ZitatOriginal geschrieben von mastaplan2k2
Die geben nicht einfach irgendwelche Daten raus.
Darum ja auch die Schilderung der Sachlage, um ein begründetes Interesse darzulegen.
Und irgendwie werde ich die Vermutung nicht los, dass das Objekt immernoch schnell zu Geld gemacht werden soll, darum wohl auch die Anonymität. Ein Interesse an den Mietern scheint wohl weniger zu bestehen.
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Wer darf das Grundbuch einsehen?
Wer das Grundbuch einsehen will, muss ein berechtigtes Interesse darlegen. Es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, die unlautere Zwecke oder bloße Neugier ausschließen. Eigentümer und eingetragene Berechtigte sind gegen unbefugte Einsicht zu schützen. Ob die Einsicht in das Grundbuch zu gestatten ist, entscheidet der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
Die Grundbucheinsicht ist gebührenfrei.
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Warum sollte eigentlich ein Nachlassgericht eher dazu bereit sein Auskünfte zu erteilen? Außerdem sind in der Regel die Grundbuchämter relativ schnell, den neuen Eigentümer einzutragen. Und steht da dann die Tochter, und nicht der Schwiegersohn drin, würde ich diesen bei der Kontaktaufnahme nach einem solchen Auftreten sowieso grundsätzlich übergehen.