speicherkarte?
wenn dann, aber nur eine Siemenslösung: MM() ja, SD nein;
Wer spart da nur an den Lizenzgebühren? ![]()
Mögen sich da zwei Verhandlungspartner nicht? ![]()
Soll der Reingewinn bei Siemens liegen? ![]()
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speicherkarte?
wenn dann, aber nur eine Siemenslösung: MM() ja, SD nein;
Wer spart da nur an den Lizenzgebühren? ![]()
Mögen sich da zwei Verhandlungspartner nicht? ![]()
Soll der Reingewinn bei Siemens liegen? ![]()
siehe dieses Bild:
http://www.siemens.com/Daten/s…035_03_300dpi_1158956.jpg
Das Menü-Feld im Display (unten links) was zur linken Flextaste gehört sieht für mich wie ein dargestellter Camcorder aus.
ZitatOriginal geschrieben von flac12
Eben: Let's talk again about the S65.z.B.: Hat's jetzt eigentlich Videoaufnahme, MMC und IrDa? :confused:
Videoaufnahme?
Ich mag mich täuschen, aber auf einigen HQ- Bildern sieht das linke Menü-Piktogramm wie ein stelisierter Camcorder aus.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von dubidub
Welch amüsantes Szenario!!![]()
*rofl*
PS: Ich wäre für eine neue Umfrage unter SX1 Usern... wievielen ist dieses Szenario schon passiert? *g*
PPS: Ich nehme an, du meinst es nicht ganz ernst!
Nochmal zurück zum Thema GEZ:
angenommen du nimmst dein schönes neues S65 oder auch SX1 mit zu deinem Arbeitsplatz:
Zitat aus dem FAQ des GEZ-Seite:
"Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz
Ich habe ein Radio an meinem Arbeitsplatz stehen. Muss ich das Gerät anmelden und Gebühren zahlen, obwohl ich für die Geräte in meiner Wohnung bereits Gebühren zahle?
Ja. Für ein von Ihnen aufgestelltes Hörfunkgerät am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung vorhandenen Geräten. Dies gilt auch, wenn Sie das Gerät nicht ständig, sondern nur ab und zu mit an Ihren Arbeitsplatz nehmen. "
Und genau hier wird es wirklich zu einem Problem.
Schon auf der CeBIT 2003 war auch Siemens genau dieses Problem beim SX1 bekannt. Nur macht es sich marketingmäßig besonders gut wenn in dem Gerät ein Radio integriert ist. Da die Anzahl der Handys mit Radiofunktion noch nicht allzu groß ist, schert sich auch bisher noch niemand wirklich um dieses juritische Problem.
Aber in Zukunft wird mit Einführung der UMTS Technik die Anmeldeproblematik noch bedeutender, und irgendwann wachen dann auch die armen GEZ`ler auf.
Und dann schreien alle auf: Hersteller, Netzanbieter, Provider, Fachpresse und Endverbraucher.
Obwohl das Problem schon heute bei den erstgenannten durchaus bekannt ist!
Siemensanier
PS: Alle die auf der CeBIT sind können die netten Promoter auf den Ständen ja mal darauf ansprechen.
Hier gibt es auch eine größere Zooabteilung:
HORNBACH - ISERNHAGEN-ALTWARMBÜCHEN
Ernst-Grote-Str. 2
D-30916 Isernhagen/Altwarmbüchen
Tel: 0511 / 61569-0
Fax: 0511 / 61569100
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von strassl
Hi,
ich weiss ja nicht ob Vodafone überhaupt 8K SIMs ausgegeben hat. Zu D2 Zeiten wurden ja schon fleissig 16K SIMs ausgegeben. Damals stand bei denen auch noch die Zahl an der Karte "8" für 8K.
cu Dirk
Habe mal meine erste D2 Sim-Karte von 1997 hervorgekramt:
Ist eine V Version. Nur steht da wo bei dir die 8 steht bei mir eine 3.
Also 3K? (Phase III ?)
ich weiß nicht, ob es damit zusammenhängt:
aber am letzten Freitag war ich in vier vodafone shops, und in allen vier war das V600 aus dem live-display herausgenommen, obwohl die Geräte am Lager vorrätig waren.
zu beachten ist hier wer zu dem Thema Stellung nimmt. Es ist der GDV (Ggesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), nicht die betroffene Versicherung! Der GDV macht mit dieser Meldung doch nur Eigenwerbung nach dem Motto "sehet her, wir die versicherer zahlen auch bei umstrittenen Fällen"
Im Grunde erläutert der GDV jedoch nur die rechtliche Situation.
In ein par Monaten schert sich keiner mehr um den Fall und der Haftpflichtversicherer, der den Großteil gezahlt hat, kann sich in aller Ruhe daran machen und den Versicherungsnehmer zur Kasse bitten.
Sollte hier eine Versicherung tatsächlich einmal freiwillig aus eigener Tasche zahlen, so wäre meine gesamte Anschauung des Versichrungswesens falsch!
hier die dpa-Meldung zu den erwähnten 5.000 €.
http://www.kn-online.de/news/archiv/?id=1343130&dbci=1&search=küblböck#
Der Text schließt eine spätere Regressforderung Seitens der Versicherung
gegenüber dem Vesichrungsnehmer meineserachtens NICHT aus.
ZitatOriginal geschrieben von Der_Mond
Grad kam bei Punkt 12 die Meldung das D.K. nur 5000€ an die Versicherung zahlen muß! Die Versicherung des Astras übernimmt ansonsten den kompletten Schaden der geschätzt bei ca. 150.000€ liegt. Das kann doch wohl nicht sein oder? Würd mich mal interessieren welche Versicherung das ist, so nen Promibonus find ich echt zum ko**en. So ein Glück wie der Typ hat wird er bestimmt auch noch nach dem Jugendstrafrecht bestraft....
Sicher zahlt ersteinmal die Haftpflichtversicherung des Astras den Schaden des geschädigten Verkehrsteilnehmers.
Und wenn diese dann Herrn Küblböck mit 5.000 € in Regress nehmen will ist dieses eine Entscheidung der Versicherung. Aber wer sagt denn das sie nicht den Versicherungsnehmer (sprich den Fahrzeughalter) heranzieht, und dieser dann die Differenz von 145.000 € tragen muss?