Es scheint also "normal" zu sein, dass der Akku nur 2 Tage hält!? Auf der Nokia Homepage wird gesagt, dass der Akku "bis zu 11 Tage" beim N70 halten würde. Dann scheinen die Jungs von Nokia sch... zu erzählen :mad:
Beiträge von ossit
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- im normalen GSM-Modus
- FW ist V 3.0546.2.3
- ich hab allerdings (anders als maddsch) eine 1 GB Karte im Telefon (für
Wikipedia), benuzte es aber relativ seltenIch bin mir fast sicher, dass der Akku noch vor ca. 2 Monaten viel länger (ca. doppelt so lange) gehalten hat.
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Könnt ihr mir sagen, wie lange eure Akkus beim N70 im Schnitt so halten. Mein Akku ist jetzt ca. 4 Monate alt, ich telefoniere ganz normal und benutzte kein UMTS. Programme o.ä. habe ich (außer Keylocker) im Hintergrund nicht laufen. Der Akku hält bei mir max. 48 Stunden (im Vergleich waren es bei meinem alten 6230 nach 2-jähriger Nutzung noch ca. 96 Stunden). Das ist doch nicht normal, oder :confused: . Für Infos wäre ich sehr dankbar!
Grüße,
ossit -
Da möchte ich doch jetzt auch meinen Senf dazu geben
Kurz vor Weihnachten hatte ich auch bei Sascha eine VVL und 3 Neuverträge für meine Mitbewohnerinnen geordert. Alles kam noch vor Weihnachten an! Probleme mit e-plus (wegen Gutschriften) hat Sascha für uns dann MEISTERHAFT gelöst! Riesen Lob an ihn :top: und immer weiter so!!! -
Hallo,
wenn ich mit der "großen" Kamera Photos schieße (ganz normal senkrecht) und sie mir nachher in der Galerie anschauen möchte, erscheinen sie quer. Ich hab schon geschaut, wo und ob ich das ändern kann, aber leider nichts gefunden. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Grüße,
Ossi -
Der Händler bleibt doch nicht auf dem Schaden sitzen.
In § 478 BGB steht, dass sich der Verkäufer an den Unternehmer halten kann. Deshalb ist die Kette auch in sich geschlossen. Der Rückgriff auf den Unternehmer hat aber nichts mit dem Endkäufer zu tun (was meines Erachtens auch gut ist). Jeder hält sich einfach an seinen Vertragsparter.
Ergo: Der Händler hat einen Anspruch gegen den Unternehmer (also gegen Nokia). Nokia ist im Ergebnis der gea....
Tolles deutsches Rechtssystem :top: -
Das ist ja das schöne am § 476 BGB. Dein Verkäufer trägt die Beweislast, d.h. er muss Dir nachweisen, dass Du die Abnutzungserscheinungen hervorgerufen hast (wird wohl nur mit einem Sachverständigengutachten funktionieren). Da ein Gutachten zu teuer wäre und er es sonst nicht beweisen kann (Du musst ihm natürlich vorhalten, dass er Dir beweisen soll, dass Du den Schaden herbeigeführt hättest), wird er wohl nacherfüllen :p .
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Es kommt nicht darauf an, was Nokia anerkennt oder nicht. Dein Händler (also Dein Vertragspartner) ist Dir gegenüber zur Nachbesserung verpflichtet. Das mit der Beweislastumkehr hatte x-man bereits erläutert. Aus diesem Grund MUSS der Mangel behoben werden. Nochmal: Was hierbei Nokia sagt, ist absolut unrelevant. Dein Händler muss den Mangel beseitigen. Darauf hast Du einen Anspruch.
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Ende gut, alles gut

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Grundsätzlich hat x-man Recht, jedoch gibt es das Fernabsatzgesetz nicht mehr. Das gleiche ist seit 2002 im BGB geregelt.
Grundsätzlich kann der Händler aber verlangen, dass der Käufer (hier air.jordan) die Versankosten zunächst trägt. Der Händler MUSS ihm jedoch die Versandkosten erstatten.