Beiträge von Siemensanier

    Zitat

    Original geschrieben von qtip
      Siemensanier


    Denke mal, fast jedem Gläubiger ist die Insolvenz wohl ein Dorn im Auge. Habe neulich mal gehört, dass statistisch gesehen 80% davon sowieso keinen Cent sehen.



    Und zu den anderen 20% gehören die , die nicht unbedingt immer mit ganz sauberen Mittelchen spielen. Schönes Spiel das Ganze :( Und noch Schlimmer dazu gehört ja auch unser Staat. Denn erstmal Bußgelder und andere Forderungen bezahlen, bevor es ins Insolvenzverfahren geht. In die Röhre sollen andere schauen.


    Nochmal zurück zum Fall von Chefkoch. Natürlich wird er mit dieser kleinen Forderung das IV nicht sofort ins Kippen bringen. Aber ist es mit dem Wohlverhalten des Gläubigers eh schon nicht so ganz gut bestellt, könnte chefkoch dann der Tropfen sein, der das Fass zum überlaufen bringt. Und daher mit Rat vom Schuldnerberater wegen der doch ansich geringen Forderung doch vom Schuldner aussergerichtlicht bedient wird. Was dann wieder bedeuten würde, dass das ganze Insolvenzverfahren noch angreifbarer wäre, aber das gehört hier jetzt wirklich nicht hin.


    Chefkoch85
    Leg das Ding in die Schublade. Schau einmal pro jahr beim AG nach was der Schuldner so treibt. Ob EV verlängert oder Insolvenzverfahren. EV verlängert: wieder ab in die Schublade für ein Jahr. Insolvenzverfahren: Schau ob deine Forderung mit aufgenommen wurde. Wenn nicht finde den Rechtsbeistand des Schuldners raus (Schuldnerberater) und präsentiere ihn deine Forderung ;) Dann heißt es abwarten was geschieht. Ob du irgendwann an dein Geld kommst steht in den Sternen. Und schnell sowieso nur wenn der Schuldner im Lotto gewinnen sollte.



    Siemensanier


    PS: Öffne selber besagte Schublade nur einmal im Jahr. An den Tagen ist meine Laune dann immer besonders gut. Warte immernoch auf eine Großbank die mir Blätter für 50% der Schuldsumme abkauft :p

    Zitat

    Original geschrieben von qtip
    Wie soll das denn funktionieren ? Selbst wenn Chefkoch nicht in die Gläubigerliste aufgenommen wurde, also vergessen wurde und nachfordert, ist das Insoverfahren trotzdem in keinster Weise gefährdet.



    Ist es nicht?
    Gut die Summe ist zwar nicht gerade sehr hoch, daher spielt chefkoch in einer anderen Liga. Aber ich kenne einige denen das Privatinsolvenzrecht ein Dorn im Auge ist. Da ja nach 6 Jahren für den Gläubiger nur noch Pustekuchen überbleibt. Es soll sogar schon einen Kreis geben der sich hauptsächlich damit beschäftigt das Wohlverhalten von Personen in Privatinsolvenz zu torpedieren.
    Aber das gehört hier nicht her. Und auch ein Herr Zwegat und andere dieses Beraterstammes werden diese Spielvariante kennen. Und nein hat nichts mit Erpressung zu tun, da der Privatinsolvenzler ja aus freien Stücken in die Falle tappert.


    Sorry, aber für Konsumschuldner habe ich keinerlei Verständnis. Bei eine alleinerziehenden Mutter mit 2 Kinder würde ich aber auch ich dieses Spielchen nicht anwenden.


    @chefkock85
    Du schreibst du hast ein Mahnbescheid. Also hast du den, auf den nichtwidersprochenen Mahnbescheid, auf Antrag vom Amtsgericht zu erstellenden Vollstreckungsbescheid ebenfalls schon erhalten? Denn dann habe ich was falsch verstanden. Also steht da nun Mahnbescheid, oder Vollstreckungsbescheid auf deinem Titel?

    Ich will jetzt mal ganz gemein sein, nicht zum Gläubiger sondern zum Schuldner.
    Geh noch den nächsten Schritt und beantrage den Vollstreckungstitel. (Egal ob EV vorliegt)


    Dann heißt es abwarten. Ab und An mal schauen, ob die EV erneuert wurde. Solltest du dabei darauf aufmerksam werden, dass der gute Schuldner in Privatinsolvenz gegangen ist kommt deine Stunde. Hat er nämlich vergessen deine Forderung mit aufzulisten könntest du sein ganzen schönes Insolvenzverfahren ins Wanken bringen. Und hat er einen Herrn Zwegat (schreibt der sich so) werden sie alles daran tun, dich zu befriedigen :D


    Und die Chance, dass er deine Forderung in dieser Höhe verschlampt ist durchaus gegeben.



    Siemensanier


    PS: eventuell eine Anzeige wegen Betruges. Da EV vor Versteigerung bereits geleistet. Aber es dürfte sehr schwer werden, ihn nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt nicht die geringen Mittel besaß die CallNows doch zu besorgen :(

    Wenn die Finanzierung steht höre nochmal in dich rein, und entscheide auch etwas nach Gefühl. Ob du dich mit dem Haus wirklich anfreunden kannst. Und es nicht nur als Dach übern Kopf ansiehst. Zum Wohneigentum sollte schon eine etwas andere Beziehung als zu einer Mietwohnung bestehen.



    Wenn du es dann gekauft hast (sollten es die Eltern kaufen unbedingt alles "grob" schriftlich vertraglich festhalten, wenn schon aus kostengründen nicht notariell. Wer weiß schon, ihr wollt euern Sprößling nicht wie Opi mit Vornamen nennen, und schon krieselt es ;) ) lädst du alle hier im Thread beteiligten zu einer Einweihungsgrillparty in deinen Vorgarten ein :D

    caoz


    nochmal eine etwas pietätlose Frage.
    Sind die Alteigentümer ausgestorben, oder stehen kurz davor?
    Nicht schlagen, ich respektiere ansonsten das Alter.


    Wie sieht es mit den Nachbarn aus. Kann es sein, dass in näherer Zukunft mal eines der Häuser ebenfalls einen Besitzerwechsel erleben wird. Du vielleicht die Möglichkeit erhälst aus 61 und 61 102m² Wohnfläche zu machen?


    Ist ja gar nicht mal so selten, dass ein Wohngebiet eine ziemlich ähnliche Alterstruktur der Bewohner bzw. Eigentümer aufweist, daher die Frage nach den Alteigentümern.


    Und jetzt noch ein Tipp:
    Bevor du kaufst unbedingt mal mit den Nachbarn ein smalltalk halten. Sollte sich da schon Ekel Alfred als Nachbar abzeichen, lieber nochmal eine Nacht mehr über den Kauf schalfen.

    Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
      Siemensanier:
    Nicht schlecht, wusste ich auch nicht. Aber hier ist von alten EC-Karten die rede, und nicht von Kreditkarten? Weisst Du was dazu, ob das auch auf diese anwendbar ist?



    Nur soviel, das eigentliche Indentifikationsverfahren bei Bankkarte oder KK unterscheidet sich nicht voneinander.


    Und ob es sicher ist oder nicht werden wir wohl auch hier nicht wirklich abschließend beantworten.


    Aber mal eine gedankliche Anregung: Angenommen es wird nachgewiesen, dass dieses System nicht wirklich sicher ist, was würde dieses für die Bankenlandschaft bedeuten? Nach der Immobilienkrise ein weiterer markanter nicht unerheblicher Kostenfaktor. Man müsse schließlich die Infrastruktur weltweit erneuern ;)

    Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus


    ...
    Bei diesem konkreten Objekt würde ich mir auch genau überlegen, ob ich nicht die Nachteile der Mietwohnung (Nachbarn Wand an Wand wegen Reihenhaus, kleine Butze, kein richtiger Garten, keine Garage) mit den Nachteilen von Wohnbesitz (zahlen, zahlen und nochmal zahlen) kombinieren will.



    Der Nachteil Wand an Wand kann aber auch ein Vorteil sein. Eng aneinander kuscheln kann Heizkosten sparen;)


    Ist der Keller trocken?
    Gibt es eine Möglichkeit sein PKW in der Nähe ohne größere Probleme abzustellen?