ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von petersandi
Ist das denn ein theoretisches Problem oder ein praktisches? Eine Lastschrift ist ja eine Erleichterung für die beteiligten Banken, die einfach mal glauben, dass der Abbuchende eine Erlaubnis hat. Darum geht auch die Haftung voll auf die Bank(en), wenn die Abbuchung widerrechtlich war und das Zielkonto bereits leer geräumt ist.
Damit habe ich als "Geschädigter" doch nichts am Hut. :confused: Ich storniere die Abbuchung und damit hat es sich. Ob nun meine Bank oder die Abbucherbank für den Schaden gerade steht, kann mir Latte sein. Ich habe nichts genehmigt und hafte somit auch für nichts.
Oder übersehe ich da etwas? Klärt mich auf.
Sicher hast du recht, aber der Ärger bleibt dennoch nicht aus. Besonders in Zeiten, wo jemand heute noch HartzIV Empfänger ist, und morgen schon Zahlungsbevollmächtigter irgendeines Bösen Internet Buben. Besonders wenn viele Leute die Kontodaten kennen, und man sich ab und an mal unsanft aus einer Geschäftsbeziehung verabschiedet, traue ich vielen sehr viel zu.
Morgen schon bucht ein Hartz4 Prokurist bei mir ab, holt das Geld von seinem Konto, und schickt es via Werstern Union nach Abzug seiner Provision seinem Auftraggeber. Dann kann ich zwar die Lastschrift Rückkängig machen. Was aber wenn ich nicht jeden Tag mein Konto aktiv überwachen will. Dann geht nämlich der Ärger richtig los, wenn dann mangels Deckung seinerseits nicht mehr direkt zurückgebucht werden kann. Nachweis, dass kein Abbuchungserklärung vorliegt ..... . Schonmal einem ehemaligen Hartz4 Empfänger in die Tasche gefasst? Und bis die Bank dann die Haftung übernimmt, wird es wohl auch eher nächsten Monat sein, als nur Übermorgen.
Von der Masche mit den dubiosen Einkaufstouren mal ganz abgesehen. (Hat jemanden aus meinem näheren Bekanntenkreis, der ebenfalls vermietet, so auch schoneinmal getroffen).
Auf diesen Ärger verzichte ich dankend. Darum geht das Geld vom Eingangskonto alsbald hinter den Kulissen weiter auf Wanderschaft. Und sollte es dochmal jemand probieren, ist die Wahrscheinlichkeit das "Lastschrift mangels Deckung zurück" umgehend passiert sehr hoch. Kann zwar dann auch noch etwas Ärger geben, bezogen auf den Abbucher, aber zumindest hat niemand unberechtigt mein Geld, dem *ICH* dann hinterherlaufen kann und muß. Also schon eine etwas andere Ausgangsposition aus meiner Sicht.
Siemensanier
PS: wesentlich angenehmer wäre es natürlich, dass öffentlich bekannte Konto gleich für Lastschriften zu sperren, wenn denn nur möglich.