wegen meiner Auktion", aber eine betrügerische Überweisung wurde ihm nun mal irrtümlich gutgeschrieben. Ärgerlich für den Empfänger, aber nicht zu ändern.


    Insofern Handlungsempfehlung: Umgehend zu Deiner Hausbank, eine sogenannte "Überweisungsrückfrage" in Auftrag geben - geht sowohl national wie auch international - und damit die Richtigkeit der Überweisung bestätigen lassen von der Auftraggeberbank. Erst dann, wenn diese Bestätigung vorliegt, das Paket verschicken. Kommt dann noch ein Rückruf, hat die Bank des Auftraggebers ein Problem, weil sie dem Empfänger die Richtigkeit ja nochmal ausdrücklich bestätigt hat.

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    Original geschrieben von DesertEagle.50



    Bei Verdacht ist es doch gar kein Problem das sogenannte "Bankgeheimnis" aufzuheben.


    Worauf begründest Du diese Annahme, dass es kein Problem ist? Ohne Einleitung eines Strafverfahrens ist das nämlich nicht möglich. Und da stelle ich mir die Frage, ob jeder direkt ein Strafverfahren an den Hals bekommen muss oder ob man nicht auf diesem Wege eine Lösung findet, die a) einfacher umzusetzen und b) auch für den "Schuldigen" (im Falle dessen, dass er wirklich bescheisst), der "nur" weniger Geld erhält, aber möglicherweise nicht wegen Betrug o.ä. angezeigt wird, deutlich angenehmer sein dürfte.