Beiträge von tinalein
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VERKAUFT!!
Hallo!
Nachdem es mehrfach schon weg war, ist es jetzt doch noch da.
Daher möchte ich mein Nokia 6300 zum Verkauf anbieten.
Es hat minimale Gebrauchsspuren (diese Microspuren hinten), kommt in OVP mit Rechnung und allem Standardzubehör plus einer Bugatti-Ledertasche, einem 512er-Speicher sowie einer 1GB-Karte.
Preis: 170,- zzgl. versichertem Versand.
Tausch nur gegen N73 mit Zuzahlung meinerseits oder N80.
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ERLEDIGT
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Hallo!
Ich biete eine Nokia D-Box II fürs Kabelnetz an. Das Gerät ist in neuwertigem Zustand und unverändert.Meine Preisvorstellung ist 100,- zzgl. versichertem Versand, bin aber auch für Tauschangebote offen.
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Man könnte (wieder) eine Jurybewertung einführen, oder eine Mischung aus Televoting und Jurybewertung o.ä.
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Zitat
Original geschrieben von alpha
Wie bekomme ich den fetten copernic-Button in der Taskleiste weg?Meinst du das Suchfenster? Rechtsklick auf die Taskleiste -> Symbolleisten -> Häkchen entfernen.
Oder meinst du etwas anderes?
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Für Wallpapers hab ich das noch gefunden http://www.jhonny.org/wap/
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Meilow
http://img65.imageshack.us/img65/5517/35100901nk6.jpg
http://img443.imageshack.us/img443/1208/56930828nt5.jpg
Zu einem klassischen Telefon gehört auch ein dezentes Theme.

Wow, das ist wirklich ein tolles Theme! :top:
Wirkt in echt bzw. auf den Fotos nochmal viel edler als auf dem Screenshot auf deiner Seite! Großes Lob.

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Zitat
Original geschrieben von uwm
Anstatt sich zu freuen, das er da ohne zahlen zu müssen rauskommt, ausgerechntet DAS Gericht anzurufen ...Das kann man sich ja nicht aussuchen. Hätte er die negative Feststellungsklage, mit der er Rechtssicherheit erreichen wollte, nicht eingereicht, hätte sich an der Praxis auch nichts geändert, weil es eben keine Rechtssicherheit gab - einer musste die nunmal herstellen lassen, auch auf die Gefahr hin, nicht das erwünschte Ergebnis erzielen zu können.
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Nichts ist besser als die Alnatura Mandel-Honig-Schnitten. :top:
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Die Befristung bedarf der Schriftform (siehe § 14 Abs.4 TzBfG), eine mündliche Absprache ist daher nichtig (siehe § 125 S.1 BGB), die Folge ist wie genannt.

Es gibt dazu ein Urteil, wenn ich es gerade finde, editiere ich es dazu.
Edit: http://www.lexrex.de/rechtspre…scheidungen/neu/2432.html