Beiträge von Erik Meijer

    das kannste wohl ganz kräftig. Wenn der BvB sich das noch nehmen lässt, dann weiß ich auch nicht mehr. Das einzige, was die noch aufhalten kann, ist dass die jetzt mit halber Kraft in die Spiele gehen. Aber das kann ich mir absolut nicht vorstellen. Die sind durch.

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Weder Bremen noch Stuttgart noch Wolfsburg noch Leverkusen noch Schalke sind dort wirklich weit gekommen.


    Nanana, Leverkusen war vor den Bayern letztes Jahr die letzte Mannschaft, die im Finale war. ;)


    Anyway...wenn wir so weiterspielen wie gestern, dann spielen wir nächste Saison erneut maximal Europaliga. Erschreckend. Absolut erschreckend. Vor der Halbzeit harmlos und behäbig, nach der Halbzeit dahzu noch hilflos und vogelwild. Der Sieg für Dortmund geht absolut in Ordnung. Besser organisiert und gefälliger gespielt. Was mich so massiv ärgert, ist dass wir den Dortmundern auf billigste Art und Weise alle drei Gegentore hergeschenkt haben. Unglaubliche Stockfehler in der Defensive.


    Glückwunsch zur Meisterschaft.

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Anders ist hingegen bei BHW: Die haben damals ausdrücklich Werbung damit gemacht, dass die Verträge als Sparverträge genutzt werden können, auch wenn man gar nicht vorhat zu bauen.


    Das ist nicht der springende Punkt. Dann hätten die Bausparkassen längst früher reagiert. Es geht hier um Verträge, die nicht nur weit über die Mindestansparung bespart wurden, sondern offenbar die Bausparsumme erreicht haben. Der Sparzweck an sich war bei vielen Bausparkassen gang und gäbe auch ohne Bauabsicht.

    Warum sie nicht einfach kündigen? Weil der Kunde dann ziemlich sicher geht ohne ein anderes Angebot. Wenn man ihm aber noch n anderes Angebot schmackhaft machen kann, hat man den Vertrag gekündigt und noch n Folgegeschäft abgeschlossen. Wenn Ihr Kaufleute wärt, wie würdet Ihr vorgehen? ;)


    Und wenn Du nix schriftliches hast Imker...dann versuch mal diese lapidar zitierte Aussage zu beweisen. ;) Und wenn der Vertrag "soweit" ist...war damit die Bausparsumme gemeint? Oder die Mindestansparsumme?


    Vorwürfe mache ich hier nicht. Aber ich versuch das ganze mal relativ nüchtern zu sehen. Dass das für Euch als Kunden unschön ist, ist ja keine Frage. Aber wie gesagt: ein Bausparvertrag ist kein Endlos-Sparprodukt. Das widerspricht dem Sinn des Bausparvertrages. Wenn Ihr Euch in der Grundlage sicher seid, dann klagt, nehmt Euch Anwälte. Aber ich schätze die Chancen als sehr gering ein. Vor allem würd ich mir mal die ABB organisieren. Eigentlich sollte man sowas beim Vertrag liegen haben.

    nee, das hab ich auch nicht so verstanden, keine Sorge. Bin halt berufsbedingt neugierig. ;) Die Frage ist halt immer nur, ob beim Empfänger auch angekommen ist, was der Absender (Kunde) gesagt hat...und es ist ja was anderes , ob ich sage "ich will ne Geldanlage, die mir in 2 Jahren ohen Abzug wieder zru Verfügung steht" oder man sagt "kein fester Anlagezeitraum, aber ich will im Notfall drauf zugreifen können". In letzterem Fall könnte das Angebot passen, im ersteren definitiv nicht. Auch bei 1-3 Jahren nicht, die Gebühren wollen erstmal verdient werden, bevor es sich lohnt, logisch.

    "Während die meisten Wettbewerber mit ähnlichen Hochzins-Sparangeboten in den vergangenen Jahren mühsam versuchten, ihre Kunden zu einem Wechsel in andere Tarife zu bewegen, griff das BHW schließlich zum Mittel der Kündigung. Bei Vollansparung könne von einem Bausparvertrag im Sinne des Bauspargesetzes nicht mehr die Rede sein, so das Argument der BHW.


    Die Kunden hatten hiergegen bei der Kundenbeschwerdestelle des Verbandes der Privaten Bausparkassen Beschwerde eingelegt und die Fortführung ihrer Bausparverträge gefordert. Doch die Beschwerden wurden überwiegend abgelehnt. Die Begründung der Schlichter: Rechtlich gesehen handele es sich nach § 488 BGB bei dem Bausparvertrag um einen gegenseitigen Darlehensvertrag. Dieser habe eine Besonderheit: In der Ansparphase ist der Bausparer Darlehensgeber und die Bausparkasse Darlehensnehmer. Einfacher ausgedrückt: Der Bausparer stellt sein Geld der Bausparkasse zur Verfügung, damit diese anderen Bausparern zinsgünstige Darlehen gewähren kann. In der Darlehensphase kehrt sich das Verhältnis um. Dann ist die Bausparkasse Darlehensgeber - sie stellt nun das Geld anderer Sparer dem Bausparer in einem gesetzlich genau definierten Verfahren zur Verfügung - und der Bausparer wird Darlehensnehmer.


    Die Ombudsleute bestätigen mit ihrem Schlichtungsspruch, dass der eigentliche Zweck des Bausparens die Erlangung eines Bauspardarlehens ist. Dieser Zweck kennzeichne den Vertrag auch dann, wenn der Kunde ihn als Kapitalanlage betrachte. Auch in diesem Fall schließe er keinen allgemeinen Sparvertrag ab, sondern einen Bausparvertrag. In den entschiedenen Fällen waren die Verträge voll bespart oder überspart. Für den eigentlichen Zweck des Bausparens war damit kein Raum mehr gegeben.


    Eine ordentliche Kündigung nach Erreichen der Bausparsumme verstößt nach Auffassung der Ombudsleute auch nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Selbst dem unerfahrenen Sparer sei nicht suggeriert worden, dass die Laufzeit seines Vertrags allein in seinem Belieben stehe. Die Kunden hätten vielmehr aus den Vertragsunterlagen erkennen müssen, dass der Bausparvertrag eine Spar- und eine Darlehensphase durchlaufe. Nur bis zum Ende der Sparphase habe ein Guthabenzins von 5 Prozent erreicht werden können. Die Sparphase ende zwangsläufig, wenn das Sparguthaben die vereinbarte Bausparsumme erreicht habe."


    Quelle: geldtipps.de


    und ganz ehrlich: die Argumentation ist absolut schlüssig. Ein Bausparvertrag ist eben kein unbegrenzter Sparvertrag. Die Bausparsumme hat schon ihren Sinn...


    Was sagen denn Eure Verträge/ABB zur Kündigungsmöglichkeit durch die Bausparkasse?

    Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Vermute das es nichts nützt,da ja am Wochenende der Zeitkorridor von 9:00Uhr bis 20:00 besteht bez. der Streupflicht.


    Verschlimmern kannst Du es durch den Kontakt mit der Sparkasse aber eigentlich auch nicht. Wie gesagt, der Weg zum / über einen Anwalt steht Dir danach ja immer noch offen. Auch wenn ich die Chancen da auch eher als gering ansehen würde.


    War denn eigentlich gar nicht geräumt oder wenigstens eine Schneise frei? Wenn die da gewesen sein sollte, würde ich die Chancen offen gestanden noch geringer ansehen als gering.