Zitat
Original geschrieben von Andreas Böhm
Aber nicht, wenn man Dir nicht zutrauen würde den Saldo wieder asuzugleichen ;). Sprich: Hättest Du ein Guthabenkonto würde selbst die Lastschrift über einen Cent zurückgehen ;).
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Und zu Deiner intelligenten Computer-Software-Lösung: Kostet wiederum Geld, welches die Bank in Form von Kontoführungsgebühren, Abschlussgebühren o. Ä. an den Kunden weitergeben müsste. Da wäre das Geschrei doch wieder groß 
-Andi-
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Ich habe mal erleben müssen, dass wegen 4Cent eine Lastschrift zurückging.
Es war ein von mir nur selten benutztes Verrechnungskonto dabei betroffen. Beim nächsten Bankbesuch entschuldigte man sich dafür mit den Worten:"Wir hoffen, Ihnen sind dadurch keine Unanehmlichkeiten entstanden." Und dies, obwohl ich selber das Thema gar nicht angesprochen hatte :eek:
Ich hatte mich zwar damals geärgert, jedoch nicht über die Bank, sondern über mich. Denn es war zweifelsfrei MEIN Fehler.
Was mich jetzt aber mal brennend interessieren würde, ob es auf der SteuerMaske zur Kontodatenverwaltung nicht doch eventuell ein für den Kunden unsichtbares Feld gibt, bei dem eine statische Duldungssumme vom Berater vordefiniert werden könnte. Also quasi ein zweiter für den Kunden unsichtbarer statischer Disporahmen. Mir kam es damals so vor, als wäre dieser wegen der Wenignutzung bei dem betroffenen Konto halt 0,00 gewesen und daher die Rücklastschrift ausgelöst.
Ebenfalls könnte ich mir vorstellen, dass so manche Bank hier eben doch mit einem dynamischen Bewertungssystem arbeitet. Denn die beispielsweise 18% Zinsen die man bei Vetretbarkeit der Überziehung als Duldungszinsen einstreichen könnte, ist doch schon verlockend, um ein solches System zu legitimieren.