Beiträge von Erik Meijer

    Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Da werden immer noch einige Begriffe durcheinandergebracht.


    Um es nochmal klarzustellen: Dem Zahlungspflichtigen (das ist derjenige, von dessen Konto die Lastschrift abgebucht wurde, also z.B. der Kunde, Mieter usw.) darf keine Gebühr berechnet werden. Hat meine Bank aber auch schon früher (vor den Gerichtsurteilen) nicht gemacht.


    Ich verweise gerne noch einmal auf meinen Beitrag oben und die Unterscheidung zwischen GEBÜHR und ANTEILIGEM ARBEITSAUFWAND. Das bezieht sich ausdrücklich auch auf den ZahlungsPFLICHTIGEN. Dass es nicht alle machen heisst nicht, dass die, die es machen, Verbotenes tun.


    Was anderes ist sicherlich die "moralische" Sichtweise oder wie auch immer. Aber rechtlich s.o.

    viel halbgares, wenn ich das mal so despektierlich sagen darf.


    Es ist korrekt, dass es ein Gerichtsurteil gibt, in dem GEBÜHREN für Rücklastschriften verboten sind. Korrekt ist aber auch (ich weiss nicht, ob es nicht sogar im selben Urteil steht - ist jedenfalls ebenfalls gerichtlich entschieden und mehrfach bestätigt worden), dass eine Bank dem Kunden, bei dem sie eine Zahlung hat platzen lassen, ANTEILIG den entstandenen Arbeitsaufwand in Rechung stellen darf. Eine Gebühr darf nicht berechnet werden, weil eine Lastschriftrückgabe keine Dienstleistung ist. Aber entstandenen Schaden respektive Arbeitsaufwand, den eine Bank hat, darf sie dem Kunden teilweise in Rechnung stellen.


    Da kommt der Kunde mit 6-10 Euro noch günstig davon. Stückkosten pro Lastschriftrückgabe liegen um die 30 Euro. Nur mal so für alle, die den Banken damit mal wieder Gebührenabzocke vorwerfen. Da entsteht massiver Arbeitsaufwand (Veranlassung, Benachrichtigung der Empfängerbank ab bestimmten Betragsgrössen, Beantwortung der Adreßanfragen von Unternehmen, ggfs. Polizei und Staatsanwaltschaft und und und...).


    Insofern kann ich muellix (auch wenns bald eineinhalb Jahre her is;-) nur unterstützen. Was kann die Bank dafür,wenn der Kunde fröhlich shoppen geht, obwohl er weiss, dass er kein Geld hat? Ich kann Euch aus der Praxis sagen, dass Rückgaben immer erst dann veranlasst werden, wenn sonst nix mehr geht (Anruf, Mahnung o.ä.).

    Habe noch DM 20,92 gefunden in folgender Stückelung


    2 x DM 10,-- Scheine
    1x0,50 DM
    4x0,10 DM
    1x0,02 DM


    bei Interesse bitte per PN melden.


    Gegenwert 10,69 Euro, den hätte ich zumindest gerne plus 0,55 Cent für Versandkosten. Wer mehr bieten will, darf auch mehr bieten;)

    Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    @ Erik Meijer:
    Ich habe es nicht gutgeheißen, weder das Rauchen, noch den Alkoholkonsum beim Fahren. Es ist nur schlichtweg an sich nicht verboten. Also erst lesen, und nicht irgenwas reininterpretieren, was so gar nicht dasteht


    well, ich bin davon ausgegangen, dass jemand, der ein Argument anführt, auch inter selbigem steht... habsch Dich wohl falsch verstanden...

    Respekt, Respekt. Nein, das hat so rein gar nichts mit Arroganz zu tun, wenn man Leute meint, nach ihrem Aussehen einstufen zu können. Das ist einfach jedem in die Wiege gelegt, anhand der Kleidung sagen zu können,wo man herkommt. BMW und Benz werden übrigens sowohl von Asis als auch von normalen wie auch reichen Leuten gefahren...


    was die ganze Diskussion um die "rechten Klamotten" angeht, da kann ich mich Andi nur anschliessen. Hoffe,dass keiner von Euch ein Sony Ericsson besitzt... au weia... das grenzt ja schon an Paranoia. Vielleicht kaufe ich meine Klamotten so, weil sie mir gefallen, ohne darauf zu achten, was andere darein interpretieren bzw. wie sie auf andere wirken. Das ist mir nämlich gelinde gesagt scheissegal!