Benutze deswegen Einwurfeinschreiben, da ich es so vermeide, nach einigen Tagen mein eigenes Schreiben wieder in den Händen zu halten. Gut habe jetzt auch noch nie die juritische Bedeutung eines Einwurfeinschreibens bis auf die Spitze getrieben und bewerten lassen.
Aber der Briefkasten gehört doch zum Wirkungsbereich des Adressaten und der Einwurf ist durch den Zusteller dokumentiert. Wenn schon die Mahnstellen unserer Amtsgerichte diese Form der Zustellung verwenden, so kann es nicht die Verkehrteste sein, oder?
Spart auch noch etwas gegnüber dem normalen Einschreiben. Und man will ja im Sinne des "Schuldners" die Verfahrenskosten so günstig wie möglich halten.
Siemensanier