Beiträge von MasterBee

    Denke mal der erste Weg führt zur Telekom. Kann mir kaum vorstellen, dass Anwalt da groß mit sich reden lässt. Schließlich möchte er geld sehen...


    Edit: Bankverbindung wurde beim Umzug nicht geändert und T-online/Telekom hat nicht versucht abzubuchen.
    Vermutlich kannten die beiden Firmen sich zumindest zum Teil doch...anscheinend fiel ja die Einzugsermächtigung weg.


    Edit2: Geht Internet bei der Telekom/T-Online überhaupt ohne Festnetzanschluss(der war ja gekündigt)

    Hallo,


    bei der Mercedes-Bank gibt es derzeit 5,4% p.a. ab einer Anlagedauer von 3 Jahren bis hin zu 6 Jahren. Ich finde, dass das ein gutes Angebot ist zumal die Zinsen auch direkt wieder angelegt werden.


    Wenn man es jetzt für 6 Jahre anlegt hat man Ruhe und einen hohen Zins. Allerdings lassen sich 6 Jahre kaum überblicken und man kennt die Entwicklung nicht. Spricht etwas gegen diese Anlagedauer?
    Kann man irgendwo 6% aufwärts mit möglichst geringem Risiko erhalten?


    MB-

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Auf jeden Fall den Betreffenden Anwalt und ggf. auch die Telekom kontaktieren. Falls zusätzlich ein Mahnbescheid eintreffen sollte diesem unbedingt wiedersprechen um negative Schuaffolgen zu vermeiden.


    Hmm? Ich denke ein gerichtliches Mahnverfahen ist ein Mahnbescheid?

    Zitat

    Original geschrieben von gamez4all
    Auf welchen Link muss ich den klicken wenn ich die Rufnummer des Geworbenen habe bzw. was muss ich machen dann?


    Der Geworbene muss sich darum kümmern und nicht der Werber.

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Hat sich denn beim Umzug von A auch die Bankverbindung geändert bzw. wurde noch auf Rechnung gezahlt?


    Guter Einwand, werde ich direkt erfragen.




    Ist es denn zulässig direkt einen RA für einen Mahnbescheid zu beauftragen? Bzw wo ist der Unterschied zu einem MB den ich beim (Amts?)Gericht ausstellen lasse? Verstehe die Rolle des RA in diesem Fall nicht so ganz.
    Ob und inwiefern man sich mit T-Online wegen der Kosten einigen kann ist eine ganz andere Sache. Mir geht es jetzt hauptsächlich darum ob Kosten für den RA bezahlt werden müssen...

    Folgender Sachverhalt:
    Person A zieht vor etwa einem Jahr um. A geht mit einer Rechnung in einen T-Punkt und sagt, dass sie umzieht um bittet um Kündigung des Anschlusses. Kündigung wird auch bestätigt.
    Nun, ein Jahr später, erhält A einen Brief von einem Anwalt, der erklärt, dass er beauftragt wurde ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. A ist ratlos, denn A hat seit Monaten keine Post von der Telekom bekommen.


    Mein erster Gedanke war: Gerichtsverfahren ohne Mahnbescheid? Hmmm fehlt da nicht der erforderliche Titel?


    Vermutlich hat die Telekom Zahlungsaufforderungen an As alte Adresse geschickt inklusive Mahnbescheid. Den ganzen Krempel hat A jedoch nie erhalten.


    A ruft also bei der Telekom an und die schauen nach und stellen fest: Festnetzanschluss wurde gekündigt, Internet jedoch nicht. Zu diesem Zeitpunkt waren es noch 2 getrennte Firmen: T-Online und T-Com.


    Was ist also zu tun: Zum einen will die Telekom ihr Geld, zum anderen möchte der Anwalt Geld...


    Über die Gebühren der Telekom kann man sich streiten, aber meiner Meinung nach ist das ganze Mahnverfahren für die Katz weil kein Mahnbescheid und damit kein Titel durch fehlenden Widerspruch vorliegt oder nicht?