Beiträge von Erik Meijer

    Zitat

    Original geschrieben von PhilipK-Obh
    Sorry für OT, aber das ist Quatsch! Dadurch würde es den Beruf des Ladendetektives oder Fahrkartenkontrolleurs nichtmehr geben, wodurch Leute kein Geld verdienen, was nicht in den Wirtschaftskreislauf kommt und somit nicht die Wirtschaft ankurbelt. Durch die Strafen Subventioniert der Schwarzfahrer, Dieb, Steuerhinterzieher diese Berufe.


    Junge Junge, hast Du ein abstruses Weltbild. Müssen wir also jedem Schwarzfahrer noch dankbar sein, weil er ja Arbeitsplätze subventioniert und daher die Sozialkassen entlastet? Ich denke auch, wir sollten uns bei jedem Ladendieb bedanken, bei Tankstellenräubern usw usf. :rolleyes:

    oder die Praktikerin in der Sparkase hat versagt. Die kann nämlich nicht garantieren, dass das Geld wiederkommt. Es ist möglich und im vorliegenden Fall halte ich es auch für wahrscheinlich. Aber garantieren, nein. Und glaube mir, Dauerposter, ich mach das seit 14 Jahren. Mag sein, dass Du in den juristischen Winkelzügen fitter bist, aber ich maße mir an, von der Praxis mehr Ahnung zu haben als Du. ;)


    Die Zuordnung Begünstigter / Kontonummer kann einfach geprüft werden, ja, wird aber aufgrund des Massenverkehrs in einem standardisierten Verfahren vorgenommen. Wenn dabei Fehler auftreten, dann lässt sich das ein Institut das in der Tat vorhalten, dazu gibt es dann auch keine Alternative.


    Wenn ich aber den Fall des TE sehe, dann sehe ich nirgends den Hinweis einer Namensabweichung zur Kontonummer und insofern wüsste ich nicht, inwiefern die Irrtumsnummer hier ziehen sollte.

    In der Tat unglaublich, was hier für ein Schwachsinn steht. Die einzig richtige Aussage ist die, dass man eine Überweisung nur solange zurückrufen kann, wie sie auf dem Empfängerkonto nicht gutgeschrieben wurde. Deswegen direkter Anruf bei Deiner Bank und Rückruf veranlassen, dann kann es noch klappen. Auch wenn ich die Wahrscheinlichkeit als gering einschätze.


    Dauerposter: was die Anfechtung wegen Irrtums angeht: das ist dann der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Wer will das denn am Bankschalter überprüfen, ob das tatsächlich ein Irrtum im Sinne des BGB ist oder der Kunde das nur vorschiebt? Insofern praxistechnisch vollkommen irrelevant.