Beiträge von Siemensanier

    kurbelt mal schön an eurer Uhr weiter


    Dienstag, 01. April 2008 - 12:09
    Zweite Sommerzeit beschlossen
    In Deutschland werden die Uhren bald eine weitere Stunde vorgestellt - Denn die EU hat eine zusätzliche Sommerzeit beschlossen. Die Uhren werden am 1. Juli um noch eine Stunde vorgestellt und am 31. August dann wieder zurückgedreht. Der Hannoveraner Computerexperte Marc Kriekoff warnt im ffn-Interview aber vor den technischen Folgen. Hintergrund für die zweite Sommerzeit ist die Energie-Bilanz. Die EU will mit der 2. Sommerzeit noch mehr Energie sparen



    Quelle Radio ffn


    http://www.ffn.de

    Zitat

    Original geschrieben von nbk-deluxe

    ...
    Müsste Deltatecc nicht auch eine Rechnung mit schicken? Diese fehlt ja anscheinend bei allen. Wie soll denn da ev. die Garantie durchgesetzt werden?


    Selbst wenn ein Artikel für 0,- verkauft wird, muss das doch zwingend dabei sein!!!



    Mal daran gedacht, mögliche Garantie oder Gewährleistungsansprüche bei deiner Mülltonne anzumelden ;) Der "MülltonnenSupport" soll aus Kostengründen in manchen Bereichen durchaus auf dem Vormarsch sein.



    Siemensanier

    Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    Diesen Thread könnte man auch umbetiteln: "Geiz-ist-geil frisst seine eigenen Kinder".



    Aber nicht nur auf Kundenseite. Nimm den Airlines doch nicht ihr Spielzeug zur Manipulation von Fluggastaufkommen ;)


    In Zeiten in denen angagierte Schauspieler für Geld in den Flieger gesetzt werden, nur um entsprechende Pax Zahlen zu generieren, sind die 0,01 € Reisenden bestimmt für die Airlines günstiger als gekaufte Paxe :p




    Siemensanier


    PS: Schubladenprepaidkunde und Ryanair 0,01 € Paxe scheinen doch Gemeinsamkeiten zu haben, und sein es nur für die Statistik.

    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Nach meinem Kenntnisstand ist genau das Kaufinteresse eben kein berechtiger Grund zur Einsichtnahme in das Grundbuch. Wie es in der Praxis aussieht weiß ich dazu leider nicht. Das der Umweg über den "Notar des Vertrauens" im Zweifelsfall immer funktioniert ist aber richtig...



    Nur ein Kaufinteresse darzulgen ist in der Tat etwas dünn. Am Anfang habe ich ja auch mal was von Katasteramt umd Baubehörde geschrieben. Manchmal kann ein direkt anliegender Nachbar für wesentlich weniger Geld, als ein Notar, sehr behilflich sein. Und man sollte ja eines nicht vergessen, man will ja nicht Auskunft darüber welche sonstigen Eintragungen wie Grundschuld usw. da drin stehen. Man will ja schließlich nur einen Namen ggf. eine Anschrift zur eventl. Eintragung einer Baulast ;). Auch die Art der Auskunft entscheidet über die Höhe der Schranken.

    Zitat

    Original geschrieben von mannesmann

    ...


    Nur leider hat der TE eine schuldrechtliche (vertragliche) Beziehung zu dem Erblasser und keine dingliche Beziehung zu dem Grundstück und deswegen sind nur die vertraglichen "Verstrickungen" relevant.



    Natürlich hast du in disem Fall so recht. Aber, es muß ja irgendwo einen Grund dafür geben, dass dier vermeindliche Schwiegersohn scheinbar annonym bleiben will. Und wenn mir jemand so kommt, dann würde ich eben von oben herum die Sache aufrollen. Und wie ich schon geschrieben hatte, solte im Grundbuch bereits ein neuer Eigentümer stehen, wird er mir sicherlich bei der Auffindung des richtigen Ansprechpartners behilflich sein. Und somit dem TE ebenfalls behilflich sein.

    Am Besten lässt sich Beratungsresistenz ja durch eigene Erfahrung in den Griff bekommen.


    Mein Tipp: Schaff dir 3 oder 4 Tage Luft im Zivildienst. (Zivilisten haben doch Urlaub, oder ? ;) ) Setz dich in ein Ryanairflieger , dank Mol nicht teuer, und flieg rüber. Schon in Stansted wirdt du erleben was London bedeutet. Stansted Express oder Easy Bus (sehr teuer oder teuer). Dann kommt der öffentliche Nahverkehr. Geh in ein Hostel, und du glaubst vom Preis her du bist in einem Hotel. McD KFC Und Co kosten dort das in Pfund, was du hier in Euro zahlst.
    Die Sandwiches von Boots schmecken auch nach einer Zeit nicht mehr. Und um sich bei Tesco einzudecken, sollte schon ein Kühlschrank zur Verfügung stehen.


    Nutze die 3 Tage nicht um Urlaub zu machen, sondern um dort erste Kontakte zu knüpfen.


    Bist du nach drei Tagen wieder in Stansted überschlage mal deine Ausgaben, und überlege, was du ohne Hostel an Ausgaben hattest.


    Ich verzichte mittlerweile gerne darauf, länger in London zu verweilen. Morgens hin und Abends wieder zurück muß reichen.



    Siemensanier

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    Original geschrieben von borusch


    ....
    An den Aussagen der zur Rate gezogenen Rechtsanwälte wird wohl nicht zu rütteln sein. Ich empfehle dir aber trotzdem, deinen Fall deiner zuständigen Verbraucherzentrale (VZ) zu melden. Da die VZ NRW bereits gegen Germanwings wegen ihrer rechtswidrigen Rücklastschriftgebühr vorgeht, kann sie sich sicherlich auch mal zu den Umschreibungsfällen und deinem krassen Beispiel äußern.


    Viel Erfolg :top:



    Da wird auch eine Verbraucherzentrale nichts machen können.
    Zumindest solange nicht, wie sich der allgemeine Flugpreis je näher das Flugdatum rückt nach oben entwickelt. Und diese Preispolitik ist ja bei allen Airlines ob Ryanair / Singapore Airlines oder hier Germanwings identisch.

    Einzig die Umschreibegebühr in einer Höhe von 70,00 € wäre ein Aufhänger, den Germanwings rechtfertigen müßte. Es dürfte aber ein Einfaches sein, dies durch Verwaltungsaufwendungen zu dokumentieren.


    Die Nachberechnung der Differenz dient schließlich einzig dazu, dass nicht von Geschäftemachern die Flugschnäppchen abgebucht, und später zzgl. Umschreibegebühr + kleiner Marge weiterverkauft werden. Aber dies wurde ja auch hier im Thread schon erläutert.



    Siemensanier


    PS: Nicht zu vergessen: Den Flug zahlen nicht die, die schon Monate vorher diesen als Schnäppchen gebucht haben, sondern größtenteils die, die ihn 3 Tage vor Reise zu full fare buchen mußten (Mal abgesehn von den Deppen in der First, aber die gibt es ja bei Germanwings nicht ;) )


    Und was leidet u.U noch zusätzlich? Die Bausubstanz, wie sanitäre Einrichtungen, Heizungsanlage, Türen, Fenster ......


    Also was ich auf KEINEN Fall machen würde, wäre ein von einem Anwalt aufgesetztes Kündigungsschreiben mit kürzt zulässiger Frist an die Mieter zu schicken.


    Ich kenne den allgemeinen Umgang nicht, aber könnte man vorher mal mündlich die Sachlage erörtern? Vielleicht kann es auch hilfreich sein, da es sich um eine Familie mit Kindern handelt, den anstehen Umzug in die Ferien zu legen. Soll bedeuten, dass man etwas flexibler mit den tatsächlichen Fristen als Vermieter umgeht. Kenne nicht eure Möglichkeiten, aber eventuell wäre es über "Haus und Grund" ja auch möglich, den Mietern zusätzlich Ausweichwohnraum zu präsentieren.


    Im Grunde sollte dem Eigenbedarf nichts entgegen stehen. Aber sofern bis heute die monatlichen Mieten pünktlich bezahlt wurden, so sollten es doch die bis zum tatsächlichen Auszug auch sein. Und außerdem die Wohnung ja schließlich auch im vertragsgemäßen Zustand übergeben werden. Es ist sicher keine angenehme Situation für beide Seiten. Nur vertrete ich die Meinung, man sollte das Beste für beide aus dieser Situation daraus machen. Und nicht unbedingt von vornherin nur auf sein Recht pochen. Stellt sich der andere natürlcih komplett quer, so kann man immernoch die Kanonen zur Eroberung seines Territoriums aus dem Depot holen.

    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    ....
    Ein Mieter einer Wohnung jedenfalls wird jedenfalls vom Grundbuchamt ohne groß diskutieren zu müssen einen Eigentümer benannt bekommen. Und das im übrigen sofort bei persönlichen Erscheinen oder wenn man ein bisschen geschickt ist auch auf telefonische Anfrage + kurzes Fax. Das ein Mietvertrag kein berechtigtes Interesse sein soll höre ich zum erstenmal und wüsste auch hierfür gerne eine Quelle...



    Hier wurde vom TE ursprünglich gefragt was in einem solchen Fall hilfreich sein könnte. Und sowohl Grundbuchamt als auch Nachlassgericht können beides hilfreiche Strohhalme bei der Informationsbeschaffung sein.


    Ich bleibe dabei es zunächst mal beim Grundbuchamt zu versuchen. Sollte hier jetzt ein bisher dritter Unbekannter in Erscheinung treten, sofern schon umgeschrieben, wird dann bestimmt dieser beim Auffinden des richtigen Ansprechpartners behilflich sein.



    Habe selber schonmal über das Grundbuchamt erfahren müssen, dass ein Verhandlungspartner lediglich ein Strohman (und nur noch EX Eigentümer) war. Das ganze Ding war schon lange einer Aufzugsbaufirma aus Hamburg übereignet. Nur wollten diese wohl, solange die Verhandlungen noch laufen, anonym bleiben, so wie in diesem Fall wohl auch der vermeintliche Vermieter. Wie sich im Nachhinein herausstellte waren wohl sämtliche Aufzugsanlagen im Wohnpark durch Übereignung dieser einen Immobilie bezahlt worden. Welche Gründe hierfür genau vorlagen weiß ich natürlich nicht. Aber Aufzüge sind relativ spät in einer Bauphase dran, da wird dann schonmal das Baugeld knapp. ;)


    Der gute Mann in Hamburg war übrigens mehr als erstaunt als ich bereits in dieser relativ frühern Phase der Verhandlung an ihn direkt, und nicht mehr an seinen Strohmann, herantrat ;).


    Und gerade im Immobilienbusiness gehts nichts über die Person die im Grundbuch als Eigentümer steht und dabei ist es ersteinmal sch*** egal welche vertraglichen Verstrickungen da noch bestehen.

    Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Man muss beim neuen A4 einfach einmal auf den Schlüssel drücken um zu starten. Da aber irgendjemand die ganze Zeit sagte, sie solle "da unten" auf den Knopf drücken, dürfte dieses Modell mit "abvanced key" ausgestattet sein. D.h. der Schlüssel kann auch irgendwo im Handschuhfach liegen. Beides hätte man ihr vorher mal sagen dürfen :top:
    Aber ich muss gestehen: Ich habe damit gerechnet, dass sie mit den 265PS 4 schöne schwarze Streifen auf dem Hallenboden hinterlässt :D



    Bei diesen Modellen des Volkswagen Konzern muß man zusätzlich zwangsweise noch das Bremspedal treten. Ansonsten tut sich nichts. Wird auch mittels kleinen grünen Symbol (zumindest bei VW) während des Startvorganges so zusätzlich angezeigt.