bin bei ebay auch mit ner kleinen Summe (30 Euro) auf die Nase gefallen. Strafanzeige habe ich gestellt. Wenn ich das Geld wiederhaben will, muss ich zivilrechtlich auch vorgehen, unabhängig von der Strafanzeige oder? Überlege noch, ob 30 Euro den Aufwand lohnen. Muss ich ne Frist einhalten, bis zu der ich das einleiten muss? Gelten hier auch die drei Jahre, innerhalb derer ich einen Titel erwirken muss?
Beiträge von Erik Meijer
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die Schiedsrichter waren in der Tat grottig. Verloren haben wir dennoch selbst. Unsere Offensive stand den Schiedsrichtern heute in nichts nach.
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Original geschrieben von HoldaT
Frische GbR mit zwei Gesellschaftern, deren Schufa-Score > 97 % ist. Beide frei von irgendwelchen Krediten (weder Immobilien-, noch Konsumentenkredite). Wie gesagt, konnte ich bei unserer Eigenkapitalquote, zur zusätzlichen Besicherung angebotenen Wertpapierdepots und der Bonität der Gesellschafter die Bankenreaktionen nicht verstehen.Nochmal: das ist alles nice to know. Wenn aber die GuV/E-Ü oder whatever-Rechnung schlicht nicht den notwendigen Spielraum für die Erbringung der Tilgungsleistungen hergibt, dann sind EK und Sicherheiten nutzlos. Das könnte (!) ein Grund sein. War die Bereitschaft der Beteiligten an der GbR zur selbstschuldnerischen BÜ gegeben? Welche sonstigen SH wurden angeboten, wie war das Objekt getaxt etc. pp. - es gibt viele Gründe, warum das trotz vermeintlich guter Rahmenbedingungen nicht genehmigt wird. Klar spricht viel EK auch für eine gute Einkommenssituation, denn irgendwo muss das EK ja herkommen. Deswegen würde mich interessieren, was die Bank als Grund angibt.
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kurzes OT: viel EK ist schon und gut, Mietrendite auch nett. Was sagt denn die Situation der GbR? Die ist der ausschlaggebende Punkt.
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Original geschrieben von Evilandi666
Nachdenken ob sich der Aufwand + Geld + Nerven lohnt, und überlegen welche Schritte kostenlos sind.Jep. Bei mir sind jetzt auch 30 Euro wohl im Orkus verschwunden. Online-Anzeige bei der Polizei erstattet habe ich, aber für 30 Euro n Anwalt beauftragen ist mir trotz RSV ein zu hoher Aufwand.
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natürlich nicht, aber soweit denkt jemand in seiner Situation wohl kaum noch. Der sieht nur noch den kürzesten Weg zum sicheren Tod.
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nach langer Zeit mal wieder mit autares einer Meinung.

Das Problem ist leider nur, dass Aussenstehende das Psychologische zwar glauben nachvollziehen zu können, aber es nicht wirklich können, weil sie eben nicht in einer solchen Situation sind / waren. Auch wenn es nach außen hin völlig unverständlich erscheint und es Probleme gewesen sein mögen, die manch einer gerne gegen andere eintauschen würden: wenn ein Mensch sich zum Selbstmord entschliesst, dann muss er sehr verzweifelt sein. Das hat dann nichts mehr mit Egomanie oder Feigheit zu tun.
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habe mich jetzt auch dazu entschieden, den Wagen erstmal durch den Tüv zu bringen. Rückleuchte ist auch schon nicht mehr defekt. In tadellosem Zustand wird der Wagen bei Schwacke mit 6.500 angegeben für den Privatmarkt. Wenn ich 1.000 abziehe bin ich (Frontscheibe ausgenommen) gut dabei. Immerhin hat der Wagen auch so ziemlich alles, was es an Zusatz- und Sonderausstattung gibt. Schaun wir mal, wie der Hase im März läuft und ob ich überhaupt einen Ersatz finde, der mir passt. Das war nämlich bisher das Problem.
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ich finde derartiges Nachtreten gegen einen Selbstmörder unter aller Kanone.
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Original geschrieben von nehvada
dass er schon das schloß rascheln hört
angesichts von Postings wie von ocb auch nicht weiter verwunderlich...