Ich habe mittlerweile den O2On Tarif. Habe dafür meinem Händler den Gewerbeschein geschickt und der Vertrag wurde aktiviert.
Nun erhalte ich von O2 eine Email, dass die Legitimation für den Vertrag NOCH nicht erfolgt sei. Dies müsste innerhalb der nächsten 14 Tage geschehen sonst wäre ich wieder Privatkunde.
Ist das normal?
Beiträge von MasterBee
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Original geschrieben von DARKHALF
Doch das geht ohne Probleme bei jedem VVL berechtigten Tarif , aber vermutlich wird Dir der Hardware/ Handy Sub Anteil bis zum regulären ende der Mindestvertragslaufzeit weiter berechnet... (war bei mir soo, für die Restlichen 5 Monate...) ,DARKHALFDas wäre ja geil. Ich habe nämlich einen Genion S ohne Handy Vertrag, den ich bald nicht mehr benötige. der Vertrag hat 3€ GG für 10/10 Taktung, 5€ für Internetpaket M und 5€ Mindestumsatz. Das wäre ich ja dann alles los

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Kann man eigentlich aus einem verlängerungsberechtigten Genion S Tarif in o2o wechseln?
Vermutlich nicht, da der o2o keine Grundgebühr besitzt und man sich so vor der GG des Genion S drücken könnte? -
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Original geschrieben von t-tommy1
Was hat die Firma "MasterBee" mit deinen Eltern zu tun?
Für den "geschäftlich" genutzten Rechner zahlst Du separat.Ja dieser Punkt irritiert mich. Das würde bedeuten, dass für manche Geräte die GEZ Gebühren doppelt gezahlt würden. Irgendwo hatte ich gelesen, dass dies nicht gemacht werden muss.
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Original geschrieben von supertanker
Für Dienstleistungen würde ich kein Gewerbe anmelden, da reicht IMHO eine Steueranmeldung. Wenn Du hauptsächlcih berätst, darfst Du Deinen Kunden trotzdem auch mal was verkaufen. Ein Gewerbeanmeldung zieht weitere Kosten nach sich, z.B. Müllgebühren, GEZ, Kammerbeiträge ....Moment bitte: Da die betriebsstätte sich in Privaträumen befindet darf ich dort nichts lagern. Soweit so klar und akzeptiert. Trotzdem muss ich aber gewerbliche GEZ anmelden?
Weiß jemand wie das aussieht wenn ein PC vorhanden ist, für den die Eltern bereits GEZ zahlen?
ZitatWenn überhaupt nur durch die Kontrolle bei Dir zu Hause. Ein Bekannter aus Hannover mit einem ähnliche Gewerbe wurde auch mal zu Hause besucht. Die Mitarbeiter wollten auch nur sehen, ob, wie und wo er Waren lagert. Deine Rechnungen interessieren da keinen. Es geht bei solchen Kontrollen letztendlich nur um Brandschutzauflagen. Und da unterscheiden sich Privaträume nun mal massiv von Gewerberäumen. Oder möchtest Du, dass dein Nachbar den Keller bis zur Decke mit Kartons füllt, die dann eine erhebliche Brandgefahr darstellen?
Ja das mit dem Lagern leuchtet mir schon ein, habs auch nicht vor. Angenommen das Ordnungsamt klingelt und will die Räume durchsuchen, ich bin aber nicht da, meine Eltern jedoch schon: dürfen die die wegschicken oder müssen sie die rein lassen?
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Original geschrieben von t-tommy1
1. Kontrollen durch die Ämter würde ich nicht ausschließen.2. Wenn Sie dann bei Dir lagern, kannst Du sie auch gleich zu Dir bestellen. Es geht um die Lagerung.
3. Du schreibst es zur Unterscheidung auf die Rechnung und holst Dir für die privaten Lieferungen keine Steuer zurück.
4. Du darfst nichts lagern. Die Menge ist egal.
Ich habe auch nicht wirklich vor etwas zu lagern, wie gesagt, das Gewerbe betrifft in erster Linie Dienstleistungen.
Die Frage ist halt nur wie das Verbot der Lagerung überwacht wird. Durch Kontrollen bei mir zu hause oder durch Überprüfung bei Firmen ob mir überhaupt was zugesendet wird. Letzteres stelle ich mir in der Praxis recht unwahrscheinlich vor. Dann müsste ja mein Gewerbeamt/Ordnungsamt die Rechnungen von Firmen mit denen ich zu tun habe in die Finger bekommen. Oder mache ich hier einen Denkfehler?Und Büromaterialien, die man nur mit Gewerbeschein erhält, darf ich doch wohl trotzdem zu mir schicken lassen, oder etwa nicht?
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Hallo,
ich habe heute einen Gewerbeschein beantragt.
Hauptsächlich ging es mir um Internetdienstleistungen.
Man gab mir aber den Tipp noch viele weitere Punkte einzutragen.Also habe ich geschrieben "Handel und Dienstleitungen mit:" und dann einfach ein paar Sparten aufgezählt.
Im Gewerbeamt bin ich an eine recht unfreundliche Sachbearbeiterin geraten. Die meinte Handel wäre ausgeschlossen unter einer Privatadresse. Es gäbe zwei Möglichkeiten.
a) Beim Bauamt Wohnfläche in Gewerbefläche umwandeln lassen
b) Internethandel ohne Zwischenlagerung eintragen lassen
Habe mich dann natürlich für b) entschieden.
Nun steht auf meinem Gewerbeschein drauf:
Internetdienstleistungen und Internethandel (ohne Zwischenlagerung) für .....Meine Frage ist welche Konsequenzen das praktisch für mich hat. Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass ich auf gar keinen Fall etwas für Kunden bestellen und dies dann zu mir schicken lassen dürfte.
Ehrlich gesagt betreibe den Handel so gut wie gar nicht, höchstens mal sporadisch. Ein Lager in meinem Wohnraum habe ich auf jeden Fall nicht.1. Wenn ich nun irgendwann mal ein paar Artikel zu mir bestelle fällt das auf oder nicht? Bzw. wie wird dieses überprüft? Kontrollbesuche durch das Bau/Ordnungsamt oder werden einfach die ausgestellten Rechnungen von Firmen überprüft?
2. Kann ich Sachen auf meine Rechnung zu meinen Eltern schicken lassen, die unter der gleichen Adresse gemeldet sind. Müsste doch erlaubt sein?
3. Die Frage mag recht naiv sein, aber wie wird zwischen privaten und gewerblichen Bestellungen unterschieden?
4. Gibt es einen gravierenden Nachteil durch die Eintragung (ohne Zwischenlagerung) wenn ich den Handel eh so gut wie gar nicht praktiziere?
mfg
MB -
Hallo
Ich habe eine M&M Nummer mit einem Tmobile Neuvertrag verbunden und auch die 500 Meilen erhalten.
Die 30 Tage sind noch nicht ganz rum, aber eben fast. An wen sollte man sich wenden wenn nach Ablauf der 30 Tage die 5000 zusätzlichen Meilen nicht übertragen wurden? An TMO oder an MM?mfg
MB -
Das Portieren einer O2 Nummer von Genion S in den O2on Tarif ist nicht möglich, wenn ich das hier richtig verstanden habe, oder?
Ich muss also erst von O2 weg wechseln und dann wieder dort hin wechseln? Sehr mühsam...
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Kleines Update:
Hab ne neue SIM-Karte erhalten. Es ist kein Stück besser geworden mit dem Rauschen.